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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherung der Weiterbildung, wenn Chefarzt in Ruhestand geht



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erdbeertoertchen
13.05.2018, 16:31
Mein Chef hat die volle Weiterbildungsermächtigung. Nun ist es so, dass er in den wohlverdienten Ruhestand geht und der neue Chef allerdings nicht gleich, sondern ein paar Monate später kommt.
Ist während der Zeit meine Weiterbildung trotzdem gewährleistet und anerkannt?

tragezwerg
13.05.2018, 16:40
Den Fall hatte ich auch mal, da wurde dem Stellvertreter des Chefs bzw. Interimschef die Weiterbildungsermächtigung für die Übergangszeit übertragen. Musste aber bei der ÄK beantragt werden, automatisch lief das nicht.

erdbeertoertchen
13.05.2018, 17:20
Und wer beanteagt dies? Die Klinik?

tragezwerg
13.05.2018, 17:36
Ich glaube derjenige, der die Ermächtigung haben will.

Reflex
13.05.2018, 17:53
In der Regel der komissarische Stellvertreter, meist der leitende Oberarzt. Der muss sich nur rechtszeitig drum kümmern und es bei der Ärztekammer beantragen.

vanilleeis
13.05.2018, 19:31
Beantragen muss das derjenige, der die WB-Ermächtigung haben will mit diversem Papierkram. Ich würde da zeitnah drauf drängen, dass das passiert

Pflaume
13.05.2018, 21:43
Ich würde da zeitnah drauf drängen, dass das passiert
Unbedingt!

Und nicht abspeisen lassen. Meiner Erfahrung nach ist es nicht viel Papierkram, wenn der Stellvertreter sich RECHTZEITIG darum kümmert, sprich bevor der alte Chef weg ist. Solange sich im angebotenen Spektrum nicht viel ändert, bekommt der Stellvertreter dann ohne viel Umstände einfach die volle Weiterbildungsermächtigung übertragen, für einen befristeten Zeitraum z.B. von einem Jahr. Wenn er sich aber NICHT rechtzeitig darum kümmert, kann es sein, dass die Ärztekammer den ganzen Kladeradatsch von ihm haben will, als ob er komplett eine neue Weiterbildungsermächtigung beantragen würde.

Sinnvoll ist es auch, in den eigenen Arbeitsvertrag reinzuschauen, ob das ein Weiterbildungsvertrag ist. Falls in euren Verträgen eine Weiterbildung konkret drin steht, könnte die offen geäußerte Vermutung, dass ein Verlust der Weiterbildungsermächtigung durch Verlust des Chefs und ein Versäumnis der rechtzeitigen Beantragung einer Vertretungsregelung bei der Ärztekammer unter Umständen dazu führen könnten, dass eine Reihe von Assistenzärzten fristlos aus ihrem Arbeitsvertrag rauskommen.

In jedem Fall noch schön vom alten Chef ein Logbuch und ein Weiterbildungszeugnis über die bei ihm geleistete Weiterbildung unterschreiben lassen! Einer meiner Ex-Chefs ist kurz nach Rentenbeginn gestorben. Ein anderer hatte nach Rentenbeginn keine Lust mehr, sich noch um irgendwelche früheren Weiterzubildenden von sich zu kümmern. Blöd, wenn dann bei der Anmeldung für die Facharztprüfung auffällt, dass noch Sachen wie Unterschriften unter Weiterbildungsgespräche oder ein Weiterbildungszeugnis oder so fehlen. Der einzige, der es nachträglich unterschreiben könnte, ist nicht mehr da oder hat keinen Bock mehr.

Und wenn der neue Chef dann da ist, dann auch schön dem in den Arsch treten, dass er sich um Beantragung seiner neuen Weiterbildungsermächtigung kümmert, bevor die kommissarische Weiterbildungsermächtigung ausläuft!

Mano
13.05.2018, 22:56
In jedem Fall noch schön vom alten Chef ein Logbuch und ein Weiterbildungszeugnis über die bei ihm geleistete Weiterbildung unterschreiben lassen!

Das gilt aber nicht nur für die Weiterbildung. Wenn der Chef wechselt, sollte sicher jeder Angestellte ein Zeugnis ausstellen lassen. Wer weiß, ob ihr mit dem zukünftigen Chef klarkommt und ob der euch ein so gutes Zeugnis wie der bisherige Chef ausstellt.

AApfelbaum
15.05.2018, 14:46
Meine Empfehlung ist, dass ihr euch vorm Abschied von alten Chef alle noch ein (vorläufiges) Zeugnis incl. Anlage mit Richtzahlen, Logbuch und alles ausfüllen lasst. Mein ehemaliger Chef ist plötzlich verstorben und der, den alle schon als Thronerben vermutet hatten, hat die WB-Ermächtigung erst nicht gekriegt, weil irgendeine Zusatzqualifikation fehlte. Und als er sie dann hatte, hat ihm eine andere Klinik ein Angebot gemacht, dass er nicht ablehnen konnte. Und die nächste Nachfolgerin mit WB-Befugnis kam 2 Jahre später. So lange wurde von der ÄK nix angerechnet...

vanilleeis
15.05.2018, 15:53
Meine Empfehlung ist, dass ihr euch vorm Abschied von alten Chef alle noch ein (vorläufiges) Zeugnis incl. Anlage mit Richtzahlen, Logbuch und alles ausfüllen lasst. Mein ehemaliger Chef ist plötzlich verstorben und der, den alle schon als Thronerben vermutet hatten, hat die WB-Ermächtigung erst nicht gekriegt, weil irgendeine Zusatzqualifikation fehlte. Und als er sie dann hatte, hat ihm eine andere Klinik ein Angebot gemacht, dass er nicht ablehnen konnte. Und die nächste Nachfolgerin mit WB-Befugnis kam 2 Jahre später. So lange wurde von der ÄK nix angerechnet...

Puh, das ist übel

Solara
15.05.2018, 15:58
Ja, unbedingt vor dem Abschied des Chefs alles unterschreiben lassen incl vorläufigem Zeugnis. Und genau beim neuen Chef beobachten, ob er/sie die erforderliche Weiterbildungsbefugnis erhält. Falls nicht: wechseln!
Und möglichst auch gleich anerkennen lassen bei der Ärztekammer, nicht dass dann nach Jahren irgendetwas falsch ist und du nicht mehr an die Person rankommst, sei es durch Tod oder sonstiges Hindernisse.

anignu
15.05.2018, 21:49
Auch wichtig: das Datum des Zeugnisses bzw. der Unterschrift des Chefs muss NACH dem Zeitraum liegen den er bescheinigt. Also nicht Datum vom letzten Tag sondern mindestens am Tag danach...

freak1
15.05.2018, 23:28
https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6159#inhaltlich

"Das Zeugnis muss ausgestellt werden von dem für den Röntgenbereich zuständigen Strahlen*schutzbeauftragten. Das ist in der Regel der Chefarzt oder ein Oberarzt im klinischen Bereich oder der Praxisinhaber. Es sollte in drei Abschnitte gegliedert sein und etwa folgende Angaben enthalten:"

erdbeertoertchen
16.05.2018, 06:30
Danke für die Tipps. Meine Kollegen und ich kümmern uns. Es war bis jetzt nichts geregelt.

anignu
16.05.2018, 22:14
https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6159#inhaltlich

"Das Zeugnis muss ausgestellt werden von dem für den Röntgenbereich zuständigen Strahlen*schutzbeauftragten. Das ist in der Regel der Chefarzt oder ein Oberarzt im klinischen Bereich oder der Praxisinhaber. Es sollte in drei Abschnitte gegliedert sein und etwa folgende Angaben enthalten:"
Bist du dir sicher, dass das nicht die Antwort auf das Thema "Strahlenschutz..." war? http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?99839-Strahlenschutz&p=2053659

Ansonsten gilt in Bayern:
"Die Sachkunde wird unter Anleitung, ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes, der auf dem betreffenden Anwendungsgebiet die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, erworben."
http://www.blaek.de/docs/aerztliche_stellen/fachkunden_roev/Umfang%20der%20erforderlichen%20Fachkunde_2014.pdf
Nix Oberarzt. Nix Chefarzt.
Mei, im Schlimmsten Fall muss einem der Chefarzt bescheinigen, dass man bzgl. der Röntgenbefundung dem anderen Assistenzarzt zugeteilt war... sollte auch kein Thema sein.

Atya
17.01.2020, 23:22
The same hier

Die Klinik, wo ich anfangen möchte ist der neuen Chef( seit 01.2020) leider ohne Weiterbildungsbefugnis. Aber 3 Oberärzte haben es .
Soll man lieber erstmal sich informieren und irgendwo zum Beispiel bei ( Ärztekammer )nachfragen? Oder die Stelle nicht annehmen?

WackenDoc
18.01.2020, 09:22
IMMER bei der ÄK nachfragen.

Moorhühnchen
18.01.2020, 10:20
Soll man lieber erstmal sich informieren und irgendwo ... nachfragen?Halte ich für eine gaaaanz schlechte Idee!! :-))

Atya
18.01.2020, 12:47
Danke WackenDoc und Moorhühnchen :)

Ich habe eine email an der ÄK geschickt

Atya
22.01.2020, 16:15
Eine andere Frage zur Weiterbildung befugte Personen:
Wenn es steht herr. XY - 6 Monate
das bedeutet nur 6Monaten werden angerechnet auch wenn ich 2 Jahren bei Herr.XY in der Abteilung bleibe oder verstehe ich das falsch :/