Hallo GutesEssen,
ich bin nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe. Ich habe geschrieben: Aufgrund der in der TVÄ festgelegten Frist könnte ich meine Arbeit frühestens zum xx.xx. beginnen. Evtl. kann man damit ja ohne Probleme einen späteren Eintrittstermin rechtfertigen falls man einen Auflösungsvertrag bekommt.. Ist halt die Frage inwieweit alle Parteien da mit machen..