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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Geiler Spruch! Jetzt ehrlich!

    Du hast damit absolut recht, und m.E. gehört die ****-Fachkunde auch dazu. Niemand schert sich im Alltag wirklich innerlich um diesen Zettel, die Realität sieht ganz anders aus. Alle machen das nur aus Angst vor eventuellen juristischen Folgen. Als ob jemand, der jahrelang verantwortungsvoll Patienten zum Röntgen schickt schlechter qualifiziert ist ohne den FK-Zettel.

    Trotzdem hat juke5489 formal recht: Mach die Fachkunde. Denn so ist es in Deutschland: du schläfst besser... du sicherst dich damit ab...manche Arbeitgeber wollen es tatsächlich sehen und sind froh, wenn sie dich nicht mehr auf diese (viel zu teuren) Kurse schicken müssen.
    Ein besserer Arzt wirst du damit auch nicht. Und verfallen tun die Dinger auch nach 5 Jahren, wie nett...

    Also: do it anyway



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  2. #12
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich habe es schon erlebt, daß das Gewerbeamt unangemeldet vorstellig wurde und die Fachkunden kontrolliert hat. Aus Hintergrundgesprächen weiß ich, daß die Chance dafür recht hoch steht, wenn sich ein Wechsel in relevanten Leitungsfunktionen ergibt, also KH-Übernahme, CA-Wechsel, Neubesetzung eines KV-Sitzes...
    Ist eine recht risikolose Möglichkeit, Bußgelder und damit Einkünfte zu generieren. Arbeitszeiten zu kontrollieren bei den aktuellen Wischiwaschiregelungen ist etwas schwieriger und man läuft als Aufsicht auch eher Gefahr, sich an politisch übergeordneter Stelle unbeliebt zu machen. Außerdem sind die Prüfer vermutlich auch nur von 9-16h unterwegs.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #13
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Wie war das eigentlich mit dem Einsatz von ionisierender Strahlung am Menschen ohne Fachkunde ... wenn ich mich richtig errinnere erzählte die Dame im Kurs was von Körperverletzung. Und da hängt schnell die Approbation dran... @ FirebirdUsa : Kannst du da Licht ins Dunkel bringen?



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Ich frage mich (erneut) ob meine Anmeldungen nach dem Kenntnisskurs (06/17) bereits zählen und wie und wo ich die dokumentieren/nachweisen muss (und wer unterschreibt die? Meln damaliger/jetziger Chef oder rö beauftragte)

    Und wann müssen dann diese Zusatzkurse laufen.



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  5. #15
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    Also meines Wissens ist es nach wie vor so (zumindest bei mir in Bayern war das so, ich bin kein Radiologe):

    1. Erst Grund- und Kenntniskurs am Anfang der Weiterbildung absolvieren, damit kann man schon mal Grundkenntnisse nachweisen und steht bei Rö-Anforderungen ("Zetteln") nicht ganz blank dar.
    2. DANN "Sachkunde" nachweisen, dafür muss man - je nach gewünschter Fachkunde-Art - eine gewisse Zahl an Untersuchungen "nachweisen". D.h. xyz-hunderte Röntgen-Thoraces, CTs, Skelett- oder Extremitätenröntgenuntersuchungen. Unterschrieben auf dem "Sachkunde-Nachweis" von deinem Vorgesetzten. Dieser muss selbst die Fachkunde für dieses Gebiet haben. Kann entweder dein wirklicher Chef sein, oder in Absprache der Radiologie-Chef des Hauses (welcher das sicher über alles liebt, vor allem für Leute, die er nicht kennt). Die Sachkunde kann erst nach Grund- und Kenntniskurs beginnen.
    3. Es gibt auch einen Mindest-Zeitraum für das "Sammeln" der Sachkunde: z.B. mind. 12 Monate für Notfalldiagnostik.
    4. Dann Spezialkurs (nahezu gleiche Inhalte wie Grundkurs), echt toll...
    5. Dann gegen Gebühr (!) die Fachkunde beantragen, indem man das alles seiner Landesärztekammer schickt, die verlieren alle Unterlagen und man muss alles nochmal hinschicken...nee, so war das ja nur bei mir...

    Ihr seht, ich liebe meine FK, nächstes Jahr verfällt sie und ich darf auf den Refresher. Den Nachweis darf man sich aber zumindest einfach an das Originalzeugnis "tackern" und es bezahlt der Arbeitgeber (sollte zumindest überall so sein!)

    Nachtrag: eigentlich sollte man die auf der Sachkunde nachgewiesenen hunderten/tausenden Untersuchungen selbst durchgeführt und namentlich befundet haben (wird das kontrolliert? Ich weiss von keinem Fall, möglich ist es aber!). Hier kommt m.E. die Perversität und Unlogik à la Asterix (oder wahlweise Banana-Joe wer es kennt) zum Tragen: welcher Nicht-Radiologe befundet denn schriftlich Röntgen-Untersuchungen und fühlt sich rechtlich und medizinisch fit und sicher, dies zu tun?

    Ich erinnere mich eines Gerichtsurteils, in dem ein Anästhesist ein banales Rö-Thorax angefordert hat, den Pneumothorax ausgeschlossen hat (seine Fragestellung), dabei einen kleinen Rundherd übersehen hat, Jahre später kam es zum Lungen-CA, der Anästhesist wurde verantwortlich gemacht, weil er die Untersuchung angefordert hat (und meines Wissens die Fachkunde hatte!).
    Ich möchte meinen Namen ehrlich gesagt nicht irgendwo stehen haben, wenn kein Radiologe das nochmal kontrolliert.

    Man macht sich also entweder schmutzig mit nicht fachgerechten Befunden (die m.M. NUR der Radiologe liefern kann!) oder der Körperverletzung schuldig, wenn man die Fachkunde nicht hat. Auf der anderen Seite brauchen wir die Röntgenanwendung dringend (OP, Notaufnahme, Intensivstation etc.).
    Geändert von Jukka666 (11.09.2019 um 09:54 Uhr)



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