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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    rein "theoretischer Natur" die folgende Fragestellung.
    Sind eigentlich selbstbezahlte Untersuchungen bei Privatpraxen, irgendwie nachvollziehbar (wenn jemand Nachforschen würde)?
    Zb. bei BU, PKV usw.

    So wie ich das jetzt verstehe sollte das nicht gehen, wo keine Abrechnung bei der Kasse da kein "Eintrag"?

    Gruß
    Geändert von Croin (12.07.2019 um 21:36 Uhr)



  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Irgendwas muss der Arzt ja dokumentieren und abrechnen. Außer er denkt sich Steuern sind uncool und das ganze läuft bar ab.



  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Kommt drauf an, wer nachforschen würde und wem der jeweilige Arzt Auskunft geben dürfte... Einfach mal „nachforschen“ bei allen denkbaren Ärzten, nur weil man glaubt, was wissen zu müssen, kann man ja nun nicht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Ich meine, daß laut Ärztekammern sich die private Abrechnung an die GOÄ halten muß, ich finde da aber gerade keine Quelle.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  5. #5
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    Ich meinte eigentlich eher in die Richtung das eine Diagnose gestellt wird und der Patient bei Abschluss der PKV, BU etz. diese nicht angeben würde. Wäre es möglich für die PKV BU dieses rauszufinden?

    Ich würde bei einem selbstzahlenden Patienten eher nein sagen?



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