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  1. #66
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Es gibt Landarztpraxen die sehr gut laufen und trotzdem vakant sind, und es gibt Landarztpraxen die absolut runtergewirtschaftet sind. Wenn die Leute zwangsverteilt werden, haben einige eine gute Praxis in gutem Zustand und andere eine Praxis die erstmal grundsaniert werden muss.
    Angenommen, man hat sich verpflichtet, um den Führerschein machen zu dürfen, einem schmierigen Gebrauchtwagenhändler einen Wagen abzukaufen. Die Zuteilung des Autos liegt ausschließlich im Ermessen des Autohändlers. Bekommt man da den besten oder den schlechtesten Wagen auf dem Hof?

    "Zuweisung" heißt es im Vertrag, und das ist doch eindeutig. Kein Mitspracherecht.

    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Was ist, wenn die Bank nicht mitspielt eine ruinöse Praxis zu finanzieren? Was ist, wenn der Landarzt keine Ahnung von Wirtschaft hat und pleite geht?
    Das sind genau die Punkte, die ich vor ein paar Monaten aufgeführt habe. Und es werden eher die prekären Praxen sein, dort wo schon der Alteigentümer gescheitert ist und professionelle Sitzaufkäufer abgewunken haben.
    Für den Vertrag ist das egal, pacta sunt servanda.
    Wenn die Landarztverträge nicht kassiert werden wg. Sittenwidrigkeit, wird dem Aspiranten nur die Wahl zwischen 250.000 Strafzahlung oder Kreditaufnahme in erheblicher Höhe bleiben (die "Praxis" wird entweder leer sein oder mit Sperrmüll und Elektroschrott eingerichtet) , sofern es überhaupt Kredit gibt. Somit ist die Privatinsolvenz zum Greifen nahe und, da es mit 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung dann auch kein "certificate of good standing" der Ärztekammer geben wird, ist auch eine Flucht ins Ausland nicht mehr möglich.

    Der feuchte Traum von Politik und Krankenkassen wird wahr- "leibeigene" Ärzte!

    Wer sowas unterschreibt, dem ist nicht mehr zu helfen, da aber immer mehr Bundesländer nachziehen und die Quote von den "normalen" Studienplätzen abgezwackt wird, sinken für alle die Chance auf einen "normalen" Studienplatz, was dann wiederum die Nachfrage nach derartigen Verträgen in die Höhe treibt.
    Wenn sich in NRW keiner beworben hätte, dann wäre das ganze sang- und klaglos eingestampft worden.
    Aber so...danke für nichts.
    Übrigens, was hält die Politik denn nach diesem Dammbruch von einer Quote von sagen wir mal 30% ab? Oder 50%. Oder 100%?
    Geändert von tarumo (20.11.2019 um 09:42 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #67
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    : Zu meiner Überraschung ein relativ hohes durchschnittliches Alter von 24 Jahren, also nicht ausschließlich frische Abiturienten ohne jede Lebenserfahrung.
    Der advocatus diaboli sagt:
    Wenn ich jemanden erpressen will, dann muß der/diejenige auch was zu verlieren haben. Eine unverpartnerte, mittelose Abiturientin hat das nicht (im Laufe des Studiums und WB wird man kaum 250 000 EUR zurücklegen können). Aber mit 25, 26 Jahren hat man schon gearbeitet, evt. schon was gespart, vielleicht schon eine pfändbare Wohnung und einen Lebenspartner, der dann nolens volens bürgen muss...
    Mit Ende 20, Anfang 30 wird man wohl eher noch über Wartezeit reinkommen als sich sowas anzutun.

    Eine Bank vergibt auch eher Kredite an 24jährige als an 18jährige Abiturienten.

    Besonders interessant ist (bei 70% weiblichen Bewerbern) ob eine Schwangerschaft dann auch als schuldhafte Verzögerung gewertet und geahndet wird (hat hier jemand was von Zwangsverhütung gesagt?) , ebenso ist Elternzeit oder Teilzeit NICHT vorgesehen, soweit ich das herauslesen kann.
    Geändert von tarumo (20.11.2019 um 09:43 Uhr)
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  3. #68
    ehem-user-31-01-2020-1555
    Guest
    Die Frage ist, was passiert, wenn man das Studium freiwillig abbricht oder man aufgrund Prüfungsversagen zwangsexmatrikuliert wird? Greift da wohl auch eine Vertragsstrafe? Das wäre wirklich der Gipfel. So einen Vertag würde ich nicht unterschreiben. Es kann ja auch sein, dass man im Studium merkt, dass einem die Allgemeinmedizin gar nicht liegt und man lieber in einem Fach ohne Patientenkontakt arbeiten will.



  4. #69
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Es kann ja auch sein, dass man im Studium merkt, dass einem die Allgemeinmedizin gar nicht liegt und man lieber in einem Fach ohne Patientenkontakt arbeiten will.
    Genau für diesen Fall ist ja die drakonische Strafe festgelegt. Es geht übrigens auch nicht um Patientenkontakt, auch wer dann doch lieber HNOler, Chirurg oder Neurologe werden will, hat Pech gehabt und muß blechen.

    Und noch ein Punkt: in vielen Wahlprogrammen (Parteien nenne ich nicht) wie z.B. aktuell in Thüringen zur Wahl neulich sind Einzelpraxen explizit nicht mehr erwähnt und es wird von Polikliniken und MVZ gefaselt. Es besteht also eine reale Chance, daß man sich zur Praxisübernahme verpflichtet hat, während die jeweilige Landesregierung genau diese abschaffen will. Genau mein Humor. Wenn man Umfragen glauben darf, kann das ganze auch bundesweit passieren, z.B. mit RRG.

    Ich schreibe übrigens deswegen "Strafe" weil man uns jahrelang weisgemacht hat, ein Medizinstudienplatz koste den Staat so ca 100-150.000 EUR. Wenn die nicht auf einmal viel teurer geworden sind (was ich bezweifle) dann ist das ganze tatsächlich eine Geldstrafe und nicht etwa eine "Rückerstattung" von fiktiven Studienplatzkosten.
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  5. #70
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    Zitat Zitat von tarumo
    Aber mit 25, 26 Jahren hat man schon gearbeitet,
    So hatte ich das noch gar nicht gesehen. Deine Folgerung mit der Erpressbarkeit durch finanzielle Reserven finde ich etwas weit hergeholt, da auch bei den älteren zum Ende des Studiums die finanziellen Reserven minimiert worden sein dürften. Aber grundsätzlich dein der Gedanke vermutlich in die richtige Richtung: Man hat im Schnitt relativ alte Studenten ausgewählt, weil man sich von denen irgendwas erhofft, z.B. eine geringere Studienabbrecherquote oder dass sie ihre Kinder schon während des Studiums bekommen und nicht erst, wenn sie Hausarzt sein sollen. Es wird jedenfalls vermutlich schon so sein, dass sich nicht in erster Linie ältere Studenten um diese Studienplätze beworben haben, sondern in erster Linie ältere Studenten für die Studienplätze ausgewählt worden sind.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es besteht also eine reale Chance, daß man sich zur Praxisübernahme verpflichtet hat, während die jeweilige Landesregierung genau diese abschaffen will. Genau mein Humor.
    Im Gesetz und Vertrag steht nur, dass man sich einen Hausarzt-Kassensitz zuweisen lassen muß. Der ist natürlich (zumindest nach heutigen Regelungen) an eine bestimmte Örtlichkeit gebunden, also konkret eine Praxis. Ob man an dem Ort dann eine Hausarzt-Einzelpraxis oder ein Hausarzt-MVZ betreibt, das die Anforderungen des Kassensitzes erfüllt, dürfte der KV bzw. dem Landarztvertrag aber wahrscheinlich relativ egal sein. Muß man abwarten, welche Regeln in 10 Jahren bzgl. Kassensitzen und MVZ oder was auch immer es bis dahin gibt gelten.

    Besonders interessant ist (bei 70% weiblichen Bewerbern) ob eine Schwangerschaft dann auch als schuldhafte Verzögerung gewertet und geahndet wird (hat hier jemand was von Zwangsverhütung gesagt?) , ebenso ist Elternzeit oder Teilzeit NICHT vorgesehen, soweit ich das herauslesen kann.
    Eine Schwangerschaft wird sicher keine schuldhafte Verzögerung sein, da würde dann doch sehr schnell und laut "Diskriminierung!" gerufen werden. Elternzeit - weiß man nicht. Ich vermute, dass auch Elternzeit als "Ausrede" zählen wird. Allerdings würde ich erwarten, dass Zeiten wie Elternzeit dann an die zehn Pflichtjahre hinten dran gesetzt werden. Da die ganze Zeit von der Zuweisung eines Hausarzt-Sitzes die Rede ist, gehe auch ich davon aus, dass ein halber Hausarzt-Sitz die Bedingungen höchstens zur Hälfte erfüllt. Ggf. wird entsprechenden Wünschen dann evtl. entgegengesetzt, dass man ja den vollen Hausarzt-Sitz nehmen und für die halbe Zeit jemanden in der eigenen Praxis anstellen könne. Auch das wäre sicherlich wieder genau dein Humor.

    Schwangerschaft, Familie und psychische Erkrankungen dürften sicherlich die führenden Gründe werden, mit denen die baldigen Studentinnen und Studenten in 12 Jahren versuchen werden, sich der Vertragsstrafe zu entziehen, wenn ihnen klar wird, worauf sie sich eingelassen haben. Starke Häufungen von Schwangerschaft und psychischen Erkrankungen kann man ja in jedem Bereich beobachten, in den keiner will.

    Zitat Zitat von Hein81 Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, was passiert, wenn man das Studium freiwillig abbricht oder man aufgrund Prüfungsversagen zwangsexmatrikuliert wird?
    Lies dir die Seiten durch, die ich oben verlinkt habe. Bei endgültigem Abbruch des Studiums oder endgültigem Nichtbestehen gibts keine Strafe.
    Geändert von Pflaume (20.11.2019 um 13:54 Uhr)



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