PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachten auf Honorarbasis



Seiten : 1 [2]

WackenDoc
29.05.2018, 13:40
Was für Gutachten würdest du denn für welches Gericht schreiben wollen?

tiw28
29.05.2018, 16:04
Ja, jedoch über 17.5 Tsd. 19 % Umst. extra ... . Sagt mein Steuerberater


Ok, Wobei auf ärztliche Leistung grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfällt! Ob das bei Gutachten anders ist, kann ich nicht sagen.

RussianAngel
30.05.2021, 09:33
Hallo zusammen,

ich interessiere mich sehr für Gutachten im Bereich Psychiatrie/Neurologie/Innere Medizin, dort sollte laut meinen Recherchen immer Bedarf sein. Hat jemand Erfahrung, wie man konkret abseits seiner eigenen Klinik an solche Gutachten kommt? Kann jemand bestimmte Agenturen/Kassen/Vereine oder was auch immer empfehlen?

Das wäre echt mal gut, würde gerne mich etwas in die Richtung profilieren, was für Kurse sollte man einplanen, wie vernetzt man sich am besten?

Danke, habe zwar bereits einige Gutachten geschrieben, aber die waren alle durch meine Klinik vermittelt. :)

daCapo
30.05.2021, 10:35
Kann auch ein Assistenzarzt im letzten Jahr Honorargutachten machen? Ich brauche sie noch für die FA-Prüfung und bei uns in der Abteilung gibt es einfach keine. Ich weiß nicht wie ich die sonst hinbekommen soll.

Einfach den Weiterbilder ansprechen.

Edit: Habe gerade erst gesehen, dass der Beitrag von 2018 hochgeholt wurde. Und damit hat es sich wahrscheinlich erledigt.

RussianAngel
30.05.2021, 11:52
Einfach den Weiterbilder ansprechen.

Edit: Habe gerade erst gesehen, dass der Beitrag von 2018 hochgeholt wurde. Und damit hat es sich wahrscheinlich erledigt.

Der Post von hebdo war 2018 :)
Hat jemand Erfahrung mit Agenturen? :)

roxolana
30.05.2021, 12:24
Kommt man denn als Nicht-Facharzt überhaupt so einfach an Gutachten? Hier führt die Ärztekammer eine Liste mit Gutachtern, allerdings kommt man da nur 3 Jahre nach dem FA und nach Absolvierung einer speziellen Gutachter-Fortbildung drauf...

FirebirdUSA
30.05.2021, 17:33
Ok, Wobei auf ärztliche Leistung grundsätzlich keine Umsatzsteuer anfällt! Ob das bei Gutachten anders ist, kann ich nicht sagen.

Vorsicht, Umsatzsteuer ist nur für kurative Leistungen nicht fällig, d.h. Gutachten sind Umsatzsteuerpflichtig (gilt auch für manche IGeL Leistungen)! Ggf kann man aber Kleinunternehmerregelung nutzen.

mbs
30.05.2021, 20:05
Ich dachte für jedes Gutachten sei die Absegnung durch irgendeinen Facharzt notwendig? Wenn man eines im Rahmen der Weiterbildung erstellt wird das ja auch vom Chef oder zumindest einem OA nochmal kontrolliert.

GelbeKlamotten
30.05.2021, 22:01
Selbst wenn man vielleicht als Nicht-FA ab und zu ein Gutachten abstauben kann, denke ich nicht, dass sich das lohnt. Lieber in der Zeit für den FA lernen und dann pünktlich zum Ende der Weiterbildungszeit für die Prüfung anmelden. Und dann als FA die Möglichkeiten nutzen.

daCapo
30.05.2021, 22:36
Ich dachte für jedes Gutachten sei die Absegnung durch irgendeinen Facharzt notwendig? Wenn man eines im Rahmen der Weiterbildung erstellt wird das ja auch vom Chef oder zumindest einem OA nochmal kontrolliert.

Kenne auch nur Facharztgutachten.... bzw. dann mit Unterschrift vom FA und Arzt in WB.

Kr?te
11.06.2021, 12:08
Man kann auch ohne Facharzt gerichtliche Gutachten schreiben. Meist sind dies Betreuungsgutachten. Die Richter vom Amtsgericht schreiben einen direkt an, man schreibt sein Gutachten, Rechnung dann ans Gericht. Geht ohne Supervision.

Nefazodon
11.06.2021, 12:45
Man kann auch ohne Facharzt gerichtliche Gutachten schreiben. Meist sind dies Betreuungsgutachten. Die Richter vom Amtsgericht schreiben einen direkt an, man schreibt sein Gutachten, Rechnung dann ans Gericht. Geht ohne Supervision.

Interessant. Sollte das so sein, halte ich es nicht für sinnvoll.
Als gegnerischer Anwalt würde ich so ein Gutachten sofort anfechten und eine fachärztliche Stellungnahme anfordern. Auch aus Sicht des ausführenden Arztes halte ich das nicht für sinnvoll. Ich würde behaupten ohne Facharzt fehlt einem die notwendige Erfahrung. An dieser Stelle würde mich interessieren, inwieweit durch ein Gutachten Haftungsrisiken entstehen...

Kr?te
11.06.2021, 13:05
Ich spreche hier von Betreuungsgutachten, meist geht es um demente oder halt um Menschen, welche selber eine gesetzliche Betreuung wünschen. Ich denke, wenn man jahrelang in einer Psychiatrie gearbeitet hat, könnte man schon die nötige Erfahrung mitbringen, um zu beurteilen, um welche Art der Erkrankung es sich handelt, was der Betroffene aufgrund dieser Erkrankung nicht mehr alleine schafft, ob es zu erwarten ist, dass sich der gesundheitliche Zustand ändern wird (und evtl. wann) und ob der Betroffene Einwilligungsfähig ist (und wenn ja/nein: warum).

RussianAngel
11.06.2021, 15:20
Meinst Du die schreiben die Klinik direkt an? Oder wie genau kommt man konkret an solche Aufträge? Danke sehr!

Kr?te
11.06.2021, 15:31
Die Gerichte schreiben die Kliniken direkt an. Als Psychiater (da ist ja mindestens einmal am Tag ein Richter auf den Stationen und befragt zu den Betroffenen) kennt man irgendwann die einzelnen Richter. Wenn man dann Interesse an Gutachten bekundigt und dies auch noch mit dem OA/CA bespricht, bekommt man den Auftrag. Allerdings stellt da dann die Klinik die Rechnung und man selber bekommt nur nen Teil der Vergütung. In der niedergelassenen Praxis läuft es anders. Du Auftrag, du Rechnung.
Andere Möglichkeit: du schreibst einen selbständigen Gutachter an und fragst, ob du Gutachten unter Supervision schreiben kannst. Man sezt einen Vertrag auf (Verhandlungsbasis), schreibst unter ihm die Gutachten. Muss allerdings mit dem Hauptarbeitgeber abgesprochen sein. Aber lohnt sich im Besten Fall SEHR