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Peter
07.09.2001, 17:46
Hallo :-traurig;

habe gerade meine Punkte ausgewertet.

Ich habe mit den rausgenommene 405 Punkte, ohne die rausgenommenen aber nur 402. Liege also einen Punkt unter der Grenze zur 3.
Dass ich nicht die drei einfach dazu zählen darf ist klar.
Aber im FaQ steht, dass man es überhaupt nicht berechnen kann.

Aber kann ich nicht rechnen: 403/575= 70,08...%
Ich habe jetzt 3 Punkte Abzug.
Wenn ich die auf beiden Seiten dazu zähle käme ich auf 405/578=70,069...%

Würde mir zwar im Endeffekt nichts nutzen, wenn allerdings ein Fehler in meiner Überlegung wäre, dann könnte ich ja noch Hoffnung auf die 3 haben.

Ansonsten muss ich wohl doch Einspruch einlegen und um den letzten Punkt kämpfen.

Vielleich kann mir ja jemand den Fehler zeigen und mir etwas Hoffnung machen. Die Welt geht zwar nicht unter, aber ein fehlender Punkt wäre schon saudoof!
:-dagegen

Gruß Peter

07.09.2001, 18:15
Hallo Peter,
also, mit dem Nachteilsausgleich ist das so: nach deinen Angaben hast du 3 der 5 eliminierten Aufgaben richtig. Also gilt für dich ein Prüfungsumfang von 578 Aufgaben. Davon 60 % (absolute Bestehensregel greift) sind 346,8, also Bestehensgrenze bei 347 Punkten. 578 - 347 = 231. 231 x 0,25 = 57,75. 347 + 57,75 = 404,75, also liegt die Notengrenze "3" in deinem Fall bei 405 richtigen Antworten. Du hast 402 + 3 von den eliminierten = 405. Fazit: du bekommst im Wege des Nachteilsausgleichs die Note "3" (falls du richtig ausgewertet hast)! Ist doch klasse!
Ciao Wäller

07.09.2001, 21:06
Hallo Wäller ,

ich habe an Dich eine ganz große Bitte . Du scheinst zu verstehen , wie das mit der Berechnung geht . Ich kriege es , auch nach mehreren Versuchen nicht in den Kopf ....und bitte Dich deshalb um Deine Hilfe :
Ich habe 457 Punkte richtig . Von den 5 herausgenommenen Aufgaben habe ich 3 richtig . Die Grenze , ab der´s ne 2 gibt , liegt bei 460 Punkten . Hab ich die 2 nun , oder nicht ?

Wär ganz lieb , wenn Du da mal nachrechnen würdest , ich bin echt hilflos !!! Danke !
J.

07.09.2001, 21:34
Wo ist das Problem?
Ersetze in der o.a. Rechnung 0,25 durch 0,5, also 347 + 115,5 = 462,5. Deine Notengrenze "2" liegt also bei 463 richtigen Antworten, dein Ergebnis bei 457 + 3 = 460, also bist du durch die Eliminierungen nicht benachteiligt. Es bleibt bei der "3". Sorry!
Ciao Wäller

07.09.2001, 22:00
Danke , Wäller !

bin zwar sehr enttäuscht , aber jetzt muß ich mir nicht die Nacht mit höherer Mathematik um die Ohren schlagen.... Trotzdem ist mir immer noch nicht klar , wiso für mich die Notengrenze von 460 nicht mehr gilt . Und wiso bin ich durch den Nachteilsausgleich nicht benachteiligt ?! Ich fühle mich , ehrlich gesagt , ziemlich benachteiligt !!!
Trotzdem lieben Dank
J.

P.S.: bist Du eigentlich Männlein oder Weiblein , Wäller ? Würde mich nur mal interessieren , wer mein Retter zu so später Stunde war....!

07.09.2001, 22:20
Die Notengrenze 460 ist ja auf Basis von 575 Aufgaben ermittelt. Wenn diese Basis durch zusätzliche Berücksichtigung von 3 Aufgaben verändert wird, hat dies sowohl individuell bei dir Folgen (+ 3 auf 460 Punkte) als auch insgesamt, weil die 60%-Regel nicht auf 575, sondern auf 578 Aufgaben anzuwenden ist. Es geht ja nicht darum, dir was zu schenken, sondern zu verhindern, dass dir eine erbrachte Prüfungsleistung weggenommen wird und du dadurch einen Nachteil erleidest. Mit 460 richtigen Antworten hast du aber nicht "mindestens 60 %" von 578 Aufgaben erreicht. Wo also bist du benachteiligt?
Ciao Wäller (und nicht: Wällerin)

07.09.2001, 22:51
Falscher Fehler! Es sollte natürlich heißen: "... nicht mindestens 80% von 578 Aufgaben".
Ciao Wäller

Peter
08.09.2001, 01:56
@ Wäller:

herzlichsten Dank. Zu dieser Stunde (2:00h) konnte ich es zwar nicht ganz nachvollziehen, werde mir aber morgen nochmal Mühe geben.
Aber immerhin habe ich nun eine Idee, was es in diesem Juristentext mit den 25% und 50% und so auf sich hat!!!!

Klasse, Danke.

deraufrichtigausgwertetzuhabenhoffende Peter :-)

Chris
08.09.2001, 02:20
Ganz so stimmt das alles nicht, es ist um einiges komplizierter!!

Bei der Berechnung wird offensichtlich noch die Itemstatistik (was auch immer das ist...) herangezogen, d.h. wieviel Prozent der Teilnehmer haben diese Frage auch so beantwortet. Danach richtet sich, ob die Bestehensgrenze steigt oder nicht. Siehe hierzu Riesenerklärung von medi-learn im Forum "Physikum". Hoffentlich folgt so etwas auch nochmal fürs 2. Stex.

Bei mir ist die Verwirrung momentan jedenfalls komplett....

Chris

08.09.2001, 09:12
Hallo Chris!
Es ist gottseidank nicht komplizierter. Die Beantwortungshäufigkeiten spielen nur dann eine Rolle, wenn die relative Bestehensregel (... nicht mehr als 22 v.H. unter der Durchschnittsleistung der Referenzgruppenteilnehmer) als die günstigere zur Anwendung kommt. In diesem M2-Termin Herbst 2001 ist aber die absolute 60%-Regel günstiger und damit allein maßgeblich. Hier ist also die Zahl der jeweils zu berücksichtigenden Aufgaben maßgeblich, Beantwortungshäufigkeiten spielen keine Rolle für die Ermittlung von Bestehens- und Notengrenzen. Kannste mir wirklich glauben.
Ciao Wäller

08.09.2001, 10:05
Hallo Wäller ,

danke , jetzt hab ich´s einigermaßen verstanden .
J.

P.S.: Ich dachte Wäller sei ein Pseudonym oder so , daher die Frage ...konnte ja nicht ahnen , daß es den Namen wirklich gibt !

Claas
08.09.2001, 12:09
Moin, Wäller.

Aus der Sicht eines hilfesuchenden Studenten muss auch ich Dich um Deine mathematischen Künste bitten...

Habe 458 richtige Punkte, 4 richtige Punkte unter den rausgenommenen Fragen. Liege demnach an der Grenze zur 2.
Meine persönliche Bestehensgrenze liegt demnach bei 347 Punkten.

Nun meine Rechnung:

579 - 347 = 232 x 0,5 = 116 + 347 = 463

D.h., dass meine Grenze zur 2 bei 463 liegt.

Da ich 458 + 4 = 462 Punkte habe, bin ich wohl um 1 Punkt an der 2 vorbeigeschlittert!!!

Das kann doch wohl nicht angehen!!!

Auf jeden Fall werde ich alles Mögliche versuchen, um die 2 doch noch zu bekommen.

Sag' doch mal bitte Bescheid, ob meine Rechnung korrekt ist.

Danke!!!

08.09.2001, 13:29
Hallo Claas!
So ganz stimmt deine Rechnung nicht. Wenn du 4 der 5 eliminierten Aufgaben richtig hast, beträgt dein Prüfungsumfang - wie du richtig schreibst - 579 Aufgaben. Deine Bestehensgrenze liegt aber nicht bei 347, sondern bei 348 Punkten, denn 60% von 579 sind 347,4; 347 erfüllen also nicht die Bedingung "mindestens 60%", sondern erst 348. Dann folgt: 579 - 348 = 231 x 0,5 = 115,5 + 348 = 463,5. Deine Notengrenze "2" beträgt also 464 Punkte, so dass du um 2 Punkte an der Note vorbeigerutscht bist. Beileid!
Ciao Wäller

Claas
08.09.2001, 13:35
Vielen Dank, Wäller, dass Du mir so schnell geantwortet hast, auch wenn es mich um so trüber stimmt!!!

Trotzdem werde ich versuchen, mein Ziel doch noch zu erreichen. ;-)

14.09.2001, 10:54
Hallo Peter, mir geht es genauso. So ein Betrug! Vielleicht kann man noch ander Fragen anfechten??
Julia

waterwitch
14.09.2001, 19:31
Also ich bin da auch zu blöd, das zu kapieren. Wird der Nachteilsausgleich nur berechnet, wenn man Einspruch erhebt?
Ich hatte 5 von den rausgenommenen Fragen richtig, aber in meiner Gesamtpunktzahl wurde das nicht berücksichtig! Bei der Berechnung der % wurde auch von 574 Aufgaben ausgegangen. Also das ist mir alles schleierhaft.

Nur blöd, dass ich erst jetzt darauf komme, das mal zu kontrolllieren. Denn im 1. Stex war ich auch nur 3 Punkte an der 2 vorbei ;-) Na, nu brauch ich wohl darüber auch nicht mehr nachgrübeln.

Ciao

14.09.2001, 20:56
Hallo Wasserhexe!
Sicher bist du nicht zu blöd. Vielleicht solltest du dir mal die Vorschriften des § 14 Abs. 4 ÄAppO oder die "Praktischen Hinweise" oder die verschiedenen Beiträge in diesen Foren anschauen. Hättest du's getan, wäre dir klar, dass ein Nachteilsausgleich nur dann in Betracht kommt, wenn ein Nachteil vorliegt. Das aber ist nur der Fall, wenn sich durch die Herausnahme einzelner Aufgaben für dich eine schlechtere Note ergäbe. Scheint bei dir aber nicht der Fall gewesen zu sein. Der generelle Prüfungsumfang beträgt 574 Aufgaben und darauf beruht die gesamte Auswertung für alle. Die fünf von dir richtig beantworteten eliminierten Aufgaben hätten nur dann eine Rolle spielen können, wenn es drauf angekommen wäre. Dann wären sie fiktiv (!) gutgeschrieben worden und der Prüfungsumfang im Rahmen der Nachteilsprüfung hätte sich um 5 auf 579 erhöht, und auf dieser Basis wäre festzustellen gewesen, ob sich eine unterschiedliche Benotung mit oder ohne Berücksichtigung der Aufgaben ergeben hätte. Wäre das der Fall gewesen, hättest du die bessere Note erhalten, aber da das offensichtlich nicht so war, bleibt es dabei, dass für dich der allgemeine Prüfungsumfang von 574 Aufgaben maßgeblich ist. Die sechs eliminierten Aufgaben gelten als nicht gestellt (siehe § 14 ÄAppO).
Ciao Wäller

waterwitch
14.09.2001, 22:49
Aha, danke..verstanden. Das wird also automatisch berechnet in welchem Fall sich die bessere Note ergibt und nicht erst, wenn man Einspruch erhebt. Oder?

Na ich kann mich auch nicht beschweren, diesmal ist wirklich alles super gelaufen, aber es schein vielen so ergangen zu sein...wenn man den Durchschnitt anguckt.

Gute N8

Heidi
18.09.2001, 07:37
Sorry, dass ich mich unter Euch mische - habe gerade erst mein 1. Stex hinter mir - aber die Thematik hier finde ich unheimlich interessant. Mir fehlt eben auch nur ein einziges Pünktchen bis zur zwei. Hat es überhaupt Sinn, Einspruch einzulegen oder ist es die ganze Mühe von vornherein überhaupt nicht wert? Ich stelle mir die Sache nicht ganz einfach vor, aber wenn mir jemand ein paar Tipps hätte zum wie, ... Sowas ärgert einen eben doch - andererseits ist´s beim 1. Stex wiederum vielleicht völlig wurscht. Was meint Ihr? :-? Grüsse, ciao.

Peter
19.09.2001, 13:09
Leider habe ich mich wohl noch um einen Punkt geirrt, so dass die Rechnung von Wäller (danke nochmals :-) ) wahrscheinlich richtig war, ich jedoch trotzdem nur die 4 gekriegt habe. :-(

Eine Note besser im 2.Stex bringt jedoch nur 0,3 besser in der Endnote (@Heidi: und im ersten nur 0,16666...). Weiß jemand, ob eigentlich die Endnote in ganzen Noten oder mit Komma angegeben werden?
Weil dann wäre es mir wirklich zu aufwendig den ganzen Ärger mit Klagen, etc. zu bestreiten.

Im Moment bin ich der Meinung, dass da vieles extrem ärgerlich ist, allerdings bringt die Aufregung für eine Verbesserung von 0,3 in der Endnote nicht wirklich was. Es sei denn es gibt nur ganze Noten.
Und dass ich keine 2 geschrieben habe ist im Wesentlichen mir selber anzulasten und nicht dem IMPP!

Grüße Peter