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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    unsensibel Avatar von Lava
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    Bei uns wure die Gefährdungsbeurteilung von mir und meinem Chef zusammen geschrieben nach einem Formular vom Betriebsarzt. Der wisch ging dann an den Betriebsarzt, glaube ich.

    Bestell dir mal vom Familienministerium den Prospekt zum Mutterschutzgesetz, da steht viel drin. auch Sachen, die bei uns keiner so recht wusste, z.B. dass man für Vorsorgeuntersuchungen frei gestellt werden muss.

    Letztendlich kann man sich auch erstmal beim Betriebsarzt ganz unverbindlich beraten lassen, bevor man sich an einen Chef wendet. Das Gesetz verbietet eigentlich echt richtig viel, wenn man es ernst nimmt und sich dran hält.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Die anästhesiologische Prämed finde ich im Grunde viel beknackter als den OP, weil die Patienten da oftmals relativ "ungefiltert" reinströmen. Dann hast du da den Überraschungs-MRGN-Patienten in deinem kleinen Räumchen sitzen...

    In OP Sälen, sind die Patienten in aller Regel ausführlich durchgescreent, sodass bis dato ansteckende Krankheiten weniger wahrscheinlich sind.
    Eine gute Bekannte hat bis zuletzt in ihrer Schwangerschaft im OP gearbeitet mit Ausnahme von infektiösen Patienten, Sälen, in denen geröntgt wird sowie Kindernarkosen und hier insbesondere Maskeneinleitungen. Hätte sie aber alles nicht machen müssen.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Also- 1. ist für die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber und nicht der Betriebsarzt zuständig. Der betriebsarzt berät, wenn dem AG die Expertise fehlt.
    2. wurde letztes Jahr das Mutterschutzgesetz geändert.Es muss jetzt für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Egal ob da ne Schwangere oder überhaupt eine Frau drauf sitzt.
    3. sind die zu 90% nicht gemacht. Aber die Gewerbeaufsichten haben auf ihren Homepages Vordrucke die man gut nutzen kann.
    4. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums gibt es sowohl das Mutterschutzgesetz, als auch eine Kommentierung/Erklärung dazu.
    In allen Fragen kann man die zuständige Gewerbeaufsicht fragen- die muss eh informiert werden, wenn der AG eine Schwangere beschäftigt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    Eine Kollegin von mir hat auch schwanger normal weitergearbeitet (ist u.a. krank in die Arbeit gekommen) und hat dann ihr Kind verloren. Ich bin gespannt, ob das in der oberen Etage eine Art von Umdenken ausgelöst hat aber irgendwie bezweifel ich das...
    Ein kausaler Zusammenhang lässt sich wohl kaum beweisen und finde das schwierig, weil damit auch Vorwürfe im Raum stehen. Die Kollegin ist krank zur Arbeit gekommen. Sollte sie nicht machen, aber ihr Schuldzuweisungen machen finde ich scheiße.

    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Also- 1. ist für die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitgeber und nicht der Betriebsarzt zuständig. Der betriebsarzt berät, wenn dem AG die Expertise fehlt.
    2. wurde letztes Jahr das Mutterschutzgesetz geändert.Es muss jetzt für jeden Arbeitsplatz eine GB Schwangerschaft geben. Egal ob da ne Schwangere oder überhaupt eine Frau drauf sitzt.
    3. sind die zu 90% nicht gemacht. Aber die Gewerbeaufsichten haben auf ihren Homepages Vordrucke die man gut nutzen kann.
    4. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums gibt es sowohl das Mutterschutzgesetz, als auch eine Kommentierung/Erklärung dazu.
    In allen Fragen kann man die zuständige Gewerbeaufsicht fragen- die muss eh informiert werden, wenn der AG eine Schwangere beschäftigt.
    Wer ist denn der Arbeitgeber? Vertrag wird mit der Verwaltung geschlossen. Vorgesetzte sind ja trotzdem die Chefs der jeweiligen Abteilung. Also muss der Chef das machen oder etwa die Verwaltung?

    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    der AG muß dafür sorgen, daß eine Schwangere das nicht macht, Punkt.
    Wenn bei Euch mal die Gewerbeaufsicht oder die BG vorbeischaut, dann wird das teuer für den AG.
    Mein Arbeitgeber ist die Verwaltung mit denen habe ich den Vertrag geschlossen. Vorgesetzte sind trotzdem meine Chefs. Wer muss sich um Strafen sorgen? (Wäre ein Argument mit dem man den Chef von der Notwendigkeit der Gefährdungsbeurteilung "überzeugen" könnte.



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Wer genau es machen bzw. unterschreiben muss, ist nicht genau geregelt. Das müsste innerhalb der Klinik geregelt sein. DAs geht schon tief ins Betriebsrecht rein. In größeren Unternehmen wird es meist delegiert z.B. an den Krankenhausingenieur/fest angestellte Sicherheitsfachkraft.
    Die letztendliche Verantwortung dürfte sogar beim Verwaltungs- oder Personalchef liegen. Evtl. beim jeweiligen Klinikchef je nach Organisationsform.
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