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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt in Weiterbildung in der Praxis - Krankheit des Arbeitgebers



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at_the_drums
15.04.2018, 16:40
Hallo,

ich habe mal eine "rechtliche" Frage, leider finde ich dazu auf Anhieb nichts auf der KV-Seite.
Wenn man in einer Arztpraxis als Arzt in Weiterbildung angestellt ist und der auszubildende Arzt (also der Praxisinhaber) wird plötzlich krank oder kann aus anderen Gründen nicht erscheinen. Ist es rechtens, dass ich dann für diesen Zeitraum Urlaubstage nehmen muss?

Vielleicht haben einige von euch bereits Erfahrungen mit derlei Vorkommnissen?
Würde mich über Rückmeldungen freuen.

aerztinwerden
16.04.2018, 09:12
Hey At the Drums,
ich würde bei der KV anrufen. Ich weiß nicht, ob du als angestellter Arzt genauso in den Urlaub gezwungen werden kannst wie die angestellten MFAs. Eigentlich müsste dein Arbeitgeber ja ein Interesse daran haben, dass seine Praxis auch dann weiter läuft, wenn er krank ist und du dementsprechend den Laden am Laufen halten kannst. Oder gibt es da mehr Probleme in der Praxis als dieses?
Gruß Hanna

at_the_drums
16.04.2018, 10:03
Hey aerztinwerden!
Danke für deine Antwort. Ich bin in der FA-Ausbildung für Allgemeinmedizin und aktuell in der 3. Woche in der Pädiatrie-Praxis. Deshalb wäre es aktuell noch undenkbar, dass ich die Praxis allein mache, zumal das vermutlich ja auch "rechtlich" gar nicht geht ohne dass ein Facharzt vor Ort ist, oder? Ich habe vorher noch nie drüber nachgedacht, was passiert, wenn der Praxisinhaber krank ist, die Frage war also eher, ob das immer so laufen "muss", dass ICH Urlaubstage nehmen muss wenn der Ausbilder erkrankt ist. Das ist ja schon schwierig, weil ja auch meine Urlaubstage begrenzt / verplant sind.. Vermutlich ist bei der KV anrufen am sinnvollsten, ich hab nur etwas Sorge, dass es dann an sie weitergeleitet wird, dass ich angerufen habe und sie sich irgendwie überprüft oder hintergangen fühlt..

aerztinwerden
16.04.2018, 10:35
Das kann ich verstehen- sonst schreibe doch einfach eine Mail, die werden schon nicht nachverfolgen, um welche Praxis es sich handelt.
Ja, okay, stimmt, wenn kein Facharztstandard gehalten werden kann, ist das wahrscheinlich rechtlich nicht einwandfrei. Um keinen Urlaub nehmen zu müssen, muss es ja irgendeinen Plan geben, was ist, wenn der Chef Grippe hat. Ob du dann z.B. in eine Kooperationspraxis gehen kannst.
Bin gespannt, ob jemand hier noch einen Hinweis hat, denn das ist ja für viele in der Situation sehr wichtig zu wissen, wie es mit dem Urlaub geregelt ist. Hat dein Chef denn dazu mal etwas gesagt, wie habt ihr es vereinbart, bevor du angestellt wurdest?

at_the_drums
16.04.2018, 10:40
Ehrlich gesagt haben wir darüber vorher nicht gesprochen (ich habe da auch gar nicht drüber nachgedacht) und im Vertrag steht auch nichts. Kooperationspraxis ist hier schwierig weil die nächste Kinderarzt-Praxis nicht 25 (wie die jetzige) sondern über 50 km entfernt ist und da gibt es glaube ich auch keine richtige "Kooperation". Vielleicht hat ja noch jemand anders schonmal das Problem gehabt und kann berichten, eigentlich sollte man ja meinen, dass so etwas öfter mal passiert dass der Chef erkrankt..

FirebirdUSA
16.04.2018, 11:21
Ich würde vermuten er kann dich in Zwangsulaub schicken. Im Zweifel müsste das aber ein Arbeitsrechtler beurteilen (ggf über MB)

Autolyse
16.04.2018, 16:08
Sehe ich anders. Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko. Kann er die Arbeitsleistung aus rechtlichen (du darfst nicht alleine arbeiten) oder betrieblichen Gründen (du kannst noch nicht alleine arbeiten) nicht annehmen, fällt das in seine Sphäre und bleibt damit vergütungspflichtig.

FirebirdUSA
16.04.2018, 19:08
Bin kein Jurist, bin mir aber relativ sicher das es geht und hab auf die schnelle das gefuden: https://karrierebibel.de/zwangsurlaub/
Da sind Arztpraxen als typisches Beispiel genannt...

Mano
16.04.2018, 20:32
Unabhängig vom rechtlichen: Kannst du nicht vereinbaren, dass dir dafür Minusstunden aufgeschrieben werden, die du dann an anderen Tagen abarbeitest?

WackenDoc
16.04.2018, 21:11
Oder Selbststudium.

Autolyse
17.04.2018, 16:45
Bin kein Jurist, bin mir aber relativ sicher das es geht und hab auf die schnelle das gefuden: https://karrierebibel.de/zwangsurlaub/
Da sind Arztpraxen als typisches Beispiel genannt...
Das ist zutreffend für den Urlaub des Inhabers.
Der Unterschied ist aber ein ganz entscheidender: Im Falle des eigenen Urlaubs will der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht annehmen. Im Falle der eigenen Krankheit will der Arbeitgeber die Arbeitsleistung annehmen, er kann/darf aber nicht. Das Risiko des Nichtverdienstes bei eigener Krankheit ist aber gerade Risiko der Selbständigkeit und damit Betriebsrisiko des Arbeitgebers.
Denkt man sich die Krankheit weg, dann fiele nach normalem Lauf der Dinge dennoch Arbeit an. Denkt man sich nur die Urlaubsabwesenheit des Inhabers weg, dann bleibt dennoch die Organisation so, dass in diese Zeit keine Arbeit anfiele.

at_the_drums
17.04.2018, 17:02
Vielen Dank für eure Antworten! Offensichtlich scheint es ja da keine so richtig klare Regelung zu geben.. Minusstunden wären eine Möglichkeit, insbesondere da die 40 Stunden oftmals leicht überschritten werden aber ich habe Sorge, ihr so zu Beginn der Anstellung damit negativ "aufzufallen". Bin halt auch noch in der Probezeit (auch wenn das etwas absurd ist bei nur 6 Monaten Anstellung).

flopipop
17.04.2018, 18:23
hat er keinen offiziellen vertreter?

Relaxometrie
17.04.2018, 18:31
@ at_the_drums:
Wie lang wird die Erkrankung der Praxisinhaberin denn voraussichtlich dauern?

at_the_drums
18.04.2018, 15:13
Die Vertretung die in Urlaubszeiten etc. einspringt (und auch am Montag für "Notfälle" eingesprungen ist) ist eine Allgemeinmedizinerin..
Es war nur für einen Tag, also kein Drama, aber da ich gerade erst in meine 2,5 Praxisjahre gestartet bin, stellt sich mir generell die Frage, wie das läuft..

tarumo
18.04.2018, 16:25
edit wg fingertrouble

tarumo
18.04.2018, 16:25
Ganz einfach: als Praxisinhaber *sollte* man eine Betriebsausfallsversicherung haben. Die deckt Ausfall durch Krankheiten, Wasserschaden etc. ab- und zahlt dann quasi Dein Gehalt. Von einem so langem Ausfall, daß die Weiterbildung gefährdet wäre, ist ja erst mal nicht die Rede- und wenn doch, Stellen gibt es wie Sand am Meer.
Du solltest aber erfragen, ob so eine Versicherung besteht, da es einige Ärzte gibt, die diese Prämien nicht mehr zahlen können oder wollen, dafür aber bis zum Umfallen arbeiten (müssen). Gleiches gilt für die Haftpflicht- Höhe erfragen! Und auch die KV zeichnet sich eher durch unterdurchschnittliche Summen aus- als Dienstarzt ist man gerade mal mit max 50.000 EUR für den Fall der Verletzung/Todesfolge abgesichert.
Von einer Kombi "nichtvorhandene Ausfallsversicherung- unzureichende Haftpflicht- Gehalt als Stütze via KV- betagter/kranker Weiterbilder" sollte man aber die Finger lassen.

tarumo
18.04.2018, 16:33
Übrigens ist der cashflow via KV-Abrechnung sowieso ein halbes Jahr oder noch mehr verzögert- d.h. der Liquiditätsengpass nach Krankheit und damit Einnahmenausfall tritt erst später auf. Falls die Lage so desolat ist, daß mangels Reserve tatsächlich jede Einnahme sofort wieder weitergereicht werden muß (die Kassengebühr von damals 10 EUR wirkte seinerzeit in gewissem Maße insolvenzverschleppend, weil ja ein vermeintliches Geldpolster da war- klassische Milchmädchenrechung), dann würde ich davon die Finger lassen. Tipp: Auch als WBA bekommst Du mit, wenn Rechnungen liegenbleiben. Bei Flucht oder Freitod des Praxisinhabers (solche Fälle sind mir namentlich bekannt) hast Du nämlich dann tatsächlich ein Problem mit dem WB-Katalog, falls es eine Einzelpraxis ist.

Evil
18.04.2018, 19:17
Übrigens ist der cashflow via KV-Abrechnung sowieso ein halbes Jahr oder noch mehr verzögert- d.h. der Liquiditätsengpass nach Krankheit und damit Einnahmenausfall tritt erst später auf.
Red keinen Unsinn! Die Quartalsabschlagszahlungen bekomme ich nach anderthalb Monaten und die Restzahlung des betreffenden Quartales nach 4 Monaten.

Davon ab, die Betriebsausfallsversicherung greift üblicherweise erst nach 3 Wochen.

tarumo
18.04.2018, 20:26
Red keinen Unsinn! Die Quartalsabschlagszahlungen bekomme ich nach anderthalb Monaten und die Restzahlung des betreffenden Quartales nach 4 Monaten.

Davon ab, die Betriebsausfallsversicherung greift üblicherweise erst nach 3 Wochen.

sorry, ich verbessere mich, in Deiner KV ist das Geld nach fünfeinhalb Monaten da statt statt sechs. Würde in der "normalen" Wirtschaft wohl jeder Firma über kurz oder lang das Genick brechen. Und was den Unsinn angeht: je nach Fachrichtung kann die Versicherung auch schon für einen stunden/tageweisen Ausfall einspringen (z.B. bei EDV/Stromausfall etc...)Kommt halt darauf an, was man abgeschlossen hat.