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  1. #1
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    Hallo liebe Kollegen,

    ich bin Assistenzarzt im Angestelltenverhältnis im Klinikum. Meine Freundin ist privat versichert und benötigt (berechtigt) eine Krankschreibung für einige Tage.

    Nun die Frage, auf die ich leider keine treffende Antwort finden konnte: darf ich diese Krankschreibung ausstellen? Wenn ja, darf ich den Gelben Schein dafür handschriftlich ausfüllen oder genügt ein selbst geschriebenes DIN-A4 Blatt? Und wie belege ich ihrer Kasse, dass ich tatsächlich Arzt bin? Wohl eher nicht mit dem Stationsstempel meiner Klinik, oder doch?

    Für eure Antworten bereits jetzt vielen Dank!



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  2. #2
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    Habt ihr im Klinikum schon mal eine AU ausgestellt? Wohl eher nicht, da dies nicht erlaubt ist. Nur Vertragsärzte, also approbierte und niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung dürfen diese ausstellen. Also nein, du kannst deiner Freundin keine AU ausstellen, falls sie aber wirklich krank ist, kann sie ja zum Hausarzt gehen.



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  3. #3
    Tetanisiertes Teratom Avatar von Challenger
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    Kannst ja mal das hier ausprobieren...

    https://www.spiegel.de/karriere/kran...a-1260409.html
    Jedes Pfündchen geht durchs Mündchen.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Markian Beitrag anzeigen
    Habt ihr im Klinikum schon mal eine AU ausgestellt? Wohl eher nicht, da dies nicht erlaubt ist. Nur Vertragsärzte, also approbierte und niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung dürfen diese ausstellen.
    Haben wir tatsächlich und tun wir jeden Tag über den gelben Schein mit dem dreifachen Durchschlag: "Seit dem 1. Juli 2017 dürfen Ärzte im Krankenhaus die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu sieben Tage nach der Entlassung des Patienten ausstellen." (https://www.praktischarzt.de/blog/ar...bescheinigung/)

    Und hier: "Das Gesetz, das allein maßgeblich ist für die Voraussetzungen und Umfang des Krankengeldanspruches, verlangt keine vertragsärztliche Bescheinigung. Diese Rechtsauffassung vertritt auch das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 10. Mai 2012 (B1 KR 20/11 R)." (https://www.damid.de/presse/pressmit...patienten.html)

    Die Frage ist also: wie kann solch eine privat ausgestellte AU aussehen und was sollte sie beinhalten damit sie gültig ist?

    Natürlich kann sie zum Hausarzt gehen. Es geht nicht darum sich ärztliche Leistungen zu erschleichen. Ich finde es nur eine interessante Grundsatzdiskussion und eine enorme Aufwandsersparnis, wenn man weiß wie anstrengend es ist, akut krank zum Hausarzt zu gehen.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Markian Beitrag anzeigen
    Habt ihr im Klinikum schon mal eine AU ausgestellt? Wohl eher nicht, da dies nicht erlaubt ist. Nur Vertragsärzte, also approbierte und niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung dürfen diese ausstellen. Also nein, du kannst deiner Freundin keine AU ausstellen, falls sie aber wirklich krank ist, kann sie ja zum Hausarzt gehen.
    Sorry für die blöde Frage, aber es interessiert mich. Im PJ wurde keine AU-Bescheinigungen i.e.S. ausgestellt, da gab es irgendwelche äquivalenten Scheine, das weiß ich. Aber warum sollen nur Ärzte mit Kassenzulassung AU ausstellen dürfen? Mir haben mehrere Privatärzte Bescheinigungen, von wegen "wegen aktueller Befunde nicht arbeitsfähig", ausgestellt.



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