PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachten auf Honorarbasis



Seiten : [1] 2

CorPulmonale
28.04.2018, 07:47
Hallo,

ich überlege, ob ich mir über Gutachten ein paar Euro dazuverdiene. In der Stellenausschreibung heißt es, dass man auf Honorarbasis im Rahmen eines Werkvertrages arbeitet. Ich weiß, dass es hier im Forum einige Diskussionen über die Selbstständigkeit von Honorarärzten/Notärzten gab.

Kann mir jemand sagen, ob es ähnliche Probleme geben kann, wenn ich zusätzlichen zum regulären Job Gutachten erstelle? Muss ich hierfür dann auch eine Befreiung bei der DRV beantragen? Beiträge ans Versorgungswerk zahlen?

Danke für Hilfe.

WackenDoc
28.04.2018, 09:21
Ja, du musst dir die Befreiung von der DRV holen und Beiträge ans Versorgungswerk zahlen.
Und du solltest so Sachen wie Haftpflicht und Unfallversicherung/BGliche Absicherung klären.

Argumente auf die sich die DRV beruft um eine Selbständigkeit zu verneinen:
- Wie läuft das mit der Zuweisung von Aufträgen (Bei den Notärzten wird argumentiert, dass die Leitstelle die Einsätze zuweist, der Notarzt den Einsatz nicht ablehnen kann und auch keine eigenen "Kunden" aquirieren kann)
- Nutzung von Räumlichkeiten (da hatten Lehrer im Götheinstitut wohl richtig Spass mit)
- Nutzung von Einrichtungen und Materialien des Arbeitgebers (um als Notarzt selbständig zu sein, soll man laut DRV tunlichst ein eigenes NEF mit kompletter Einrichtung besitzen)
- Nutzung von Personal des Arbeitgebers
- unternehmerisches Risiko (Verdienstausfall- wobei DAS die DRV nicht interessiert, Investitionen in Betriebsmittel)
- Weisungsgebundenheit (DAS hat man den Notärzten so halb zugestanden. Aber irgendeinen Trick gefunden, damit das nicht zählt)
- Einbindung in die Organisationsstruktur des Arbeitgebers- Teilnahme an Besprechungen, Dienstpläne, Nutzung eines firmeneigenen Briefkopfs...

Das mit Räumlichkeiten, Einrichtung und Personal kann man dadurch umgehen, dass man dafür bezahlt.

Wenn dein Auftraggeber nur Gutachten vermittelt und du aussuchen kannst, was du davon machst und ansonsten komplett frei in deiner Arbeitsgestaltung bist und du dich quasi in die Räumlichkeiten einmietest, dann hast du ganz gute Chancen.

Feuerblick
28.04.2018, 09:25
Also, in meinem Bereich arbeiten Honorargutachter tatsächlich selbständig. Sie bekommen zwar Aufträge zugeteilt, können aber entscheiden, ob, was, wann etc. Arbeitsmittel sind der eigene Computer und bei körperlichen Untersuchungen die eigene Praxis. Mit uns und unseren Räumlichkeiten haben Externe bei uns nichts zu tun.
Die Gutachten werden dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Kommt also sehr darauf an, für wen man Gutachten schreibt.

WackenDoc
28.04.2018, 13:06
So haben wir das bei meinem letzten Arbeitgeber auch gemacht. Wir haben einen Gutachtenauftrag geschrieben und haben das Gutachten plus Rechnung zurück bekommen.
Der Gutachter hat aber auch genau dafür seine Praxis, seine Angestellten, hat den Patienten selber einbestellt etc. Und er konnte natürlich auch Aufträge ablehnen. Das ist eine klassische Selbständigkeit.
Aber wir hatten mit dem aber auch sonst keinen Vertrag. Weder Rahmenvertrag noch sonstwas.

Feuerblick
28.04.2018, 13:22
Ich glaube, bei uns gibt es einen Vertrag bzw. zumindest eine Honorarvereinbarung.

hebdo
29.04.2018, 21:14
Kann auch ein Assistenzarzt im letzten Jahr Honorargutachten machen? Ich brauche sie noch für die FA-Prüfung und bei uns in der Abteilung gibt es einfach keine. Ich weiß nicht wie ich die sonst hinbekommen soll.

WackenDoc
30.04.2018, 15:09
Kommt auf das Gutachten an. Für spezielle Fragestellungen brauchst mehr Erfahrung und Gerichtdfestigkeit

hebdo
05.05.2018, 22:58
und wie kommt man an Honorargutachten?

Bandwurm
06.05.2018, 19:43
Ich bekomme die meisten vom Amtsgericht; z.B. Betreuungsgutachten. Ist aber Psychiatrie. Auch üblich sind Sozialgerichtsgutachten, z.B. Arbeitsunfähigkeitsgutachten nach Unfall oder ähnlichem.

flotze
14.05.2018, 21:03
moin, ich mache nun schon seit ca. 4 Jahren Gutachten (Betreuungsrecht, Zwangsmedikation und Unterbringung) in der Psychiatrie und möchte den Zugewinn nicht mehr missen. habe meine Klinikarbeit auf 80 % reduziert und mache einen Tag nur GA. Klar sollte man sich dringende eine Berufshaftpflicht zulegen und es dem Chef mitteilen. nach Abführung aller Steuern bleibt trotzdem noch etwas über ;).

ich kann es , für den Bereich Psychiatrie; nur empfehlen.

Bg
Flo

CorPulmonale
15.05.2018, 15:55
Müsst ihr denn eigentlich auch Mwst auf eure Gutachten abführen? Ein Kollege meinte, man könnte nur 1500 Euro ohne Mwst über freiberufliche Gutachten verdienen?

Bandwurm
15.05.2018, 19:40
Wenn du Unternehmer bist, entweder Freiwillig oder ab einem bestimmten Jahresverdienst verpflichtend, musst du Umsatzsteuer erheben (19%) und die dann wieder an das Finanzamt abführen. Geringer bürokratischer Aufwand, dafür kannst du dann bei allem, was du für die Gutachten benötigst, auch die 19% Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückverlangen, z.B. dein Laptop für 2000 €, bekommst du 380 € vom Finanzamt wieder und kannst den Rest als Betriebsausgabe über mehrere Jahre abschreiben. Durchaus recht Lohnenswert nebenbei Unternehmer zu sein, wenn man viele Gutachten macht.

CorPulmonale
16.05.2018, 06:42
Haben denn diejenigen von euch, die z. B. psychiatr. Gutachten machen, ein Kleingewerbe angemeldet? Wir Ärzte müssen ja sonst in ner Praxis kein Kleingewerbe anmelden.. Hab aber keine Ahnung, wie das ist, wenn man als Gutachter freiberuflich arbeitet..

Hepar
16.05.2018, 15:39
Ich hätte auch Interesse an Gutachten. Kann mir jemand sagen, wie man sich diesbezüglich am besten haftpflichtversichert? Die Ärzteversicherung will 360 Euro im Jahr, wenn man mehr als 60 Gutachten macht. Das finde ich echt viel.

Pflaume
16.05.2018, 23:55
Mehr als 60 nebenberufliche Gutachten pro Jahr sind aber auch ziemlich viel. Glaube nicht, dass du das wesentlich billiger bekommst.

Hepar
17.05.2018, 06:40
Die 360 Euro decken auch Notarzttätigkeit, Schiffsarzttäzigkeit und Krankenrückholungen ab. Sowas brauch ich alles nivht. Das treibt das ganze aber wohl auch in die Höhe.

flotze
24.05.2018, 13:17
Hey, ich komme auf ca. 80-100 Gutachten /Jahr. Habe die Ärzteversicherung und zahle ca. 320 Euro glaube ich.

Kommt man über 17.500Euro im Jahr, führt man 19 % Steuern ab und gut is... .

tiw28
24.05.2018, 13:27
Moment... auch unter 17500 muss man im Rahmen der Steuererklärung Einkommensteuer zahlen

flotze
28.05.2018, 20:25
Ja, jedoch über 17.5 Tsd. 19 % Umst. extra ... . Sagt mein Steuerberater

hebdo
29.05.2018, 08:13
ich wollte nochmal nachhaken, und fragen wie ich an Gutachten komme. Ich bin auf dem Weg zum Internisten (letztes WBJ) und in unserer Abteilung gibt es keine. Am Gericht anklopfen kann ich ja wahrscheinlich nicht, oder?