lxr58
20.04.2018, 10:44
Hallo,
ich beginne am 1. Juni mit meinem ersten Weiterbildungsjahr (frisch von der Uni (-: ) und ich werde erst 12 Monate später meinen ersten Dienst machen müssen.
Jetzt eine blöde Frage: Dann habe ich noch ein Jahr lang jedes Wochenende und auch an jedem Feiertag frei, richtig?
Und wie sieht es mit dem 24. und 31. Dezember aus? Hat man dort auch frei oder muss ich jeweils einen Urlaubstag nehmen? Im TV steht dazu folgendes:
§ 7 , (3):
1. Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die Ärztin/der Arzt am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 22 von der Arbeit freigestellt.
2. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
3. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Das klingt für mich so, als wäre der 24. und 31. Dezember frei. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon mal!!!
Gruß, Ralf
ich beginne am 1. Juni mit meinem ersten Weiterbildungsjahr (frisch von der Uni (-: ) und ich werde erst 12 Monate später meinen ersten Dienst machen müssen.
Jetzt eine blöde Frage: Dann habe ich noch ein Jahr lang jedes Wochenende und auch an jedem Feiertag frei, richtig?
Und wie sieht es mit dem 24. und 31. Dezember aus? Hat man dort auch frei oder muss ich jeweils einen Urlaubstag nehmen? Im TV steht dazu folgendes:
§ 7 , (3):
1. Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die Ärztin/der Arzt am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts nach § 22 von der Arbeit freigestellt.
2. Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
3. Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Das klingt für mich so, als wäre der 24. und 31. Dezember frei. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank schon mal!!!
Gruß, Ralf