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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #346
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Ja, kannst du. Aber du kannst auch einfach nur München auf OP 1 nennen. Es ist wie gesagt sehr unwahrscheinlich, dass sich daran, dass München vergleichsweise unbeliebt ist, etwas ändern wird, aber ich würde dir dennoch empfehlen, das Häkchen zu setzen und/oder weitere Unis auf OP 2-6 zu nennen. Wenn du die maximale Sicherheit willst, empfiehlt es sich, das Häkchen zu setzen, und wenn du zusätzlich noch die in diesem Kontext maximale Kontrolle willst, empfiehlt es sich, dennoch weitere Unis auf OP 2-6 zu nennen. Aber wie schon erwähnt... wahrscheinlich wirst du dann ohnehin in München landen



  2. #347
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    ich muss hier nochmal paranoid nachfragen bevor ich wie letztes Jahr auf die Nase falle:

    Ich möchte gern in Hamburg studieren und habe einen Schnitt von 3,0 und 19 WS, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe (Abi 2008 und 3 Parksemester).

    Da ich mittlerweile verheiratet bin, muss ja SK2 für mich gelten und ich dürfte sicher drin sein, wenn nichts völlig unvorhergesehenes passiert. Sehe ich das richtig?

    Muss man dann noch so einen Ortsantrag stellen, oder nur die Meldebescheinigung beifügen?

    Danke schonmal für die Hilfe.



  3. #348
    Registrierter Benutzer
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    7
    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Ja, kannst du. Aber du kannst auch einfach nur München auf OP 1 nennen. Es ist wie gesagt sehr unwahrscheinlich, dass sich daran, dass München vergleichsweise unbeliebt ist, etwas ändern wird, aber ich würde dir dennoch empfehlen, das Häkchen zu setzen und/oder weitere Unis auf OP 2-6 zu nennen. Wenn du die maximale Sicherheit willst, empfiehlt es sich, das Häkchen zu setzen, und wenn du zusätzlich noch die in diesem Kontext maximale Kontrolle willst, empfiehlt es sich, dennoch weitere Unis auf OP 2-6 zu nennen. Aber wie schon erwähnt... wahrscheinlich wirst du dann ohnehin in München landen
    Super, danke dir für die abermals hilfreiche Antwort!



  4. #349
    Registrierter Benutzer Avatar von swalle25
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    Hamburg
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    Meldebescheinigung genügt. Ich bin mir gerade unsicher, ob man überhaupt mehr als 16 Wartesemester sammeln kann. Wenn dem so ist, bist du mit einer Meldebescheinigung sicher in HH drin.
    Zitat Zitat von Chrizzl88 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich muss hier nochmal paranoid nachfragen bevor ich wie letztes Jahr auf die Nase falle:

    Ich möchte gern in Hamburg studieren und habe einen Schnitt von 3,0 und 19 WS, wenn ich mich jetzt nicht verrechnet habe (Abi 2008 und 3 Parksemester).

    Da ich mittlerweile verheiratet bin, muss ja SK2 für mich gelten und ich dürfte sicher drin sein, wenn nichts völlig unvorhergesehenes passiert. Sehe ich das richtig?

    Muss man dann noch so einen Ortsantrag stellen, oder nur die Meldebescheinigung beifügen?

    Danke schonmal für die Hilfe.



  5. #350
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
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    10.643
    Ja, selbstverständlich kann man das. Das mit der Obergrenze von 16 ist eine urban legend, die sich sehr hartnäckig hält.



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