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mondschein50
16.01.2012, 19:12
miss_h ich danke dir für den hinweis...ganz weit hergeholtes möchte ich nicht hinschreiben:) ich kann gut auf druck arbeiten und wollte nur sagen, dass mir etwas bestimmt einfallen wird:)))

naja ich schreibe meine 2. stex-arbeit über ein medizinisch-psychologisches thema, wobei ich auf die anatomie des gehirns (im theorieteil, was 50% ausmacht) eingehen werde...ich werde eher in der richtung argumentieren

Trianna
16.01.2012, 19:25
^^

Naja, ich glaube nicht, dass sie ältere Frauen mit Kindern bevorzugen.

Muriel
16.01.2012, 19:35
Zumal ich die Begründung interessant fände, warum ausgerechnet der Arztberuf mit Kindern so erstrebenswert ist.

McDübel
16.01.2012, 19:57
Man bekommt tatsächlich 2 Punkte (oder waren´s 4??) extra für seine Begründung, sofern man einen Elternteil darstellt, der für einen gewissen Zeitraum einzig und allein mit der Kindererziehung beschäftigt war. Also keine weiteren Tätigkeiten nebenher (400€-Jobs oder so). Lässt sich aber sicher alles auf entsprechenden Seiten nachlesen. Darüber bin ich zumindest damals im Zuge meiner Recherchen gestolpert. War für mich aber uninteressant, da kinderlos. Mit dem Alter der Frauen oder Männer hat es aber sicher nix zu tun.

mondschein50
16.01.2012, 20:20
das mit den kindern vergleiche ich mit der ortsgebundenheit im pflegefall..weiss nicht, warum es im 2.studium extrem viel zählt...wusste ich bis dato auch nicht

Kandra
16.01.2012, 22:48
achso, ich dachte, dass ich als zweitstudentin gelte...bei lehramt reicht das 1. stex...und bei pharmazie müsste man das 2. haben, um als zweitstudentin zu gelten..

hm ich weiss, es ist schwierig..doch irgendwas lässt sich schon finden..ich versuchs

Ist das so, dass man als Lehramtler nur das 1. Stex braucht? Wusste ich nicht, kann aber gut sein, das weißt du sicher besser wie ich :)

mondschein50
16.01.2012, 22:53
ich habe es vor einigen tagen gelesen:

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung
(Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom- oder
Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist. Bitte beachten Sie: Bei
Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten
Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die
Zweitstudienregelung mit dem Bestehen des zweiten Teils der pharmazeutischen Prüfung
als abgeschlossen.

http://www.fh-kiel.de/fileadmin/data/studium/Antraege_im_Studium/Internet_Zweitstudium.pdf

und auch bei

www.uni-frankfurt.de/studium/bewerbung/zweitstudium/index.html

www.uni-muenchen.de/studium/.../zweitstudium/zweitstudium.pdf

auch bei uni potsdam, heidelberg...usw

Willen_braucht_man..
17.01.2012, 17:07
...ob du überhaupt Chancen hast. Und nach Tipps fragen. Weil irgendwas geht denen ziemlich am Arsch vorbei.

besser hätte man es nicht beschreiben können. meine gratulation! :-top:-))

Herzkasperl
17.01.2012, 22:17
Zumal ich die Begründung interessant fände, warum ausgerechnet der Arztberuf mit Kindern so erstrebenswert ist.

Weiß der Geier wieso, aber die 2 Punkte zusätzlich(!) gibt es und oft reichen die dann ja auch. Klar sind die Mädels dann etwas älter (*hüstel*), die haben ja noch ein "volles" Studium gemacht, also mind. 5 Jahre und dann kamen noch Kinder plus Auszeit.

Aber das ist wirklich eine ganz kleine Minderheit unter den Zweitstudenten. Die überwiegende Mehrzahl sind inzwischen Bachelor-Absolventen, die unmittelbar weiterstudieren.

Das System hakt hinten und vorne, weil die Gesetze zum Zweitstudium älter als die Bologna-Reformen sind - aber was solls.

McDübel
17.01.2012, 22:57
Klar sind die Mädels dann etwas älter (*hüstel*), die haben ja noch ein "volles" Studium gemacht, also mind. 5 Jahre und dann kamen noch Kinder plus Auszeit.

Mhh ja, stimmt auch wieder...jetzt, wo du es so aufzählst...da ist man vielleicht dann doch ein bisschen älter, als der Durchschnitt :-oopss

LotF
18.01.2012, 01:22
Das System hakt hinten und vorne, weil die Gesetze zum Zweitstudium älter als die Bologna-Reformen sind - aber was solls.

wie jetzt - ein hakendes und hinkendes System in Deutschland? Das gibt's doch gar nicht! Es ist genauso mit der Ortsverteilung: Heirat gleich nach Schwerbehindert. Job und Haus am Studienort sind ja irrelevant... Mag ja schön und gut sein, dass das Art. 6 GG die Ehe so schön schützt. Der dürfte aber auch aus einer Zeit kommen, wo man ohne Ehe so gut wie nicht an eine Familie bzw. Kinder gedacht hat. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wie solche Dinge nicht überarbeitet werden können, aber die Zeit bleibt um mit oder in der EU zu debattieren, wie krumm Bananen und wie lang Gurken sein müssen. Danke Herzkasperl, das brauchte ich vorm Einschlafen ;P

immediawoman
18.01.2012, 07:41
Hm, dann habe ich wohl etwas übersehen.
Ich gelte offiziell als Alleinerziehend, mein Kind ist 3. Die Zeiten der Kindererziehung werden/wurden wohl als Dienst anerkannt. Allerdings bei meinen vorhergehenden Bewerbungen hat mir kein Mensch 2, oder gar 4 Punkte dazugerechnet. Entweder habe ich mal wieder etwas nicht beantragt oder geltend gemacht bei HSS oder lag es womöglich an meinem nicht allzu sehr hohen Alter?...hmm...

Miss_H
18.01.2012, 08:18
Aber das ist wirklich eine ganz kleine Minderheit unter den Zweitstudenten. Die überwiegende Mehrzahl sind inzwischen Bachelor-Absolventen, die unmittelbar weiterstudieren.

Ich habe bis jetzt noch keinen kennen gelernt, der zur Zeit ein Zweitstudium absolviert. Irgendwie kann ich mich vorstellen mit dem Bachelor bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Kaum Erfahrung in der Forschung, also wissenschaftliche Begründung sehr schwierig. Und so richtig spezialisiert hat man sich auch nicht. Hast du schon viele kennen gelernt?

Herzkasperl
18.01.2012, 14:42
@Miss_H: Wo studierst Du in München? An den Tischen um mich herum sind ne ganze Menge Ex-Bachelor-Studenten....

@immediawoman: Punkt II 2 lit. b) der Richtlinien für Entscheidungen über Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Zweitstudium nach § 17 Vergabeverordnung der Stiftung für Hochschulzulassung:
[....] Wird das Zweitstudium angestrebt, um nach einer Familienphase
die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg
in das Berufsleben vorzubereiten, kann dies durch Gewährung
eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der
Messzahlbildung berücksichtigt werden. [....]


Das ist der entscheidende Passus, man beachte das Wörtchen "Zuschlag", an sich können sonst nämlich keine Gründe kumuliert werden. Macht dann bis zu 3 Zusatzpunkten (ohne andere Gründe der anderen Fallgruppen), das könnte dann im Wintersemester reichen. Stichwort ist "Wiedereingliederung in das Berufsleben". Man sollte also darlegen, dass das sonst sehr sehr schwierig oder besser unmöglich ist, weil man den Anschluss verloren hat etc.

McDübel
18.01.2012, 14:44
Hm, dann habe ich wohl etwas übersehen.
Ich gelte offiziell als Alleinerziehend, mein Kind ist 3. Die Zeiten der Kindererziehung werden/wurden wohl als Dienst anerkannt. Allerdings bei meinen vorhergehenden Bewerbungen hat mir kein Mensch 2, oder gar 4 Punkte dazugerechnet. Entweder habe ich mal wieder etwas nicht beantragt oder geltend gemacht bei HSS oder lag es womöglich an meinem nicht allzu sehr hohen Alter?...hmm...


Also ich würde einfach dazu raten, noch einmal bei der HSS anzurufen und mal gezielt nach diesen 2 Extrapunkten zu fragen. Meine mich zu erinnern, dass man dafür tatsächlich einen Zusatzantrag stellen muss, in dem du dann nachweisen müsstest (so glaube ich!), dass du während der Kindererziehungszeit keinem anderen Job nachgegangen bist. Die Punktevergabe hat mit dem Alter an sich aber wirklich nischt zu tun.

immediawoman
18.01.2012, 16:47
@herzkasperl: ja,den Absatz kenne ich.Als ich mich zum 1.mal beworben habe,habe ich darauf hinaus "gearbeitet" und dennoch gab es weder Punkte noch einen Hinweis darauf,irgendwelche Unterlagen nachzureichen. Ich habe lediglich belegen können,dass ich ein Jahr mit dem Kleinen zuhause war.
@mcDübel: in dem Jahr,als ich mit meinem Sohn zuhause war,war ich kurz vor meiner Magisterprüfung,also noch immatrikuliert.Vielleicht war es insoweit ein Nachteil, weil ich ja neben der Elternzeit doch noch eine "Aufgabe" hatte...Die Nicht-Wiedereingliederung habe ich versucht,mit dem erfolglosen bewerben zu begründen...hat bis heute nicht geklappt...

LotF
18.01.2012, 17:05
das wird sicherlich daran liegen, dass du in der Zeit noch immatrikuliert warst.

Herzkasperl
18.01.2012, 17:48
Na ja, jetzt mal langsam. Der Spross ist nun 3? Heißt aber auch, Du bist noch gar nicht so lange weg oder hast noch gar nicht lange Dein Zeugnis. Nun, über Arbeitslosigkeit (mindestens 2 Jahre!) und die daraus folgenden Möglichkeiten hatten wir ja schon gesprochen. Sieht für mich alles so aus, als wenn das schon irgendwann so klappen sollte. Die Begründungen sind immer sehr Einzelfall-bezogen, müssen sie ja auch sein. An Deiner Stelle würde ich tatsächlich mal den Telefonhörer zur Hand nehmen.

LotF
18.01.2012, 17:59
gibt es denn eine festgesetzte Dauer für die Betreuung? Bei dem Part kenne ich mich nicht so gut aus. Hatte es aber immer so verstanden, dass man in der Zeit auch wirklich nichts anderes machen dürfte und "aktiv studieren" ist ja nun eigentlich nicht "nichts machen". Aber klar, nachfragen ist immer ganz gut.

immediawoman
19.01.2012, 08:22
Also,das Nachfragen bei HSS scheint mir ja in Bezug auf die Elternzeit und die Wiedereingliederung immer sinnvoller zu sein...sollte die SS-Bewerbung in die Hose gehen,werde ich diese "gelegenheit" für das WS in Anspruch nehmen...Danke jedenfalls für die Idee!