schmitka1308
23.05.2018, 17:30
Hallo zusammen,
in der vergangenen Woche haben wir die erste Teilklausur unseres Histo-Kurses geschrieben. Diese Klausur wurde von ca. 220 Studenten in mehreren Gruppen in unterschiedlichen Räumen auf dem Campus verteilt an Computern geschrieben. Die erste Kohorte schrieb die Klausur von 8:05 Uhr bis 8:50 Uhr, die zweite Kohorte von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr. Durch räumliche Trennung (erste Kohorte verlässt Räumlichkeiten über anderen Weg, als zwei Kohorte den Raum betritt), sollte ein "Gedankenaustausch" zwischen den einzelnen Kohorten in der Zeit zwischen den Klausuren vermieden werden. Beide Kohorten bearbeiteten exakt die gleichen Fragestellungen, wobei die Reihenfolge der Fragen durch einen Zufallsgenerator festgelegt wird. Während der eigentlichen Klausur wurde darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone auszuschalten seien und deren Benutzung als Täuschungsversuch gewertet werden würde.
Soweit die Rahmenbedingungen der Klausur, die 93% der Teilnehmer bestanden, d.h. mit 60% oder mehr abgeschnitten haben.
Heute nun wurden die Studenten vom Institutsleiter des prüfenden Instituts damit konfrontiert, dass es in allen geprüften Gruppen zu "massiven Betrugsfällen" gekommen sei. Ein Student, der die Prüfung nicht bestanden habe, habe ihm einen Chat-Verlauf vorgelegt, in dem während des ersten Prüfungsdurchgangs die korrekten Antworten verbreitet wurden. Es handelt sich bei dem fraglichen Chat um eine WhatsApp-Gruppe in der die meisten Kursteilnehmer sich organisiert haben.
Gleichzeitig forderte er alle Studenten auf, sich am Freitag morgen in einem Hörsaal einzufinden, da er dann offiziell verkünden werde, wie man mit diesem Betrugsfall umgehen werde:
Mögliche Konsequenzen seien:
- die komplette Klausur zu annullieren - was für den kompletten Jahrgang ein Nachschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten würde
- den "Nicht-Bestehern" einen Nachschreibeversuch zuzugestehen
oder
- den "Nicht-Bestehern" die Klausur zu "schenken" - sprich die Klausur trotz Nichtbestehens als bestanden zu bewerten.
Zu meiner Person:
Ich habe die Klausur mit einem sehr guten Ergebnis bestanden, bin weder Mitglied in der oben genannten Chatgruppe, noch habe ich irgendein anderes Hilfs- oder Täuschungsmittel verwendet. Trotzdem möchte ich es nach Möglichkeit vermeiden, diese Prüfung "unverschuldet" nochmals zu schreiben.
Daher folgende Fragen:
Ist es überhaupt möglich, eine Klausur nach einem solchen Vorfall zu annullieren? Sprich: eine Kollektivstrafe über einen kompletten Jahrgang zu verhängen.
und weiterhin:
Kann man von mir verlangen, dass ich beweise, dass ich die Klausur ohne betrügerische Methoden bestanden habe - oder müsste man nicht eher mir nachweisen, mich nicht entsprechend den Spielregeln verhalten zu haben?
Schließlich: Wie verhalte ich mich, gesetzt den Fall, dass man tatsächlich die o.a. Kollektivstrafe verhängt. Bei wem muss ich wie Einspruch einlegen?
Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches erlebt - meine Stimmung ist momentan - verständlicherweise - ziemlich im Eimer...
Viele Grüße
in der vergangenen Woche haben wir die erste Teilklausur unseres Histo-Kurses geschrieben. Diese Klausur wurde von ca. 220 Studenten in mehreren Gruppen in unterschiedlichen Räumen auf dem Campus verteilt an Computern geschrieben. Die erste Kohorte schrieb die Klausur von 8:05 Uhr bis 8:50 Uhr, die zweite Kohorte von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr. Durch räumliche Trennung (erste Kohorte verlässt Räumlichkeiten über anderen Weg, als zwei Kohorte den Raum betritt), sollte ein "Gedankenaustausch" zwischen den einzelnen Kohorten in der Zeit zwischen den Klausuren vermieden werden. Beide Kohorten bearbeiteten exakt die gleichen Fragestellungen, wobei die Reihenfolge der Fragen durch einen Zufallsgenerator festgelegt wird. Während der eigentlichen Klausur wurde darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone auszuschalten seien und deren Benutzung als Täuschungsversuch gewertet werden würde.
Soweit die Rahmenbedingungen der Klausur, die 93% der Teilnehmer bestanden, d.h. mit 60% oder mehr abgeschnitten haben.
Heute nun wurden die Studenten vom Institutsleiter des prüfenden Instituts damit konfrontiert, dass es in allen geprüften Gruppen zu "massiven Betrugsfällen" gekommen sei. Ein Student, der die Prüfung nicht bestanden habe, habe ihm einen Chat-Verlauf vorgelegt, in dem während des ersten Prüfungsdurchgangs die korrekten Antworten verbreitet wurden. Es handelt sich bei dem fraglichen Chat um eine WhatsApp-Gruppe in der die meisten Kursteilnehmer sich organisiert haben.
Gleichzeitig forderte er alle Studenten auf, sich am Freitag morgen in einem Hörsaal einzufinden, da er dann offiziell verkünden werde, wie man mit diesem Betrugsfall umgehen werde:
Mögliche Konsequenzen seien:
- die komplette Klausur zu annullieren - was für den kompletten Jahrgang ein Nachschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten würde
- den "Nicht-Bestehern" einen Nachschreibeversuch zuzugestehen
oder
- den "Nicht-Bestehern" die Klausur zu "schenken" - sprich die Klausur trotz Nichtbestehens als bestanden zu bewerten.
Zu meiner Person:
Ich habe die Klausur mit einem sehr guten Ergebnis bestanden, bin weder Mitglied in der oben genannten Chatgruppe, noch habe ich irgendein anderes Hilfs- oder Täuschungsmittel verwendet. Trotzdem möchte ich es nach Möglichkeit vermeiden, diese Prüfung "unverschuldet" nochmals zu schreiben.
Daher folgende Fragen:
Ist es überhaupt möglich, eine Klausur nach einem solchen Vorfall zu annullieren? Sprich: eine Kollektivstrafe über einen kompletten Jahrgang zu verhängen.
und weiterhin:
Kann man von mir verlangen, dass ich beweise, dass ich die Klausur ohne betrügerische Methoden bestanden habe - oder müsste man nicht eher mir nachweisen, mich nicht entsprechend den Spielregeln verhalten zu haben?
Schließlich: Wie verhalte ich mich, gesetzt den Fall, dass man tatsächlich die o.a. Kollektivstrafe verhängt. Bei wem muss ich wie Einspruch einlegen?
Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches erlebt - meine Stimmung ist momentan - verständlicherweise - ziemlich im Eimer...
Viele Grüße