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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung in Probezeit + eigene Dummheit



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stukkadentchen
03.06.2018, 15:48
Liebe Leute,

ich brauche euren Input.

Bin in einem Caritas-Haus d.h. AVR Vertrag. Bin noch in Probezeit und will nach 6 Monaten weg. Es ist jetzt der 6. Monat. Und ich war der festen Überzeugung (habe das auch - meiner Erinnerung nach - kürzlich nachgeguckt), dass die Kündigung in der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende beträgt.

De-döööö- ist sie aber nicht, sondern ein Monat zum Monatsende. D.h. wenn ich jetzt kündige, muss ich bis zum 31. Juli arbeiten.
Will ich aber nicht.

Ich weiß, es ist meine eigene Dummheit - aber ich wollte euch nach euren Erfahrungen fragen, ob ihr schon einmal so eine Art Auflösungsvertrag gemacht habt... oder anderweitig in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt habt.

Einerseits ist es vielleicht arschig, plötzlich und mitten in der Urlaubszeit zu kündigen (und die wollen mich auch nicht rauswerfen). Aber es hat schon seinen Grund, wieso ich plötzlich UND schnell da weg will/ muss.

Wär super, wenn ihr kurz über eure Erfahrungen berichten könntet. Danke im Voraus

Brutus
03.06.2018, 16:15
§7
(4) 1Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. 2Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Hmm, da wäre ich auch reingefallen. Laut Gesetz gilt eigentlich eine Frist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit. Das kann aber im TV anders geregelt sein, so wie hier. Damit kannst Du tatsächlich erst zum 31.07. kündigen.
Naja, Du kannst es ja versuchen, einfach eine Kündigung mit 2 Wochen zum Monatsende einzureichen. Wenn Du Glück hast, dann gehen sie darauf ein, wenn nicht, hast Du immer noch genug Zeit die ordentliche Kündigung zum 31.07. abzugeben.
Wenn sie nicht darauf eingehen, dann sehe ich relativ geringe Chancen, dass Du eine Einigung mit einem Auflösungsvertrag erreichst. Aber Versuch macht kluch. :-nix

flopipop
03.06.2018, 21:42
du könntest zum chef gehen und um einen auflösungsvertrag bitten

Rettungshase
03.06.2018, 22:12
Manche Arbeitnehmer machen es so, dass sie dann ganz lang "krankheitsbedingt" der Arbeit fernbleiben; da ist es für den Chef manchmal annehmlicher, einem Auflösungsvertrag zuzustimmen.

(Das soll nicht heißen, dass du dann im Juli krankfeiern sollst, sondern nur, dass du das im Hinterkopf hast)

Schimmelschaf
03.06.2018, 22:55
Meines Wissens nach (wobei sich mein Wissen über Deutsches Recht echt in Grenzen hält) sind die im Gesetz geregelten Fristen zur Probezeit dispositives Recht. D.h. es kann nach Absprache eine andere Frist gesetzt werden, muss also irgendwo im Arbeitsvertrag stehen. Sonst gilt die Frist, die im Gesetz steht.

Kannst du dem Arbeitgeber vielleicht entgegenkommen und ihm eine Auflösungsvereinbarung mit einer angemessenen Frist vorlegen (z.B. 4 Wochen ab dem Datum der Kenntnisnahme der Auflösungsvereinbarung und nicht erst auf Monatsende)?

Brutus
04.06.2018, 05:12
^^ Naja, allerdings steht die 4 Wochenfrist zum Monatsende im TV! (siehe mein Post oben §7) ;-)

Espressa
04.06.2018, 17:24
Gibts im Haus eine Mitarbeitervertretung? Vielleicht dort unter Wahrung der Vertraulichkeit nachfragen welche Möglichkeiten du hast. Vielleicht bestehen die gar nicht auf den Monat länger, so erfährst du es, ohne gleich auf der Abteilung die Karten offen zu legen.

stukkadentchen
04.06.2018, 18:03
Hallo alle,

danke für euren Input.

Hatte heute ein eigenartiges Gespräch mit dem Chef, in dem er sehr beleidigt auftrat, und total verständnislos à la "Sie machen sich Ihre Chancen kaputt, wenn Sie so rasch eine Stelle wechseln",
aber er meinte, es sei ganz klar, ich bin noch in Probezeit, ich könne auch jetzt für bis Ende des Monats kündigen.
Hab ihn jetzt nicht darauf angesprochen, dass es die vier Wochen zum Monatsende sind, sondern nur vage von "Fristen" gesprochen.

Ich werde das jetzt verschriftlichen und wollte dann eigentlich um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bitten, die ja von beiden Seiten geschehen kann.

§ 16 Außerordentliche Kündigung

(1) 1Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB kann das Dienstverhältnis von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 2Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vertrauensbrüchen oder groben Achtungsverletzungen gegenüber Angehörigen der Dienstgemeinschaft, leitenden Personen oder wesentlichen Einrichtungen der Katholischen Kirche, bei schweren Vergehen gegen die Sittengesetze der Kirche oder die staatliche Rechtsordnung oder bei sonstigen groben Verletzungen der sich aus den AVR ergebenden Dienstpflichten.

3Eine Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ist zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen des Dienstgebers und des Mitarbeiters die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (§ 14) oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19 Abs. 1, 3 und 4) nicht zugemutet werden kann.

4Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 5Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Aber... das klingt jetzt so extrem schlimm, dass ich komplett verunsichert bin und es eher mit der Bitte um einen Auflösungsvertrag versuche!

Ob das klappt, weiß ich noch nicht. Ich werd euch auf dem Laufenden halten.
Und ich hoffe, dass die sich drauf einlassen, denn dieses von jmd. oben beschriebene "krank feiern" hab ich schon mal erlebt, und das war für alle Beteiligten unschön...

Mein Problem mit der MAV: ich bin an einem sehr kleinen Haus. Nachdem ich erstmal gebraucht habe, bis ich wusste, wer in der MAV ist (weil nichts in diesem Haus ist transparent!!) - hab ich rausgefunden, dass meine Ansprechpartnerin sehr eng "verbunden" ist mit der Person, weswegen ich das Haus verlassen möchte... da hätte ich fast :-kotz

Shizr
04.06.2018, 19:32
Du willst definitiv einen Auflösungsvertrag und keine außerordentliche Kündigung.


Per Auflösungsvertrag kann man im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit abschließend und ohne jede Frist und sonst etwas das Arbeitsverhältnis beenden.

Die außerordentliche Kündigung ist etwas völlig anderes. Da geht's klassisch darum, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beklaut hat, betrogen hat, in schwerwiegender Art und Weise Anweisungen von Vorgesetzten zuwider gehandelt hat... oder aber dass der Arbeitgeber sich trotz Erinnerungen weigert, bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen.

stukkadentchen
04.06.2018, 20:23
Danke Shizr.

Hat jemand von euch schonmal ein Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beendet?

In meiner Umgebung NIEMAND. Und man hat halt ne Sperrfrist beim Arbeitsarmt, die mich glücklicherweise nicht juckt.
Ich fühle mich sehr priviligiert^^

Feuerblick
04.06.2018, 20:47
Ja, habe ich getan. Allerdings nicht in der Probezeit.

Schimmelschaf
04.06.2018, 23:37
^^ Naja, allerdings steht die 4 Wochenfrist zum Monatsende im TV! (siehe mein Post oben §7) ;-)

Jo, dann ists echt blöd für den Fall. Aber der TE ist ja nun ohnehin einen Schritt weiter :-) Aus welchem Gesetz hast du das eigentlich? Bin bei der Recherche über die Fristen so ins Staunen gekommen (in der Schweiz gibts max. 3 Monate Probezeit, länger ist's sogar unzulässig), dass ich nicht weiter danach gesucht hab'.

Stukkadentchen, das klingt ziemlich unangenehm und von den Aussagen deines Vorgesetzten her auch nicht grad professionell. Aber komplett abgeneigt scheint er ja auch nicht zu sein?
Drücke dir die Daumen, dass es in deinem Sinne verläuft.

morgoth
05.06.2018, 08:35
Danke Shizr.

Hat jemand von euch schonmal ein Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beendet?

In meiner Umgebung NIEMAND. Und man hat halt ne Sperrfrist beim Arbeitsarmt, die mich glücklicherweise nicht juckt.
Ich fühle mich sehr priviligiert^^

Ich habe das gemacht.
Ich hatte zunächst 4 Jahre befristet in Psychiatrie, danach 1 Jahr befristet in Neurologie und anschließend befristet(?) als Weiterbildungsassistent wieder in der Psychiatrie zur Überbrückung bis Prüfung. Nach der Facharztprüfung hat man mir einen unbefristeten Facharztvertrag gemacht, mit erneuter Probezeit von 6 Monaten. (Keine Ahnung, ob das so üblich ist, nach 3 Verträgen im gleichen Haus wieder sechs Monate Probezeit)

Damit war ich ziemlich genau in der Situation, wo du jetzt bist: Ich habe im 4./5. Probemonat ein anderes Stellenangebot bekommen und habe dann relativ schnell gekündigt, da ging ich auch von "jederzeit innerhalb von 2 Wochen" aus. Die Verwaltung hat mich auf die Regelung "zum Ende des Monats" hingewiesen, Auflösungsvertrag haben die mir angeboten und ich habe das angenommen. Hatte noch 3x2,5 Urlaubstage zu nehmen und bin dann innerhalb von maximal 3 Wochen ausgeschieden. Den unterschriebenen Auflösungsvertrag habe ich in meinem letzten Dienst beim Pförtner abgegeben. :-)

Brutus
05.06.2018, 09:09
Jo, dann ists echt blöd für den Fall. Aber der TE ist ja nun ohnehin einen Schritt weiter :-) Aus welchem Gesetz hast du das eigentlich? Bin bei der Recherche über die Fristen so ins Staunen gekommen (in der Schweiz gibts max. 3 Monate Probezeit, länger ist's sogar unzulässig), dass ich nicht weiter danach gesucht hab'.
Nix Gesetz. Das ist der TV-AVR Caritas:
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Das ist ja das Problem. Die gesetzlichen Fristen gelten ja nur, wenn nicht ein TV etwas anderes festlegt. Mein vorheriger AG war ein Privatunternehmen, der keinen TV hatte. Demnach galten die gesetzlichen Fristen. Jetzt musste ich auch wieder alles nachlesen, wenn es um Vertragsgeschichten geht. ;-) :-nix

Brutus
05.06.2018, 09:12
du könntest zum chef gehen und um einen auflösungsvertrag bitten
Und nur um klugzuscheißen: der Chef ist nicht Dein Vertragspartner! Der ist zwar Dein Vorgesetzter, aber Dein Vertragspartner ist der Geschäftsführer, und für ihn die Personalabteilung als Bevollmächtigte.
Ja, ich weiß auch, dass die meisten Personaler immer auf den Chefarzt verweisen, aber das ist nicht korrekt.

Autolyse
05.06.2018, 18:26
Die AVR sind aber kein Tarifvertrag, sondern lediglich AGBs (ständige Rechtsprechung des BAG). Leider sind einzelvertragliche Verlängerungen trotzdem zulässig (§ 622 V 3 BGB), weil der Gesetzgeber einen nur vor Verkürzungen der Kündigungsfrist schützen möchte.

Brutus
06.06.2018, 08:50
Okay... Was heißt das denn sonst für Regelungen im AVR?
Mit dem Schutz vor Verkürzung der Kündigungsfristen kann ich ja noch nachvollziehen.
Aber würden denn sonst die gesetzlichen Fristen oder Vorgaben gelten? Z.B. ArbZG?
Weil das wäre ja zum Teil eher zum Nachteil für die AN...

Autolyse
06.06.2018, 18:50
Im Regelfall findet eine Gleichstellung hinsichtlich der Wirkungen statt, zumindest für den Bereich der öffentlich-rechtlich geprägt (vgl. § 7 IV ArbZG).

stukkadentchen
07.06.2018, 18:38
Also ich hab darum gebeten (auf allen Ebenen, die meine Vertragspartner sind), und da der Chef das nicht wollte, krieg ich keinen Auflösungsvertrag.
Das heißt, ich bin an die AVR Frist gebunden.
Ich fühle mich sehr erleichtert, dass ich da trotzdem bald weg bin, und werde versuchen, unbeschadet da weg zu gehen, aber es ist alles sehr unangenehm, und da ist grad alles (nicht nur für mich) unangenehm, und ich war noch nie irgendwo, wo quasi ALLE Kollegen auf meiner Ebene kündigen wollen - aber ich werd's überleben. Hoffe ich.

Sind jetzt halt alle angefuchst. Ist ja Urlaubszeit. Und es gehen eh schon so viele.

Feuerblick
07.06.2018, 18:39
Ärgerlich, sehr ärgerlich - auch, dass der Chef sich so sperrt. Die meisten wollen ja einen Arbeitgeber, der gehen möchte, auch lieber gehen lassen...
Aber nun weißt du, dass du beim nächsten Vertrag genau auch auf die Kündigungsfristen schaust ;-)