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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung Leichenschau als Notarzt



SkYSkYSkY
30.05.2018, 16:49
Hallo liebe Notärzte,

ich habe mal eine Frage bzgl. der Abrechnung einer Leichenschau im Notarztdienst.

Ich fahre zur Zeit meine begleiteten Fahrten für den Notarzt. Heute habe ich bei einem Einsatz bei einem Suizidenten die Leichenschau zusammen mit der Kripo gemacht. Also nicht nur die Todesfeststellung sondern die richtige Leichenschau.

Die notärztliche Kollegin sagte mir im Anschluss, ich sei verpflichtet dazu eine Rechnung an den Bestatter zu schreiben. Näheres konnte sie mir dazu aber auch nicht sagen.

Eine kurze Google Recherche ergab, dass man wohl nach GOÄ Ziffer 100 abrechnen kann. Schreibe ich dann jetzt einfach eine Rechnung über 51 Euro (3,5 facher Satz weil Leiche im Wald)? Wer ist der Adressat? Die Namen der Angehörigen sind mir nicht bekannt.

Wie macht ihr das?

Danke für eure Antworten!

WackenDoc
30.05.2018, 17:13
Ich kenn das so, dass man das an den Bestatter schickt. Der schickt normalerweise der Familie eine Gesamtrechnung.
Auf vielen NEF-Wachen gibt es entsprechende Vordrucke.
51€ kommt hin.

Sebastian1
30.05.2018, 19:26
Korrekt. Zuständigen Bestatter ggfs über das Standesamt erfragen, Rechnung (wichtig) an die Angehörigen - über das Bestattungsunternehmen - adressieren. 3,5facher Satz nach GOÄ. KEINE anderen Ziffern wie "körperliche Untersuchung" etc um den Betrag zu erhöhen, die Ziffer 100 schliesst die Leichenschau vollständig mit allen Leistungen ein.
Und das ganze bei der Steuer nicht vergessen.

SkYSkYSkY
30.05.2018, 20:19
Alles klar danke! Genau so hab ich es gemacht. Wie muss ich das bei der Steuer angeben? Als selbstständige Einnahmen? Hab bisher immer nur als Angestellter versteuert.

Sebastian1
31.05.2018, 06:13
Genau, in Anlage S.

inglebird
19.08.2018, 10:53
Vielleicht darf ich eine (zugegebenermaßen doofe) Frage hier mitstellen...

Weist man die ~51€ (bei 3.5 fachem Satz) als netto aus, also haut danach noch Steuer drauf? Beim Handwerker ist es so :-oopss

Sebastian1
19.08.2018, 11:24
Nein, da du ja auch nicht umsatzsteuerpflichtig bist.

inglebird
19.08.2018, 17:07
oh ja, richtig 🙈