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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klausur annullieren... Dürfen die das?!?



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schmitka1308
23.05.2018, 18:30
Hallo zusammen,

in der vergangenen Woche haben wir die erste Teilklausur unseres Histo-Kurses geschrieben. Diese Klausur wurde von ca. 220 Studenten in mehreren Gruppen in unterschiedlichen Räumen auf dem Campus verteilt an Computern geschrieben. Die erste Kohorte schrieb die Klausur von 8:05 Uhr bis 8:50 Uhr, die zweite Kohorte von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr. Durch räumliche Trennung (erste Kohorte verlässt Räumlichkeiten über anderen Weg, als zwei Kohorte den Raum betritt), sollte ein "Gedankenaustausch" zwischen den einzelnen Kohorten in der Zeit zwischen den Klausuren vermieden werden. Beide Kohorten bearbeiteten exakt die gleichen Fragestellungen, wobei die Reihenfolge der Fragen durch einen Zufallsgenerator festgelegt wird. Während der eigentlichen Klausur wurde darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone auszuschalten seien und deren Benutzung als Täuschungsversuch gewertet werden würde.

Soweit die Rahmenbedingungen der Klausur, die 93% der Teilnehmer bestanden, d.h. mit 60% oder mehr abgeschnitten haben.

Heute nun wurden die Studenten vom Institutsleiter des prüfenden Instituts damit konfrontiert, dass es in allen geprüften Gruppen zu "massiven Betrugsfällen" gekommen sei. Ein Student, der die Prüfung nicht bestanden habe, habe ihm einen Chat-Verlauf vorgelegt, in dem während des ersten Prüfungsdurchgangs die korrekten Antworten verbreitet wurden. Es handelt sich bei dem fraglichen Chat um eine WhatsApp-Gruppe in der die meisten Kursteilnehmer sich organisiert haben.

Gleichzeitig forderte er alle Studenten auf, sich am Freitag morgen in einem Hörsaal einzufinden, da er dann offiziell verkünden werde, wie man mit diesem Betrugsfall umgehen werde:

Mögliche Konsequenzen seien:

- die komplette Klausur zu annullieren - was für den kompletten Jahrgang ein Nachschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten würde

- den "Nicht-Bestehern" einen Nachschreibeversuch zuzugestehen

oder

- den "Nicht-Bestehern" die Klausur zu "schenken" - sprich die Klausur trotz Nichtbestehens als bestanden zu bewerten.

Zu meiner Person:
Ich habe die Klausur mit einem sehr guten Ergebnis bestanden, bin weder Mitglied in der oben genannten Chatgruppe, noch habe ich irgendein anderes Hilfs- oder Täuschungsmittel verwendet. Trotzdem möchte ich es nach Möglichkeit vermeiden, diese Prüfung "unverschuldet" nochmals zu schreiben.

Daher folgende Fragen:
Ist es überhaupt möglich, eine Klausur nach einem solchen Vorfall zu annullieren? Sprich: eine Kollektivstrafe über einen kompletten Jahrgang zu verhängen.

und weiterhin:

Kann man von mir verlangen, dass ich beweise, dass ich die Klausur ohne betrügerische Methoden bestanden habe - oder müsste man nicht eher mir nachweisen, mich nicht entsprechend den Spielregeln verhalten zu haben?

Schließlich: Wie verhalte ich mich, gesetzt den Fall, dass man tatsächlich die o.a. Kollektivstrafe verhängt. Bei wem muss ich wie Einspruch einlegen?

Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches erlebt - meine Stimmung ist momentan - verständlicherweise - ziemlich im Eimer...

Viele Grüße

Rettungshase
23.05.2018, 19:38
Was sagt eure Studierendenvertretung dazu?

schmitka1308
23.05.2018, 19:42
Bisher noch nichts, die wollen wohl den Freitag abwarten. Allerdings wurden seitens des Instituts wohl schon gestern diejenigen angeschrieben, die die Klausur im Drittversuch nicht bestanden hatten, dass sie aus Gründen der Gleichberechtigung eine Möglichkeit zum Nachschreiben bekommen würden.

Die Studienordnung gibt dazu natürlich auch nichts her.

Umbie
23.05.2018, 19:50
Ich kann nicht glauben, dass eine Generalannullierung rechtlich haltbar ist. Vermutlich würden einige Klagen eingehen (wenn nicht das Dekanat vorher schon einen Rückzieher macht), insofern würde ich an deiner Stelle erst mal den Freitag abwarten.
Aber darf ich mal ganz neugierig fragen....geht es hier um Mainz?

schmitka1308
23.05.2018, 20:23
Vielleicht nochmal meine Gedanken zu dem Thema - hier mal als Brainstorming:

- Sollten die korrekten Lösungen tatsächlich WÄHREND der Klausur der 1. Gruppe verschickt worden sein, so würde ich dies als Versäumnis der aufsichtsführenden Prüfkräfte werten. Denn schließlich wäre es deren Aufgabe gewesen, die verbotene Nutzung des Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte während der Prüfung zu verhindern.

- Wenn die Lösungen schon VOR der Klausur in Umlauf waren (dieses Gerücht kursiert nämlich auch) - dann muss es ein Leck im Institut gegeben haben.

Beide Szenarien sehe ich aber nicht als Versäumnis der "ehrlichen" Studenten an - sondern jeweils als Fehler des Instituts. Ich muss mich doch darauf verlassen können, dass eine mit lauteren Mitteln erbrachte Leistung im Endeffekt auch gültig ist - und ich nicht für die Betrügereien anderer (und mögen es noch so viele sein) mitbestraft werde. Insofern denke ich, dass das prüfende Institut eine gewisse Sorgfaltspflicht hat, um diejenigen, die "ehrlich" arbeiten in solchen Fällen zu schützen.

davo
23.05.2018, 20:32
- Sollten die korrekten Lösungen tatsächlich WÄHREND der Klausur der 1. Gruppe verschickt worden sein, so würde ich dies als Versäumnis der aufsichtsführenden Prüfkräfte werten. Denn schließlich wäre es deren Aufgabe gewesen, die verbotene Nutzung des Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte während der Prüfung zu verhindern.

Das ist schon sehr frech. Schuld sind einzig und allein die Betrüger.

Wenn du fair sehr gut bestanden hast, was ist dein Problem? Bestehst du halt beim zweiten Mal ebenso sehr gut. Ist doch völlig egal.

Coxy-Baby
23.05.2018, 20:35
Danke Davo, bei der Argumentation ist mir auch gerade nix eingefallen....

@schmitka1308: vielleicht erstmal 2 Gänge runterschalten und erstmal gucken was jetzt spruchreif wird, und nicht über jede Eventualität sich den Kopf zerbrechen....

schmitka1308
23.05.2018, 20:41
Was ist daran frech?!? Natürlich sind die Betrüger schuld - das steht ja außer Frage.

Schubbe
23.05.2018, 20:42
Ich kann nicht glauben, dass eine Generalannullierung rechtlich haltbar ist. Vermutlich würden einige Klagen eingehen (wenn nicht das Dekanat vorher schon einen Rückzieher macht), insofern würde ich an deiner Stelle erst mal den Freitag abwarten.

Kollektivstrafen gibt es in Deutschland nicht und damit wäre eine Annullierung vermutlich gut anfechtbar: Die Universität müsste jedem einzelnen Studenten explizit den Täuschungsversuch nachweisen und zwar wasserdicht.

davo
23.05.2018, 20:56
Ob das wirklich stimmt? Sobald man Beweise dafür hat, dass massenhaft betrogen wurde, müsste doch eigentlich das alleine ausreichen um die Klausur für nichtig zu erklären. So zumindest mein subjektives Gerechtigkeitsgefühl ;-)

Aber gut, Studenten haben heutzutage leider oft Narrenfreiheit...

schmitka1308
23.05.2018, 21:15
Aber gut, Studenten haben heutzutage leider oft Narrenfreiheit...

Geht es denn dabei um Narrenfreiheit? Wenn jemand betrogen hat, dann muss er die Konsequenzen tragen, das steht ja vollkommen außer Frage. Aber es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die ehrlich gearbeitet haben, im Kollektiv mitbestraft werden. Und auch, wenn Du das weiter oben als "frech" bezeichnest - ich finde schon, dass jemand, der eine Prüfung abnimmt, auch eine gewissen Verantwortung für jeden einzelnen Prüfling hat. Dass im Endeffekt diejenigen, die betrogen haben, die "Schuldigen" sind, steht ja vollkommen außer Frage. Im Übrigen finde ich auch, dass diese sich nicht nur gegenüber denjenigen schuldig gemacht haben, die die Klausur mit lauteren Mitteln bestanden haben, sondern auch gegenüber den Prüfenden.

Rettungshase
23.05.2018, 21:22
Wenigstens scheinen die, die durchgefallen sind, "ehrlich" durchgefallen zu sein :p
Ob es ohne Täuschungsversuch anders gelaufen wäre, lass ich mal offen...

schmitka1308
23.05.2018, 21:31
Ohne Frage :-)

Heerestorte
23.05.2018, 21:42
Ob das wirklich stimmt? Sobald man Beweise dafür hat, dass massenhaft betrogen wurde, müsste doch eigentlich das alleine ausreichen um die Klausur für nichtig zu erklären. So zumindest mein subjektives Gerechtigkeitsgefühl ;-)




Nur weil 80 Leute von 100 Leuten betrügen, ist es noch lange nicht gerecht, dann die restlichen 20 auch zu bestrafen.
Es gilt immer noch in dubio pro reo.

fallenangel30487
23.05.2018, 22:46
Ich kann nicht glauben, dass eine Generalannullierung rechtlich haltbar ist. Vermutlich würden einige Klagen eingehen (wenn nicht das Dekanat vorher schon einen Rückzieher macht), insofern würde ich an deiner Stelle erst mal den Freitag abwarten.
Aber darf ich mal ganz neugierig fragen....geht es hier um Mainz?

Lol...das hört sich echt ziemlich nach Mainz an...

Wenns es wirklich um Mainz geht ist das ja schon echt lustig, dass sowas immer bei der Histo Klausur passiert. Wir hatten in Mainz in der Histoklausur auch mega Probleme. Die PC gingen net richtigen, sodass am Schluss die Zeit nicht mehr richtig angezeigt wurde und sich Ilias aufgehangen hatte... Mega doof... dazu kam auch, dass wohl einige versucht haben sich von außerhalb in die Klausur einzuloggen, und diese außerhalb des Kursraums dann mitschreiben wollten. Das hat das System dann so überlastet, dass es dann mega Probleme gab. Die Uni wollte mal wieder nicht dran schuld sein und sah auch nicht ein, dass es ihre Schuld wäre, dass das System nicht richtig funktioniert hat. Ein paar haben dann mal wieder geklagt, sodass die Klaususr für alle die durchgefallen waren nicht als Fehlversuch zählte.

Ich würde einfach mal abwarten was da am Freitag dabei raus kommt. Ansonsten gibt es in Frankfurt einen guten Anwalt für Studienrecht.

davo
23.05.2018, 22:47
@torte: Es würde ja niemand bestraft. Es würde lediglich eine kompromittierte Klausur wiederholt.

@schmitka: Das mit der "Narrenfreiheit" war auch gar nicht auf dich gemünzt, sondern nur auf die absolute Schamlosigkeit vieler Medizinstudenten ganz allgemein, die man im Studium immer wieder erlebt, und darauf, dass die meisten Dozenten sich gar nicht mehr die Mühe geben, irgendetwas einzufordern. Das ist heute wirklich ganz anders als vor nicht allzu langer Zeit.

Sarahx8
24.05.2018, 00:44
Zufälligerweise Uni Mainz?

schmitka1308
24.05.2018, 08:44
Ich bitte um Verständnis, dass ich mich hier nicht öffentlich dazu äußern werde, wo das Ganze stattgefunden hat, bzw. stattfindet. Oder um es anders auszudrücken: Auf der einen Seite ich kann es durchaus verstehen, dass die Lehrenden angefressen sind. Die Klausur war fair gestellt - und mit entsprechendem Lernen durchaus zu bestehen. Auf der anderen Seite gehen Kollektivstrafen aber überhaupt nicht, denn letzten Endes ist eine Universität auch so etwas wie eine Behörde und da muss es nun mal nach den Prinzipien des Rechtsstaats zugehen.

schmitka1308
24.05.2018, 08:48
@torte: Es würde ja niemand bestraft. Es würde lediglich eine kompromittierte Klausur wiederholt.


...was im enggetakteten "Fahrplan" der Vorklinik eine nicht unerhebliche zusätzliche Belastung darstellt. Und warum sollte man diese Repressalie, wenn man sich tatsächlich nichts vorzuwerfen hat, einfach hinnehmen?

Haematopoesie
24.05.2018, 11:46
Also ich finde auch, dass man die ehrlichen nicht so vor dem Kopf stoßen sollte. Wenn das System eben nichts ist und es da immer wieder Probleme gibt, dann sollte man eben zur altbewährten Klausur Methode zurück kehren. Entweder es gibt genug PCs/Tablets für alle gleichzeitig oder man stellt die Klausur altmodisch auf Papier. Aber Hauptsache man kann sich digital schimpfen....