makiki
13.05.2018, 18:12
Hallo,
folgende Situation:
ein Kumpel hatte sein Rigorosum erfolgreich absolviert. Nach der Notenbekanntgabe, gab es ein ausführliches Gespräch mit den beiden Gutachtern. Beide waren der Meinung, dass die eingereichte schriftliche Arbeit nicht dem Niveau einer Dissertation würdigt und haben unter Angabe von div. Begründungen keine Druckfreigabe erteilt, sondern die Auflage, dass die gesamte schriftliche Arbeit innerhalb weniger Wochen neu geschrieben werden soll. Es fehlen lt. Zweitgutachter div. Daten. Daher sind noch aufwendige Untersuchungen ausstehend, die im Labor gemacht werden sollen und ergänzend dazu in die neue Version der Dissertation einfließen sollen. Diese Daten sind bisher nicht erhoben und es bedarf rein von der Arbeitszeit mehrere Woche, bis die Versuche fertiggestellt sind. Allerdings hat mein Kumpel nur wenige Wochen dafür Zeit, sonst gilt das Promotionsverfahren als nicht erfolgreich absolviert, und ist voll berufstätig in der Klinik. Bekommt hierfür kein Frei, zumal er seinen ganzen Jahresurlaub investieren müsste und dann würde das nicht einmal ausreichen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt rechtens ist?
Die schriftliche Dissertation wurde von der Promotionskomission ohne Änderung oder Korrekturvorschläge angenommen, daher hat er auch seinen Rigorosumtermin per Einschreiben erhalten.
Im Vorgespräch des Rigorosum wurde ihm mitgeteilt, dass keine Korrekturen anstehen und dann sowas.
Habt ihr noch Tipps?
folgende Situation:
ein Kumpel hatte sein Rigorosum erfolgreich absolviert. Nach der Notenbekanntgabe, gab es ein ausführliches Gespräch mit den beiden Gutachtern. Beide waren der Meinung, dass die eingereichte schriftliche Arbeit nicht dem Niveau einer Dissertation würdigt und haben unter Angabe von div. Begründungen keine Druckfreigabe erteilt, sondern die Auflage, dass die gesamte schriftliche Arbeit innerhalb weniger Wochen neu geschrieben werden soll. Es fehlen lt. Zweitgutachter div. Daten. Daher sind noch aufwendige Untersuchungen ausstehend, die im Labor gemacht werden sollen und ergänzend dazu in die neue Version der Dissertation einfließen sollen. Diese Daten sind bisher nicht erhoben und es bedarf rein von der Arbeitszeit mehrere Woche, bis die Versuche fertiggestellt sind. Allerdings hat mein Kumpel nur wenige Wochen dafür Zeit, sonst gilt das Promotionsverfahren als nicht erfolgreich absolviert, und ist voll berufstätig in der Klinik. Bekommt hierfür kein Frei, zumal er seinen ganzen Jahresurlaub investieren müsste und dann würde das nicht einmal ausreichen.
Jetzt stellt sich die Frage, ob das überhaupt rechtens ist?
Die schriftliche Dissertation wurde von der Promotionskomission ohne Änderung oder Korrekturvorschläge angenommen, daher hat er auch seinen Rigorosumtermin per Einschreiben erhalten.
Im Vorgespräch des Rigorosum wurde ihm mitgeteilt, dass keine Korrekturen anstehen und dann sowas.
Habt ihr noch Tipps?