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Wer redet denn von Diagnosen, die an die Kasse übermittelt werden? Anzugeben sind alle die Diagnosen, die in der Akte stehen, denn die werden bei späterer Akteneinsicht offenkundig. Und die rechtlich geforderte Archivierungssoftware protokolliert nachträgliche Veränderungen der Akte.
Deswegen passt Du hier ja gut rein, Selbsterkenntnis ist der erste Schritt
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Die Sorgpfaltspflicht bei Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsprüfung schließt die Überprüfung sämtlicher jemals über die eigene Person geführter Krankenakten nicht mit ein.Wer redet denn von Diagnosen, die an die Kasse übermittelt werden? Anzugeben sind alle die Diagnosen, die in der Akte stehen, denn die werden bei späterer Akteneinsicht offenkundig.
Es geht ja 'nur' darum, die Erkrankung für maximal einige Jahre bis zum Abschluss einer BUV/PKV/Lebensversicherung o.ä. nicht offiziell werden zu lassen. Ich habe vorher das Beispiel Hypothyreose aufgegriffen: Mit Hashimoto wird der Abschluss einer BUV nicht leichter. Der Gedanke, sich bei Verdacht einfach mal selbst zu schallen (wofür man nun wirklich kein Nuklearmediziner sein muss), privat TSH bestimmen zu lassen und die 50€ fürs Thyroxin im Jahr selbst zu tragen, liegt da u.U. nicht allzu fern. Nicht für immer, aber lange genug.Ansonsten ist der Fall sowieso rein theoretisch, es müßte sich ja um eine Krankheit handeln, die -zum einen folgeschwer, - zweitens mit einem einmaligen Arztbesuch abgehandelt, und drittens, auch keinerlei Folgeüberweisungen, Therapien etc. nach sich zieht, dann geht die Chance, das noch zu verschleiern, gegen Null. Also, außer einer massiven zukünftigen Diagnose beim Humangenetiker a la Huntington bleibt da nicht viel übrig.
Diese Aussage ist in diesem Kontext sinnlos und zeigt, dass Dein theoretisches Vorwissen in Versicherungsdingen Dich möglicherweise doch nicht zum Experten qualifiziert.
Natürlich muss ich, wenn explizit ich als behandelnder Arzt um Auskunft gebeten werde, die eine Akte, die ich über den Patienten führe, vollständig miteinbeziehen. Glaubst Du, in einer Praxis werden mehrere Akten pro Patient geführt?
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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Nö, wir missverstehen uns. Meine Aussage war, dass der Patient (der möglicherweise selbst Arzt ist) vor Abschluss der Versicherung nicht zum Hausarzt rennen und sich alle Dokumente in Kopie geben lassen muss, um auszuschließen, dass irgendeine Diagnose in den Akten existiert, von der man nichts weiß. Zum Beispiel eben die nebenbefundliche Hypothyreose oder eine F-Diagnose, wegen stressbedingter Symptome. Ich mein, wer ist denn so dämlich und lässt seinen Arzt etwas ausfüllen, wenn er als Versicherungsnehmer was verschweigen will?
Sicherlich können an einen approbierten Arzt aber höhere Ansprüche gestellt werden, was die Aufarbeitung der eigenen Gesundheitshistorie angeht.Davon abgesehen, habe ich mich nie einen Experten genannt. Dass ich die Thematik dennoch besser durchdringe, ist allerdings bezeichnend für euren Wissensstand. Aber wer sich bei solchen Fragestellungen auf dieses Forum verlässt, hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren.Wenn der Hausarzt bspw i.R. einer Laborkontrolle eine latente Hypothyreose feststellt, die jedoch keine Beschwerden verursacht und dementsprechend auch nicht Anlass der Konsultation war, und diese kodiert und abrechnet, ohne dass der Patient Kenntnis hiervon erlangt, so muss derselbe sie bei Abschluss der BUV auch nicht angeben. Wie auch, er weiß ja nichts davon. Damit begeht er weder fahrlässig [...]
Geändert von OhDaeSu (15.07.2019 um 09:59 Uhr)