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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    ...aber wenn du ja nix in den Feldern ausgefüllt hast, dann kommt der Schein zurück. Du trägst quasi nur ein, dass dann eine ungeklärte Todesursache vorliegt ohne was in den Feldern einzutragen? Danke für die Antworten.
    Geändert von Walleee (31.01.2021 um 17:43 Uhr)



  2. #22
    straight outta hell
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    Du sollst ja die Felder nicht leer lassen sondern eben dokumentieren, dass du aus den vorliegenden Informationen nicht auf die Todesursache schließen kannst.

    Die Todesursache ist ungeklärt und fertig.



  3. #23
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du sollst nicht nichts eintragen, sondern "unbekannt". Und irgendwo aus den Unterlagen sollte dann halt hervor gehen, warum es unbekannt ist.
    Zusätzlich bei Todesursart "ungeklärt" - es kann ja sowohl natürlich als auch nicht-natürlich sein.

    Dann rufst parallel die Polizei dazu. Die Todesursache wird dann ggf. über die Obduktion geklärt.

    Edit: Unten in das Freifeld schreibst du zusammenfassend rein, warum du es nicht weisst. Irgendwas "Leblos aufgefunden. Reanimation erfolglos s. NEF-Protokoll. Kein Hinweis auf Vorerkrankungen oder Todesursache ersichtlich. TOG informiert"
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #24
    ehem-user-02-08-2021-1033
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    Zitat Zitat von Walleee Beitrag anzeigen
    also unter I) Tod ohne Anwesenheit anderer Person?
    Irgendwie erinnert mich das an den Witz, bei dem ein Arzt genau an dieser Stelle seinen eigenen Namen einträgt.



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