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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeit soll wegfallen



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humanikus
15.06.2018, 17:24
Zur Info aus aktuellem Anlass

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-06/wartezeitquote-medizinstudium-wartesemester-urteil-bundesverfassungsgericht

Bisher (sicher weil das alles noch kommt) stand da noch nichts von Übergangszeit o.ä. Meint ihr es wird da eine geben?

Ich hätte nämlich genau Ende 2019 meine 14 Wartesemester voll bei Schnitt 1,9. Meine Befürchtung ist nun, dass es abrupt abgebrochen wird. Aber wäre das überhaupt rechtens? Prinzipiell ist es doch so, dass Leuten die jetzt beispielsweise 8 Wartesemester haben und auf 14 hinarbeiten dann einfach der Hahn abgedreht wird und die Chancen auf den Studienplatz gecancelt werden.

Müsste man nicht theoretisch allen Leuten die sich langfristig immer beworben haben (weil ja das Bemühen da war) noch den Platz genehmigen, da es sich ja irgendwo (auch wenn das Wort vielleicht falsch ist) um ein „Versprechen“ der Bundesregierung handelt einen Platz zu bekommen durch diesen Weg?

davo
15.06.2018, 17:53
Es wird wohl eine Übergangslösung geben, siehe fünftletzter Absatz:

https://www.jmwiarda.de/2018/06/15/nc-reform-und-einrichtung-einer-eigenen-kulturministerkonferenz-beschlossen/

jm1
16.06.2018, 13:21
Zur Info aus aktuellem Anlass

https://www.zeit.de/gesellschaft/2018-06/wartezeitquote-medizinstudium-wartesemester-urteil-bundesverfassungsgericht

Bisher (sicher weil das alles noch kommt) stand da noch nichts von Übergangszeit o.ä. Meint ihr es wird da eine geben?

Ich hätte nämlich genau Ende 2019 meine 14 Wartesemester voll bei Schnitt 1,9. Meine Befürchtung ist nun, dass es abrupt abgebrochen wird. Aber wäre das überhaupt rechtens? Prinzipiell ist es doch so, dass Leuten die jetzt beispielsweise 8 Wartesemester haben und auf 14 hinarbeiten dann einfach der Hahn abgedreht wird und die Chancen auf den Studienplatz gecancelt werden.

Müsste man nicht theoretisch allen Leuten die sich langfristig immer beworben haben (weil ja das Bemühen da war) noch den Platz genehmigen, da es sich ja irgendwo (auch wenn das Wort vielleicht falsch ist) um ein „Versprechen“ der Bundesregierung handelt einen Platz zu bekommen durch diesen Weg?

Bin in einer ähnlichen Situation, hätte Ende 2019 auch 14 Wartesemester mit DN 2.5. Hatte mich jetzt auch nicht jedes Semester beworben, da ich bis 2019 sowieso noch im Ausland bin und habe jetzt erst wieder das Forum gecheckt nachdem ich von den Nachrichten über die Reform gehört habe. Ich hoffe es gibt eine Übergangszeit, besonders wenn die WZ doch auf 15 Semester ansteigt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es rechtsn wäre. Ich hoffe jemand kann alles genauer erklären.

davo
16.06.2018, 13:28
Es wird überlegt ob man in der tollen neuen "Talent"(:-)))quote und im AdH die Wartezeit, medizinische Ausbildungen usw. bonieren soll um die Altwarter zu berücksichtigen. Siehe https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?95115-Masterplan-2020&p=2057681&viewfull=1#post2057681 Das wird m.E. wahrscheinlich auch kommen, einfach um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Soll aber lt. MFT ganz explizit nur temporär der Fall sein.

Pharmy
16.06.2018, 14:54
Offizielles Statement der KMK:

Die Abiturbestenquote wird beibehalten. Dabei soll ein Anteil von mindestens 20 % der nach Abzug von Vorabquoten zur Verfügung stehenden Studienplätze an die Abiturbesten vergeben werden. Für eine Übergangszeit wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte annähernde Vergleichbarkeit der Abiturnoten aller Länder über einen Ausgleichsmechanismus (Prozentrangverfahren) sichergestellt, der entbehrlich wird, sobald die annähernde Vergleichbarkeit aufgrund politischer Maßnahmen im Schulbereich hergestellt ist.

Die Wartezeitquote wird wegfallen. Um den Belangen der Langzeit- oder Altwartenden Rechnung zu tragen, werden Möglichkeiten der Bonierung von Wartezeit und die Berücksichtigung der in der Wartezeit erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen in anderen Quoten geprüft.

Für die Auswahlentscheidungen der Hochschulen sollen neben der Abiturnote mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien herangezogen werden. Welche das sind und wie diese Kriterien zu gewichten sind, werden die Ministerinnen und Minister noch in diesem Jahr auf der Grundlage des Entwurfs des Staatsvertrags entscheiden.

Da die Programmierung dieses neuen, verfassungsgemäßen Verfahrens in der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (31.12.2019) nicht vollständig zu leisten ist, wird es auf dem Weg zur Vollversion eine Übergangslösung geben, die wesentliche Elemente des neuen Verfahrens enthält, jedoch Prozesse nicht unterstützen kann, die eine Dateninteraktion mit den Hochschulen erfordern. Diese Übergangslösung, die ab dem Sommersemester 2020 gelten soll und für die die Minister den Programmierungsauftrag erteilt haben, sieht deshalb vor, für den Zeitraum von einem Jahr auf die Anwendung solcher Auswahlkriterien zu verzichten, die einen Datenaustausch zwischen den EDV-Plattformen der Hochschulen und dem Bewerberportal der Stiftung für Hochschulzulassung nach Bewerbungsschluss erfordern.

https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/richtungsentscheidung-der-kultusministerkonferenz-zur-vergabe-von-studienplaetzen-im-fach-humanmedizi.html

Pharmy
16.06.2018, 15:00
Es ist derzeit nicht ersichtlich, ob die Talentquote kommt um die Altwartenden zu berücksichtigen. Jedenfalls ist es wohl nicht nur temporär gedacht.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Boni für Altwartende (sofern es überhaupt welche gibt), in die anderen Quoten einfliessen könnten. Im offiziellen Statement wurde der Begriff "Talentquote" daher auch vermutlich noch nicht einmal genannt.
Eine finale Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen.

Pharmy
16.06.2018, 15:24
Für alle Interessierten die Facebook-Gruppe, in der man sich schon von Beginn an mit der Thematik befasst: https://www.facebook.com/groups/187399938695978/?ref=bookmarks
Als ebenfalls unmittelbar Betroffener (2019 14 WS mit DN 2.1, RS, langjährige Laborerfahrung als Student und Pharmaziestudium in der CH auf dem Buckel) habe ich mit zahlreichen Politikern, Anwälten, Vorsitzenden der zig Verbände, die versuchen ihre Wünsche einfliessen zu lassen, telefoniert und geschrieben. Manche Anwälte sehen ganz klar einen Vertrauensschutzbruch, andere wiederum sehen die über 20 000 Wartenden als anonymes Pack, welches möglichst unter schnell unter den Teppich gekehrt gehört. Dass hinter jedem Einzelnen ein Mensch mit Lebensplanung steckt scheint vielen eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Der Hammer Nr. 1: Immer wird von Berufsausbildung und Berufserfahrung geredet, welche nun in einer neuen Quote wichtig sein könnte. Gleichzeitig wird gejammert, dass die plötzlich ach so blöden Langzeitwartenden v.a. an Chemie und Physik scheitern würden.
Nirgends wird etwas von einer Anerkennung von Studienleistungen, egal ob aus In- oder Ausland, geredet.
Ausbildungen bringen einen absoluten Vorteil im klinischen Teil, medizinnahe Studiengänge insbesondere im vorklinischen Teil.

Der Hammer Nr. 2: Nun soll doch tatsächlich eine Übergangsphase kommen. Aufgrund von Problemen mit der Software soll eine zweite Software entwickelt werden, die dann ein Jahr gelten soll. Warum nicht das eine Vergabeverfahren so lange weiterlaufen lassen bis das neue vollständig entwickelt, programmiert und getestet wurde? Klar, das BVerfG macht Druck mit dessen Deadline. Einfach unnötig, denn die Übergangsphase soll keine Schnittstellen zwischen HSS und Unis vorweisen, sprich es werden 20 % Abibestenquote und der Rest mit DN, TMS und Berufserfahrung vergeben. Die Unis werden - Stand jetzt - ein bis zwei Jahre nichts zu melden haben.
Was passiert dann mit den aktuell Langzeitwartenden? Das wäre wohl erst recht nicht auf Basis eines Vertrauensschutzes, da man dann von heute auf morgen - ersatzlos (die Talentquote gibt es dann noch nicht, oder doch?) - die Wartezeit streicht.
Beachte: Es ist anscheinend juristisch in Ordnung, die Wartezeit zu cutten und durch die Talentquote zu ersetzen.

Pharmy
16.06.2018, 15:31
Es wird überlegt ob man in der tollen neuen "Talent"(:-)))quote und im AdH die Wartezeit, medizinische Ausbildungen usw. bonieren soll um die Altwarter zu berücksichtigen. Siehe https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?95115-Masterplan-2020&p=2057681&viewfull=1#post2057681 Das wird m.E. wahrscheinlich auch kommen, einfach um eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Soll aber lt. MFT ganz explizit nur temporär der Fall sein.

Woher hast Du die Info, dass es lauf MFT nur temporär der Fall sein soll?

davo
16.06.2018, 16:18
Das steht im drittletzten Absatz von https://www.jmwiarda.de/2018/06/15/nc-reform-und-einrichtung-einer-eigenen-kulturministerkonferenz-beschlossen/

Ist ja auch klar - sonst wäre die Abschaffung der Wartezeitquote ja völlig ohne Konsequenzen. Es soll, wenn überhaupt, nur für die existieren Altwarter vorübergehend eine Berücksichtigung geben, danach natürlich nicht mehr.

Pharmy
16.06.2018, 17:09
Achso, das bezieht sich nicht auf die Talentquote. MFT und HRK haben Bedenken, dass die ein- bis zweijährige Übergangsphase zum Standard wird. Die Talentquote wird nicht nur übergangsweise eingeführt, sondern soll zum festen Bestandteil werden, sprich:

20 % Abibesten (mind. 20 %, abzüglich Vorabquoten)
60 % AdH (mit DN + zwei anderen Kriterien)
20 % Talentquote (z.B. eigener Lebenslauf, individuelles Engagement laut Katharina Fegebank)

Das ist der aktuelle Stand der Planung.
Boni für Langzeitwartende sind in Prüfung. Aber in welche Quote(n) die einfliessen, sofern es überhaupt welche gibt, ist nicht klar.

Homunculi
16.06.2018, 17:53
Das ist der aktuelle Stand der Planung.
Boni für Langzeitwartende sind in Prüfung. Aber in welche Quote(n) die einfliessen, sofern es überhaupt welche gibt, ist nicht klar.
Katharina Fegebank aus Hamburg

Interessant.

Ist dir bekannt, wann das nächste Zwischenergebnis vorliegen soll?

pillango
17.06.2018, 09:57
Oktober

Pharmy
17.06.2018, 11:13
Oktober
Genau. Ich denke, dass es ggfs. durch die Amtschefkonferenz am 13. September einen Vorgeschmack gibt, welcher sich dann am 11. und 12. Oktober bei der Kultusministerkonferenz verfeinert oder bestätigt.

Pharmy
17.06.2018, 12:17
https://www.change.org/p/minister-helmut-holter-studium-humanmedizin-wir-fordern-eine-garantierte-übergangsregelung-für-alle-wartenden?recruiter=864149877&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=share_petition

Wer sich dafür einsetzen möchte, dass für die, die bereits jahrelang gewartet haben (so wie Jahrzehnte lang 20 % der Bewerber zuvor auch) eine Übergangslösung geschaffen wird kann gerne an der Petition teilnehmen.

Homunculi
17.06.2018, 14:53
Danke, habe auch mal unterschrieben.

Ich kann mir allerdings eine Entscheidung ohne Übergangslösung nicht vorstellen. Selbst nach dem Gerichtsurteil beschreibt hochschulstart.de die Wartezeit noch so:

"Zulassung über Wartezeit garantiert Studienplatz"

Die Abschaffung der Wartezeitquote generell mag ja rechtens sein, aber die Altbewerber um diese "Garantie" zu berauben muss rechtlich angreifbar sein.

Pharmy
17.06.2018, 15:08
Berichten zufolge wurde von der KMK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Stand der Dinge: "Wie mit Studienanwärtern umzugehen ist, die inzwischen schon vier oder fünf Jahre ausharren und auf die Regelung vertraut haben, ist noch unklar. Die Frage, ob sie einen Vertrauensschutz genießen, könnte in einem Rechtsgutachten geklärt werden, in dem die Auswirkungen des Verfassungerichtsurteils überprüft werden sollen. Das will die KMK aber nicht bestätigen." (http://www.sueddeutsche.de/bildung/medizinstudium-talentquote-ersetzt-wartezeitquote-1.4017741)
Was das genau heissen soll ist mal wieder nicht klar. Es wurde scheints in Auftrag gegeben. Aber was dabei rausgekommen ist möchte man nicht bestätigen? Oder gibt es noch gar kein Resultat? Jedenfalls wurde es wohl bereits im Mai in Auftrag gegeben.
Viele Hochschulrechtler meinen jedenfalls, dass es juristisch völlig klar ginge uns Wartende a la "Pecht gehabt" abzusägen.

Vielleicht anstelle von möglichst als Held seiner Legislaturperiode, der mal etwas gerissen hat, herauszugehen einfach mal den Wartenden in die Augen schauen und sagen: Du hast jetzt 7 Jahre lang gewartet, Dein Leben der Wartezeit angepasst, dem Staatsvertrag vertraut und hast nun einfach Pech gehabt.
Bin gespannt wer das machen könnte.

Homunculi
17.06.2018, 16:12
Viele Hochschulrechtler meinen jedenfalls, dass es juristisch völlig klar ginge uns Wartende a la "Pecht gehabt" abzusägen.

Darauf würde ich ehrlich gesagt nicht zu viel geben. Um Studienplatzklagen hat sich eine ganze Industrie entwickelt, die von solchen schwammigen Gerichtsurteilen lebt und noch künftig leben wird. Sowohl die Rechtsabteilungen der Hochschulen als auch private Kanzleien bringen sich nun logischerweise in Stellung.

Pharmy
17.06.2018, 16:19
Absolut. Diesbzgl. meinte ich explizit die Rechtsabteilungen der medizinischen Fakultäten. Eine private Kanzlei hat sogar auf dem Hochschulrechtstag Stellung bezogen. Sie fordert eine zwei- bis dreijährige Übergangsregelung, wie es auch bereits in den 80er Jahren nach der Abschaffung der Wartezeit der Fall gewesen ist.

pauline_99
17.06.2018, 21:57
Ich würde auch erstmal abwarten. Es gibt ja jetzt viel Berichte, aber wie das alles letztendlich aussehen wird kann jetzt noch niemand sagen.

Lg

Pauli

HappySisyphos
19.06.2018, 00:09
Also ich kann die Entscheidung der Länder nur begrüßen, meiner Meinung widersprach die Wartezeitquote ohnehin auf dreiste Weise dem Leistungsprinzip und war weltweit nicht ohne Grund eine deutsche Besonderheit. Gerechterweise kommen somit 20% wieder den Abiturienten zugute, die in der Schule bzw. im Testverfahren mehr geleistet haben.