Zitat Zitat von Anneliese123 Beitrag anzeigen
Den Text von Hochschulstart kenne ich auch mittlerweile auswendig, aber danke für die Erinnerung

Das das Sozialkriterium (mir war die Abkürzung SK nicht klar) nicht das gleiche ist wie die Härtefallquote ist mir auch bewusst, aber ich möchte ja eben wissen, wer dann überhaupt über diese Härtequote je zugelassen werden würde: also mal konkrete Beispiele und nicht immer diese schwammigen Formulierungen, wie eben Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, Behinderung durch Krankheit und eben "Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar" (die kenne ich ja alle)
Hast du den Antrag gestellt und Erfolg gehabt?