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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von bremer Beitrag anzeigen
    Bei mir wollte das Finanzamt diese formlose Bestätigung auch tatsächlich zugeschickt bekommen haben. Insofern ist es wichtig, dass sie auch wirklich vorliegen.
    Bei mir lief es jetzt immer so: Ich schicke eine Bewerbung, ich bekomme eine Antwort per Mail, dass ich einen Hospitationstermin ausmachen soll oder jemand aus dem Sekretariat ruft an und lädt mich ein. Dann kam noch eine Absage per Mail. Ich finde es albern eine Bestätigung für die Hospitation zu verlangen. Ich werde es erst einmal so versuchen (und am Ende schimpfen, weil das nicht anerkannt wird ).



  2. #17
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Miss_H Beitrag anzeigen
    Ich finde es albern eine Bestätigung für die Hospitation zu verlangen. Ich werde es erst einmal so versuchen (und am Ende schimpfen, weil das nicht anerkannt wird ).

    Einen (je nach Entfernung) bis dreistelligen Eurobetrag in den Wind schreiben, weil man sich nicht in der Lage sieht, nach Ende des Vorstellungsgesprächs oder im Nachgang per e-mail einen formlosen Zweizeiler über das stattgefundene Gespräch per email oder Post zu erbitten?

    Weiter oben schrieb ja jemand, daß Ärzte nicht mit Geld umgehen können...
    Übrigens kann man das auch nachholen, falls das Finanzamt tatsächlich einen Beleg haben will. Wenn man allerdings ein, zwei Jahre später mit sowas um die Ecke kommt, hinterläßt das einen schlechteren Eindruck als wenn man gleich nach so einer Selbstverständlichkeit fragt...und wenn es das Vorstellungsgespräch für die aktuelle Stelle war, dann wird sich die Chefsekretärin mit Recht fragen, was Dir dann alles noch Jahre später einfällt...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bei mir hat das Finanzamt letztes Jahr die Einladung zum Bewerbungsgespräch und die Hotelrechnung anerkannt. Aber ist wohl Glückssache.

    Übrigens: MiK NRW- gleich schon im Einladungsschreiben, dass keine Kosten erstattet werden. Innenministerium Niedersachsen- keine Kostenerstattung. BG Bau- kommen sie über xy km. Hier bitte das Formular, einfach ausfüllen und an die Verwaltung schicken.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #19
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Bei mir hat das Finanzamt letztes Jahr die Einladung zum Bewerbungsgespräch und die Hotelrechnung anerkannt. Aber ist wohl Glückssache.
    Die Anerkennung der angefallenen Kosten bei Vorlage der Quittungen ist keine Glückssache, sondern geltendes Recht. Glückssache ist, wenn es anerkannt wurde, ohne die Belege parat zu haben und darum ging es in dem Posting oben.
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  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Es hätte ja sein können, dass ich da privat hingefahren bin und das Gespräch abgesagt habe.
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