tiw28
27.04.2018, 17:07
Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich Überstunden welche im Rahmen eines 24 Stunden Bereitschaftsdienstes entstehen.
Sagen wir ich mache einen 24 Stunden Dienst an einem Dienstag.
8 Stunden werden wegen regulärer Arbeitszeit am Dienstag abgezogen. Weitere 8 Stunden werden als Freizeitausgleich für den Mittwoch abgezogen (frei nach Dienst).
Bleiben 8 Stunden übrig. Diese 8 Stunden werden bei uns derzeit ausbezahlt.
Habe ich theoretisch ein Anrecht darauf zu bestehen auch die letzten 8 Stunden in Freizeit ausgeglichen zu bekommen?
Thx
ich habe mal eine Frage bezüglich Überstunden welche im Rahmen eines 24 Stunden Bereitschaftsdienstes entstehen.
Sagen wir ich mache einen 24 Stunden Dienst an einem Dienstag.
8 Stunden werden wegen regulärer Arbeitszeit am Dienstag abgezogen. Weitere 8 Stunden werden als Freizeitausgleich für den Mittwoch abgezogen (frei nach Dienst).
Bleiben 8 Stunden übrig. Diese 8 Stunden werden bei uns derzeit ausbezahlt.
Habe ich theoretisch ein Anrecht darauf zu bestehen auch die letzten 8 Stunden in Freizeit ausgeglichen zu bekommen?
Thx