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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reinertrag- Brutto Gehalt? Wieviel bleibt übrig?



adel121
09.05.2018, 10:07
Guten Tag Liebe User,
Ich hätte da mal eine generelle Frage , da ich mich später sehr gerne in meiner Karriere in der Augenheilkunde Niederlassen möchte, Hätte ich da eine Frage über den Reinertrag, da viele Seiten im Internet es als den Bruttogehalt beschreiben,wovon noch Personalkosten etc noch abgezogen werden. Nun meine Frage: Wieviel vom Reinertrag bleibt meist Prozentual übrig. Ich weiss ich weiss dass man das Pauschal so nicht sagen kann, aber damit ich so eine ungefähre Richtung habe da ich momentan sehr Neugirig bin:-))
eine andere Frage noch: Ich wollte Fragen ob man in der Weiterbildung in der Augenheilkunde Dienste oder Nachtschichten machen muss und was man da macht, Frage hört sich Blöd an, tut mir Leid aber das ist die Neugier
Liebe Grüsse.

hebdo
09.05.2018, 19:20
https://www.zi-pp.de/

ich weiss nicht, ob es genauer geht.

Feuerblick
09.05.2018, 19:33
So wirklich scheinst du ja noch keine Vorstellung von der Augenheilkunde zu haben, oder?

Was die Praxis angeht, müsstest du erst einmal wissen, ob du alleine oder in einer Gemeinschaftspraxis, konservativ oder operativ (oder beides) tätig sein möchtest uvm. Und dann müsste man noch wissen, wie sich das Gesundheitssystem in Zukunft entwickelt.

Was die Weiterbildung angeht: Natürlich gehören Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste dazu. Oder Schichtdienste. Je nach Schichtmodell deines Ausbildungshauses. Auch als Niedergelassener wirst du Dienste machen müssen übrigens.
Was man in Diensten als Augen-Assi tut? Na, sich um Notfälle und Konsile kümmern. Wobei „Notfall“ ein dehnbarer Begriff ist und bei verlorener Kontaktlinse im Auge und „habe im Auge gerieben, jetzt brennt es“ anfängt und irgendwo bei Netzhautablösung, perforierender Verletzung (Klassiker an Silvester, Klassiker aber auch im Frühling) oder traumatischer (Selbst-)Enukleation aufhört. Dazwischen ist alles denkbar. Und je nach Haus können Nachtdienste sehr, sehr unruhig werden.

adel121
09.05.2018, 19:41
Ich bin ehrlich,ich habe echt noch keine Ahnung von der Augenheilkunde,bin erst auch im 6. Semester, muss erstmal durch Patho.
Deswegen Frage ich jetzt schon weil ich eine Richtung habe. Ich weiss hab noch Zeit aber Neugier schadet nicht

vielen Dank für beide Antworten,haben mir beide sehr geholfen.

davo
09.05.2018, 19:52
Personalkosten usw. sind natürlich schon abgezogen - deshalb heißt es ja Reinertrag und nicht Umsatz :-p

Der Grund warum man Reinertrag und Bruttoeinkommen nicht gleichsetzen kann, ist ein anderer: Als selbständiger Arzt muss man ja auch noch die ganze Altersvorsorge, Krankenversicherung usw. für sich selbst und die Angehörigen zahlen, usw. Man hat keinen Arbeitgeber der einem die Hälfte bzw. fast die Hälfte zahlt ;-)

adel121
09.05.2018, 21:00
Verdammt das hört sich nach Viel Geld an ��

Feuerblick
09.05.2018, 21:01
Falls du mit dem Gedanken gespielt hast, als Augenarzt mit Einzelpraxis steinreich zu werden.... ich fürchte, das wird nix. ;-)

adel121
09.05.2018, 21:43
Geld- wichtiger Faktor für mich,aber nicht der wichtigste.
Meine Eltern verdienen Unterdurchschnittlich, meine Vorstellungen als reich werden ist anders als deiner glaub mir.
Nur weil jemand neugierig ist, heisst das nicht dass man so attackiert werden muss.

Feuerblick
10.05.2018, 07:16
Glaub mir, so unterschiedlich sind die Vorstellungen gar nicht. Und attackiert hat dich auch niemand. Nur bei „hört sich nach viel Geld an“ wollte ich dir lieber die naive Vorstellung von Villa, Yacht und Porsche nehmen. Gerade weil du ja offensichtlich in Sachen Augenheilkunde noch nicht so wirklich informiert warst ;-)

tarumo
10.05.2018, 18:47
In Ergänzung zu den Vorschreibern wäre noch zu bemerken, daß der Begriff "Reinertrag" eben nicht aus der BWL stammt, sondern von interessierter Seite (sprich: Kassen) als politischer Kampfbegriff kreiiert wurde und regelmäßig genutzt wird, um Sozialneid zu schüren (gerne auch vor Ärztetagen, wie demnächst wieder). Daß der Doktor die Räume und die Helferin bezahlen muß, leuchtet zwar aus Lieschen Müller ein, aber daß da noch andere Dinge berücksichtigt werden müssen, wie schon erwähnt, bis hin zum unternehmerischen Risiko (sonst hätte man fürs gleiche Geld auch als OA am KH bleiben können) eben nicht.
Wer den Begriff "Reinertrag" in diesem Kontext in einem BWL- Buch findet, darf es hier gerne mitteilen. Die grundsätzliche Konstellation ist ja von einem selbstständigen Kleinunternehmer nicht so sehr verschieden. Zweitens, die einzige Institution, die einen Gesamtüberblick über die infrage stehenden Geldbeträge hat, ist das Finanzamt (und mittelbar über den Steuerbescheid auch die Ärztekammer). Keine Kasse, keine KV, kein ZIPP oder was weißich kann suffizient diese Frage beantworten, weswegen genannte Zahlen immer unter Vorbehalt betrachtet werden müssen. Die Kasse weiß nur, was an die KV gezahlt wurde, und in dem, was die KV an die Ärzte auszahlt, sind (grob vereinfacht) auch Materialien mit drin, was die Ärzte für Privateinnahmen haben, und welche Ausgaben dem gegenüber stehen, weiß keine KV und keine Kasse. Die Ärztekammern könnten mit ein paar Mausklicks ganz konkrete, verläßliche Zahlen zur wirtschaftlichen Situation der Arztpraxen bekanntgeben, können oder wollen dies aber nicht.