Virgin_Mary
11.05.2018, 10:03
Zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung, falls das hier ein Doppelposting geworden ist, aber die Erstellung eines neuen Themas schien mir nicht funktioniert zu haben und dies ist eben der 2. Versuch.:-blush
Aber nun zum Thema.!
Ok, die Überschrift dieses Beitrages ist wohl etwas übertrieben, aber sie soll Euch ja auch zum Lesen verführen :-)
Tatsache ist, dass eine Prüfung insgesamt ungültig wird, wenn sie zu viele fehlerhafte Fragen enthält.
Tatsache ist, dass die Grenze zu diesem "zu viel" international und fachübergreifend bei 5% angesehen wird. Von deutschen Gerichten gibt es hierzu noch kein Urteil, da das IMPP diese 5%-Grenze bisher nicht überschritten hat. 5% von 320 Fragen sind 16 Fragen. Mit mehr als 16 fehlerhaften Fragen wäre also dieses schriftliche Examen generell wegen mangelnder Prüfungsqualität ungültig !!!
Tatsache ist auch, dass das IMPP bei dieser Prüfung bereits eingestanden hat, 12 Fragen fehlerhaft gestellt zu haben.
Dies sind die Fragen Tag 1 A 12, Tag 1 A 26, Tag 1 A 27, Tag 1 A 41, Tag 1 A 69, Tag 2 A 27, Tag 2 A 65, Tag 2 A 76, Tag 2 A 97, Tag 3 A 11, Tag 3 A 21, Tag 3 A 78.
Kämen jetzt noch 5 oder mehr fehlerhafte Fragen hinzu, so müsste die gesamte schriftliche Prüfung für nichtig erklärt werden. Zumindest für diejenigen unter uns, die durchgefallen sind. Aber keine Panik: Den Übrigen würde man im Nachhinein das Examen nicht mehr wegnehmen können, da ja nicht sie diese Fehlerhaftigkeit der Prüfung zu verantworten haben.
Da ja das schriftliche Examen generell wegen Überschreitung der zulässigen Höchstzahl fehlerhafter Fragen nichtig wäre, käme es für den einzelnen Prüfungsteilnehmer auch nicht mehr darauf an, wie er im Einzelfall diese fehlerhaften Fragen beantwortet hat. Selbst wenn er für jeden der unkorrekt gestellten Fragen im Zuge des Nachteilsausgleiches einen Punkt bekommen hätte, und sein Prüfungsmisserfolg folglich auf ganz anderen Aufgaben beruht, könnte er sich auf diese generelle Nichtigkeit der Prüfung berufen und hätte einen weiteren Prüfungsversuch frei :-) Das ist wichtig, für diejenigen, die bereits zum 3. Mal durchgefallen sind und nun mit Nichts in den Händen auf der Straße stehen und auch nicht unwichtig für diejenigen, die bereits zum 2. Mal gescheitert sind und somit nur noch einen Versuch frei hätten.
Über die vom IMPP bereits herausgenommen 12 Prüfungsfragen wurden hier im Forum weitere 12 Fragen als äußerst fragwürdig erkannt. Wem es gelingt, auch nur 5 von diesen Aufgaben als gleichfalls fehlerhaft gestellte Fragen durchzusetzen, der kann für sich zumindest einen weiteren Prüfungsversuch in Anspruch nehmen. Wie man selbst diese oder auch die anderen Fragen beantwortet hat, ist dabei völlig unwichtig.
Für diejenigen, die diesen Weg gehen wollen, habe ich diese Fragen, die vom IMPP eigentlich auch aus der Prüfungswertung hätten genommen werden müssen, mal zusammengestellt. Und zwar:
Tag 1 A 13, Tag 1 A 16, Tag A 31, Tag 1 A 88, Tag 1 A 105, Tag 2 A 4, Tag 2 A 25, Tag 2 A 69, Tag 2 A 70, Tag 2 A 72, Tag 2 A 101, Tag 3 A 46.
Da es hier völlig gleichgültig ist, wie der Einzelne die Fragen beantwortet hat, wäre es zweckmäßig, Arbeitsgruppen zu bilden und sich zu koordinieren. Wichtig ist, zunächst einmal Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann man später nachreichen und jederzeit noch ausbauen.
Gott zum Gruße
Virgin Mary
Aber nun zum Thema.!
Ok, die Überschrift dieses Beitrages ist wohl etwas übertrieben, aber sie soll Euch ja auch zum Lesen verführen :-)
Tatsache ist, dass eine Prüfung insgesamt ungültig wird, wenn sie zu viele fehlerhafte Fragen enthält.
Tatsache ist, dass die Grenze zu diesem "zu viel" international und fachübergreifend bei 5% angesehen wird. Von deutschen Gerichten gibt es hierzu noch kein Urteil, da das IMPP diese 5%-Grenze bisher nicht überschritten hat. 5% von 320 Fragen sind 16 Fragen. Mit mehr als 16 fehlerhaften Fragen wäre also dieses schriftliche Examen generell wegen mangelnder Prüfungsqualität ungültig !!!
Tatsache ist auch, dass das IMPP bei dieser Prüfung bereits eingestanden hat, 12 Fragen fehlerhaft gestellt zu haben.
Dies sind die Fragen Tag 1 A 12, Tag 1 A 26, Tag 1 A 27, Tag 1 A 41, Tag 1 A 69, Tag 2 A 27, Tag 2 A 65, Tag 2 A 76, Tag 2 A 97, Tag 3 A 11, Tag 3 A 21, Tag 3 A 78.
Kämen jetzt noch 5 oder mehr fehlerhafte Fragen hinzu, so müsste die gesamte schriftliche Prüfung für nichtig erklärt werden. Zumindest für diejenigen unter uns, die durchgefallen sind. Aber keine Panik: Den Übrigen würde man im Nachhinein das Examen nicht mehr wegnehmen können, da ja nicht sie diese Fehlerhaftigkeit der Prüfung zu verantworten haben.
Da ja das schriftliche Examen generell wegen Überschreitung der zulässigen Höchstzahl fehlerhafter Fragen nichtig wäre, käme es für den einzelnen Prüfungsteilnehmer auch nicht mehr darauf an, wie er im Einzelfall diese fehlerhaften Fragen beantwortet hat. Selbst wenn er für jeden der unkorrekt gestellten Fragen im Zuge des Nachteilsausgleiches einen Punkt bekommen hätte, und sein Prüfungsmisserfolg folglich auf ganz anderen Aufgaben beruht, könnte er sich auf diese generelle Nichtigkeit der Prüfung berufen und hätte einen weiteren Prüfungsversuch frei :-) Das ist wichtig, für diejenigen, die bereits zum 3. Mal durchgefallen sind und nun mit Nichts in den Händen auf der Straße stehen und auch nicht unwichtig für diejenigen, die bereits zum 2. Mal gescheitert sind und somit nur noch einen Versuch frei hätten.
Über die vom IMPP bereits herausgenommen 12 Prüfungsfragen wurden hier im Forum weitere 12 Fragen als äußerst fragwürdig erkannt. Wem es gelingt, auch nur 5 von diesen Aufgaben als gleichfalls fehlerhaft gestellte Fragen durchzusetzen, der kann für sich zumindest einen weiteren Prüfungsversuch in Anspruch nehmen. Wie man selbst diese oder auch die anderen Fragen beantwortet hat, ist dabei völlig unwichtig.
Für diejenigen, die diesen Weg gehen wollen, habe ich diese Fragen, die vom IMPP eigentlich auch aus der Prüfungswertung hätten genommen werden müssen, mal zusammengestellt. Und zwar:
Tag 1 A 13, Tag 1 A 16, Tag A 31, Tag 1 A 88, Tag 1 A 105, Tag 2 A 4, Tag 2 A 25, Tag 2 A 69, Tag 2 A 70, Tag 2 A 72, Tag 2 A 101, Tag 3 A 46.
Da es hier völlig gleichgültig ist, wie der Einzelne die Fragen beantwortet hat, wäre es zweckmäßig, Arbeitsgruppen zu bilden und sich zu koordinieren. Wichtig ist, zunächst einmal Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann man später nachreichen und jederzeit noch ausbauen.
Gott zum Gruße
Virgin Mary