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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht



rsauter
01.11.2003, 21:13
Wie weit reicht die ärztliche Schweigepflicht? Darf man z.B. in der Mensa mit Kommilitonen über einzelne Patienten sprechen, ohne deren Namen zu nennen oder ist das ganz verboten?

Wie viel persönliches darf man dann verraten? Alter? Geschlecht?

Ist es wahr, dass man nicht mal erzählen darf, wer zu seinem Patientenstamm (jetzt z.B. als Hausarzt) gehört?

Bisschen viele Fragen - aber ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten :-top

milz
01.11.2003, 21:17
Original geschrieben von rsauter
Wie weit reicht die ärztliche Schweigepflicht? Darf man z.B. in der Mensa mit Kommilitonen über einzelne Patienten sprechen, ohne deren Namen zu nennen oder ist das ganz verboten?

Wie viel persönliches darf man dann verraten? Alter? Geschlecht?

Sobald sich rekonstruieren läßt, von wem Du sprichst, ist es eine Verletzung der Schweigepflicht.


Ist es wahr, dass man nicht mal erzählen darf, wer zu seinem Patientenstamm (jetzt z.B. als Hausarzt) gehört?
Da wäre ich mir ziemlich sicher.

Heinz Wäscher
01.11.2003, 21:18
in der Krankenpflegeschule ham die uns das so erzählt :

Namen sind tabu

man darf sich mit Unbeteiligten über Pat und deren Erkrankungen unterhalten, allerdings darf für den Gesprächspartner nich erkennbar sein, um wen es sich handelt

also in nem Dorf, wo es nur einen Bäcker gibt, da bietet es sich nich gerad an zu sagen :
Du, ich hab da nen Bäcker, der is voller Metastasen

auch wenn man den Namen nicht nennt

RettAss
05.11.2003, 14:20
Die Schweigepflicht ist ziemlich heilig, allerdings wie milz und Heinz das richtig anmerken, darf beim Plaudern halt nicht erkennbar sein, um wen es geht. Letztlich dürfte der Arzt gar nichts erzählen, was ihm in Ausübung seiner beruflichen Pflicht laberlaber.
Explizite Ausnahmen sind aber Lehre und nochwas (weiß ich nimmer genau, glaube Forschung).
Aussagen für Kripo, Staatsanwaltschaft oder Versicherungen sind erst nach Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Patienten zu machen.
Bei Personen des öffentlichen Interesses gibt es auch eine Ausnahme, da dürfen wohl mehr Informationen herausgegeben werden.

Zu Lehre: Eine Kasuistik macht keinen Sinn ohne Angabe von Geschlecht und Alter, so fängt ja auch jede Übergabe an.
Auf dem Dorf relativiert sich das Problem mit dem Patientenstamm etwas. Weil eh jeder jeden kennt. Also weiß auch jeder, ob der Huber jetzt zum Dr. Meier oder lieber zum Dr. Müller geht. ISt ja auch völlig egal. Und interessiert auch niemanden. Was völlig richtig ist, ist dass aus den Aussagen (wie im Bäcker-Metastasen-Beispiel) keinesfalls Rückschlüsse möglich gemacht werden dürfen!

Mein Herr Vadder (Hausarzt am Dorf) hat früher mit meiner Mudder über Patienten nur auf Französisch geredet, weil das keines von uns Kindern verstanden hat.

Ich hab bei meiner (ersten und einzigen) Fallbeschreibung mit dem PAtienten schon vorher gesprochen und ihm auch erläutert, um was es uns geht und welche Daten veröffentlicht werden. Und siehe da, er fand die Idee so gut, dass ich auch noch Fotos seines Situs machen durfte.
Allles schriftlich dokumentiert, raus ausm Schneider.

schweigsame Grüße,

RettAss