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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    small but dangerous
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    Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass man im Rufdienst 5,5 Stunden ZUSAMMENHÄNGEND geruht haben muss, in der Summe aber trotzdem 10/11 Stunden Ruhezeit braucht. Aber sich finde die Quelle dazu nicht mehr...



  2. #7
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Ahhh, jetzt weiss ich wie die auf 5 1/2 kommen. Die halbierung bezieht sich auf Absatz 1 mit den 11 Stunden.

    Da müsste aber ein Arbeitsrechtler mal prüfen, ob die ersten Stunden, bis man überhaupt mal das Krankenhaus verlässt, überhaupt als "Inanspruchnahme während der Ruhezeit" zählt oder ob das nicht Bereitschaftsdienst statt Rufbereitschaft ist.

    Was macht der Diensthabende dann morgens? Die Fälle der Nacht in der Frühbesprechung übergeben? Was verhindert, dass ihr nach dem regulären Dienst nach Hause in die Rufbereitschaft könnt?

    Es handelt sich um eine anästhesiologische Abteilung an einem Maximalversorger.

    Nach dem regulären Dienst werden nachgemeldete oder ortsgebundene (also die Patienten, die zu krank sind, um in die Prämed-Ambulanz zu kommen) prämediziert. Das dauert durchschnittlich so bis 19h. Schwankt aber natürlich sehr tagesabhängig (früher als 18h wird es eher nie, nach 22h schlafen die Patienten und wir müssen nicht mehr aufklären, yeah).

    PROBLEMATISCH und sehr anwesenheitsverlängernd ist aber, dass man nach Bedarf auch noch für Saalauslösungen und halt weiteres OP-"Notfall"programm, Schockräume etc. herangezogen wird.
    Es gab mal einen Spätdienst (wie ich hörte sogar mal 2 Ärzte im Spätdienst), der aber aufgrund von Personalmangel eingestampft worden und von einem "Langdienst" (d.h. einen Kollegen, der von 7.30-18.15h bleiben muss) ersetzt worden ist. Das fängt den Arbeitsanfall überraschenderweise natürlich nicht adäquat auf und sorgt auf allen Seiten (Anä, Chirurgie, Pflege, Pat) für Frust.

    Was verhindert, dass wir später kommen?
    Morgens soll man dann auf jeden Fall wieder pünktlich da sein, damit kein Saal steht / später anläuft....
    DAS entspricht bei diesem privaten Klinikbetreiber nämlich Armageddon.

    DANKE euch schonmal allen für euren Input!!!

    Die pflegerischen Kollegen, die im Betriebsrat sind, wollen das ärztliche Dienstmodell auf jeden Fall nochmal diskutieren. Auf Seiten der Kollegen herrscht eher der Status "Es war ja schon immer so" oder auch bei den zahlreichen aus dem Ausland stammenden Kollegen einfach der Fokus auf dem "Geld", was diese Rufdienste ja geben.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Dann wäre der Beginn der Rufbereitschaft der Moment in dem du das Haus verlässt und nicht Ende des regulären Tagesdienstes.
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  4. #9
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    Nein. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die nach Ende der Regelarbeitszeit noch anfallende Arbeit über Rufbereitschaft oder Überstunden abdeckt (siehe hier Rn 22), solange er die Belastungsgrenzen einhält. Die sind formell für die Rufbereitschaft zwar maximal 10% der gesamten Rufbereitschaftszeit, aber in der Praxis genauso irrelevant wie die maximal 49% im Bereitschaftsdienst. Die Belegschaft möchte den Mehrverdienst und wird daher jede Auslastungserfassung so generieren, dass das gewünschte Ergebnis rauskommt, was natürlich auch den Geschäftsführer freut, weil es billiger ist.

    Als Nachtrag die Fundstelle für die 5 Stunden: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Wank, § 5 ArbzG Rn 8 unter Berufung auf die Materialien in denen die entsprechende gesetzgeberische Wertung so auch zu finden ist (siehe die Bundestagsdrucksache S. 25, linke Spalte, "zu Absatz 3".
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  5. #10
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    Im von Autolyse verlinkten Urteil geht es doch aber um Bereitschaftsdienst ("an einem vom Arbeitgeber ausgewiesenen Ort"), nicht um Rufbereitschaftsdienst. Ich habe es in Erinnerung, dass direkt an den normalen Tagdienst anknüpfende Arbeit, quasi ohne einmal das Krankenhaus verlassen zu haben, als Überstunden galten und die Rufbereitschaft erst begann, als wir das KH verlassen haben.



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