zyna
25.04.2018, 11:30
Hallo,
in meiner zukünftigen Praxis ist es so, dass es feste Urlaubszeiten gibt, wo die Praxis zu hat und alle quasi in Zwangsurlaub gehen. An sich finde ich das nicht verkehrt, da dadurch ein paar Tage mehr zusammen kommen, als sonst üblich.
Nun ist es aber so, dass in diesem Jahr ab Juni kein Urlaub mehr vorgesehen ist. Über Weihnachten war in den letzten Jahren meistens auch nur über die Feiertage zu und sonst regulär geöffnet bzw. verkürzte Sprechstunde. Ich finde es ehrlich gesagt nicht allzu komfortabel ein halbes Jahr ohne einen Tag Urlaub durch zu ackern. Daher stellt sich mir die Frage, ob es irgendwo fest gesetzt ist, dass der Arbeitgeber einem den gesamten Urlaub vorschreiben darf. In meinem Arbeitsvertrag steht nämlich nichts von Betriebsurlaub sondern 29 Tage/ Jahr. Die habe ich allerdings mit dem Zwangsurlaub schon locker beisammen.
Weiß jemand was genaues, ob man sich auf irgendein Gesetz o.Ä. berufen kann?
in meiner zukünftigen Praxis ist es so, dass es feste Urlaubszeiten gibt, wo die Praxis zu hat und alle quasi in Zwangsurlaub gehen. An sich finde ich das nicht verkehrt, da dadurch ein paar Tage mehr zusammen kommen, als sonst üblich.
Nun ist es aber so, dass in diesem Jahr ab Juni kein Urlaub mehr vorgesehen ist. Über Weihnachten war in den letzten Jahren meistens auch nur über die Feiertage zu und sonst regulär geöffnet bzw. verkürzte Sprechstunde. Ich finde es ehrlich gesagt nicht allzu komfortabel ein halbes Jahr ohne einen Tag Urlaub durch zu ackern. Daher stellt sich mir die Frage, ob es irgendwo fest gesetzt ist, dass der Arbeitgeber einem den gesamten Urlaub vorschreiben darf. In meinem Arbeitsvertrag steht nämlich nichts von Betriebsurlaub sondern 29 Tage/ Jahr. Die habe ich allerdings mit dem Zwangsurlaub schon locker beisammen.
Weiß jemand was genaues, ob man sich auf irgendein Gesetz o.Ä. berufen kann?