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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von der Rentenversicherungspflicht



lxr58
15.05.2018, 10:58
Hallo,
ich trete demnächst meine erste Assistenzarzt-Stelle in einem Krankenhaus an und mein Arbeitgeber hat mir neben dem Arbeitsvertrag auch einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mitgeschickt.
Sollte ich diesen ausfüllen und die Befreiung damit beantragen? Bin ich überhaupt berechtigt, davon befreit zu werden?
Welche Vorteile hat das für mich? Gibt es Nachteile?
Danke!!!

Sebastian1
15.05.2018, 11:04
Befasse dich mal mit dem Thema der Berufsständischen Versorgung durch die Ärzteversorgung deines Kammerbezirks, das ist nicht schlecht, das zu wissen.

Grundsätzlich: Als Arzt zahlst du bei fast allen Stellen nicht in die deutsche Rentenversicherung ein, sondern in die berufsständische Versorgung, sprich, die Ärzteversorgung des Kammerbezirks. Da du als Arbeitnehmer aber grundsätzlich erstmal RV-pflichtig bist, musst du dich befreien lassen (übrigens bei jedem Jobwechsel neu, im schlechtesten Fall zahlst du sonst nämlich doppelt ein, was ziemlich teuer werden kann). Ist kein Akt, Formular einfach ausfüllen, losschicken und den Befreiungsbescheid (kann Wochen bis Monate dauern) dann bei deinem Arbeitgeber einreichen.

lxr58
15.05.2018, 11:17
Vielen Dank! Das hilft mir sehr!

Feanna
15.05.2018, 13:59
Wie schon gesagt zahlst du als Arzt in das Versorgungswerk ein dass zu der zuständigen Ärztekammer gehörst, und bekommst dann darüber deine Rente, und lässt dich von der Gesetzlichen Rentenkasse befreien, damit du nicht doppelt zahlst.

Interessant ist, dass die Versorgungswerke tatsächlich getrennt arbeiten, und auch etwas unterschiedliche Konditionen haben. Wenn du die Stelle wechselst und auch die Ärztekammer, dann auch das Versorgungswerk. Wenn du 8 (ich glaube, und bis vor kurzem waren es 5) Jahre oder weniger bei deinem vorherigen Versorgungswerk eingezahlt hast, kannst du beantragen die Einzahlungen zum neuen Werk mitzunehmen, du musst es aber nicht tun. Am Ende heißt dass, dass du vielleicht von mehreren Versorgungswerken Rente bekommst.
Für kurze Zeiten von 1-2 Jahren wird es denke ich aus Aufwandsgründen immer sinnvoll sein die Einzahlungen überschreiben zu lassen, aber wenn es 6-7 Jahre waren, kannst du dich auch erkundigen welches Versorgungswerk vorraussichtlich die bessere Rente zahlen wird, und bei z.B 10 Jahren kannst du es (im Moment) eh nicht mitnehmen.

Dazu sei gesagt, dass ich auch kein Experte zum Thema bin, und hier nur reproduziere wie ich die Sache grundlegend verstanden habe.

lxr58
15.05.2018, 14:18
Danke!!!

16matti
15.05.2018, 22:23
Die Anmeldung funktioniert bis 3 Monate nach Arbeitsbeginn/Arbeitgeberwechsel, soweit ich das noch im Kopf habe. Wenn die Frist versäumt wird, werden bereits gezahlte Beiträge nicht mehr ans Versorgungswerk übergeleitet und sind sozusagen weg. Den entsprechenden Bescheid hab ich immer recht fix zurückgeschickt bekommen.

Tip: Solltest du vorher schon mal gearbeitet haben (z.B. Studentenjob ect) und kleine Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben, kannst du dir das Geld wiederholen, waren bei mir immerhin ein paar hundert Euro.

Homunculus815
27.05.2018, 10:21
Tip: Solltest du vorher schon mal gearbeitet haben (z.B. Studentenjob ect) und kleine Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben, kannst du dir das Geld wiederholen, waren bei mir immerhin ein paar hundert Euro.

Noch eine dumme Frage von einer Ahnungslosen :D Wie genau stelle ich das an?

16matti
27.05.2018, 10:41
Puh...wie war das nochmal...Es gibt auf der Homepage der RV einen Antrag dafür (unter Anträge/Downloads oder ähnlich: Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen) der war allerdings >10 Seiten lang und etwas kompliziert.

Es lohnt sich aber, einfach dort anzurufen und kurz die Situation zu klären, welche Unterlagen benötigt werden (v.a. waren das die ganzen Sozialversicherungsbescheinigungen der vorherigen Tätigkeiten). Danach einen Termin mit dem netten Sachbearbeiter vor Ort vereinbaren. Der hat sich alles kurz angeschaut und den Antrag direkt weitergeleitet. War alles sehr nett und schnell, perfekter Service. (Ohne Garantie, dass das überall so läuft😁). Viel Erfolg!

juke5489
27.05.2018, 10:41
Noch eine dumme Frage von einer Ahnungslosen :D Wie genau stelle ich das an?

such bei der deutschen rentenversicherung nach formular V0900.

16matti
27.05.2018, 11:07
Kann sein, dass das so geheissen hat...😁

Rettungshase
27.05.2018, 17:09
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist man, wenn man 5 Jahre in die "normale Rentenversicherung" eingezahlt hat, berechtigt, in die Krankenversicherung der Rentner einzusteigen.
Heißt: Das Versorgungswerk übernimmt während der Rente keinen Teil der Krankenversicherungsbeiträge, wenn man gesetzlich versichert ist. Hat man diese Rentenversicherungspflicht aber lange genug erfüllt, kann man im Alter viel an Krankenversicherungsbeiträgen sparen.
Wenn man 4 Jahre und 10 Monate schon eingezahlt hat, kann das mitunter ungünstig sein, sich das einfach auszahlen zu lassen...

Besser aber noch mal nachlesen; ich bin erst am Beginn, mich da reinzufuchsen. Der Antrag auf Kontoklärung läuft auch erst seit nur kurzen 2 Monaten :p

WackenDoc
27.05.2018, 17:55
Mir glauben sie mal wieder nicht, dass ich Arzt bin. Muss jetzt mal wieder Arbeitsvertrag, Stellenausschreibung (die es nicht gibt) und Stellenbeschreibung (die es nicht gibt) schicken. Adresse vom AG haben sie wohl auf dem Formular nicht gefunden, oder sie kapieren nicht, dass meine Personalstelle nicht da ist wo die Zentralverwaltung ist und die nicht wo meine Arbeitsstelle ist.

Homunculus815
27.05.2018, 20:37
Danke für den Tipp. Habe jetzt allerdings eine Erklärung gefunden, aus der ich nicht schlau werde:

Trotzdem kann Ihnen unter gewissen Umständen eine Beitragserstattung gewährt werden. Das ist allerdings generell nur dann möglich, wenn Sie noch keine fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Denn in diesem Fall ist eine Leistung aufgrund der niedrigen Einzahlungen nicht möglich.

Hat die Einzahlung Ihrer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht überschritten, können Sie eine Rückerstattung verlangen. Das ist allerdings nur in gewissen Fällen möglich, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:

Was meinen die mit 5 Jahren Wartezeit? Ich habe vor dem Studium 1 Jahr lang gearbeitet und eingezahlt, das ist ja nun aber schon über 5 Jahre her. Heißt, dass ich jetzt also keinen Anspruch mehr habe, mir das auszahlen zu lassen?

16matti
27.05.2018, 21:18
Du musst im Normalfall 5 Jahre warten, bis du dir die Beiträge auszahlen lassen kannst. Die Wartezeit sollte also erfüllt sein. Verfallen sollta auch nichts. Meine Zeiten vor den Studium wurden alle anerkannt. Einfach mal anrufen und nachfragen, bei mir waren alle sehr hilfsbereit.

@Wacken: die sind ja lustig. Aber Witzbolde hats immer. Je grösser der Verein, desto mehr. Und die RV ist ziemlich gross...
Wir mussten mal für ein Pflichtpraktikum Biochemie unsere Geburtsurkunde vorlegen...auch ABM für Studenten und Unimitarbeiter.

freak1
27.05.2018, 21:21
Wir mussten mal für ein Pflichtpraktikum Biochemie unsere Geburtsurkunde vorlegen...auch ABM für Studenten und Unimitarbeiter.

DNA wurde doch bestimmt auch abgeglichen und danach archiviert? ;)

WackenDoc
27.05.2018, 21:23
Ich hab übrigens jedes Mal nen anderen Mitarbeiter. Und auf deren Briefumschläge ist jetzt immer werbung für eine Ausbildung bei denen.

ICh hab handschriftlich ergänzt, dass mir eine Stellenbeschreibung nicht bekannt ist und dass aus dem Arbeitsvertrag eindeutig hervor geht, dass ich als ärztin arbeite.

Elena1989
10.03.2019, 21:37
Ich häng mich hier gerade mal kurz an, weil mir gerade eine kleine Frage im Kopf herumspukt (Ja, ich weiß, am sichersten ist anrufen, aber ich bin grade so erkältet, dass ich keine Stimme habe, vielleicht weiß es ja jemand):

Ich gehe jetzt dann bald ins Fremdjahr, hierfür muss ich mich natürlich neu von der DRV befreien lassen, so viel ist klar.
Jetzt meine eigentliche Frage: Mein Vertrag bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist nur pausiert, habe sozusagen Sonderurlaub und komme dann nach dem Fremdjahr zurück. Muss ich mich dann für meinen aktuellen Arbeitgeber nochmal befreien lassen, obwohl es der gleiche Vertrag wie bisher ist?

Ja, das hat noch viel Zeit, aber das spukt mir gerade so im Kopf herum, vielleicht weiß es ja jemand :-))