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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Bitte nicht durcheinanderbringen:
    -Körperverletzung ist es dann, wenn die Untersuchung nicht indiziert ist. Das geht natürlich auch bei vorhandener Fachkunde.
    -Eine fachgerechte Befundung hat auch 0,0 mit Fachkunde zu tun. Wenn jemand seine Röntgenbilder selbst auswertet, sollte er das irgendwo hinreichend erlernt haben. Wie jeden anderen Eingriff auch. Oder er muß jemand anders damit beauftragen.

    In den Kursen lernt man das nicht- die werden ja auch überwiegend von Nichtärzten gehalten.

    Es handelt sich bei dem ganzen Prozedere um "typisch deutsches" Verkomplizieren einer im Prinzip einfachen Sache. Aber für einen Angelschein muß man hierzulande ja auch eine Woche auf Kurs...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #17
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es handelt sich bei dem ganzen Prozedere um "typisch deutsches" Verkomplizieren einer im Prinzip einfachen Sache. Aber für einen Angelschein muß man hierzulande ja auch eine Woche auf Kurs...
    Da lernt man aber auch ne Menge Praxis - jedenfalls in meinem Kurs damals.

    Ich glaube die hatten wegen Körperverletzung so argumentiert, dass jemand der die Fachkunde nicht hat, gar keine Indikation stellen kann und daher eine indikationsloses Aussetzen ionisierender Strahlung eine Körperverletzung darstellt - aber ich kann mich auch irren - vielleicht kann ein Radiologe oder Strahlenschutzbeauftragter klarstellen ...



  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    ...
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    § 83 StrlSchG und 119 StrlSchV können vielleicht weiterhelfen

    Wer ohne rechtfertigende Indikation jemanden durchleuchtet, kann auf vielfältige Weise (Behandlungsfehler, Schadensersatz, Sorgfaltspflicht, Fahrlässigkeit usw.) verknackt werden.
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    @Jukka666: im Prinzip richtig, aber: in Bayern sind die eingermaßen kulant. Man soll VOR Beginn der Sachkunde mal den ersten Kurs gemacht haben und braucht für die Fachkunde zusammen dann die ganzen Kurse + Zeit + die Zahlen. Das wars aber auch schon. Ob man den Spezialkurs und oder Interventionskurs und oder sonstwas gleich am Anfang macht oder mittendrin ist egal. Zum Schluss muss alles beisammen sein.

    Zur Sachkunde: ich! Ich hab in der Notaufnahme die dort von mir angeforderten Röntgenbilder befundet und mir die Befunde (also eigentlich Arztbriefe) ausgedruckt und abgeheftet. Und als Gefäßchirurg sowieso im Rahmen der OP-Berichte eine Beurteilung der erhobenen Angiographien und Interventionen reingeschrieben. Insofern könnte jeder, auch jetzt noch, meine abgegebenen Zahlen tatsächlich nachprüfen. Bin ich ein Freak? Vielleicht. Aber es ist möglich.
    Ebenso wie ich meine ZVK-Zahlen, meine Sono-Zahlen und alles Weitere meines Logbuchs (auch alle OPs!) jederzeit nachprüfbar selbst gemacht hab.
    Man muss diese Dokumentation der Zahlen aber auch wollen. Wenn man das ständig macht, dann hat man seine Liste aus der man in Sekunden die entsprechenden Zahlen holen kann.

    Und zum Thema "fachgerechte Befunde": es gibt die Fachkunde für Notfalldiagnostik. Und meiner Meinung nach gibt es die eben genau deshalb damit eben auch Nicht-Radiologen in Notfällen die entsprechenden Notfälle ausschließen können. Ich fang ja in der Notaufnahme nicht an ein Kinderhandröntgen auf Knochenalter zu untersuchen. Kein Notfall. Ich schau mir aber in der Notaufnahme Leute an bei denen ich ausschließe dass sie eine Fraktur oder eben einen Pneu haben. Und darum geht es meiner Meinung nach in der Fachkunde für Notfalldiagnostik. Und bei den Gefäßsachen traue ich mir sehr wohl einen Befund auf dem Niveau eines Radiologen zu (Ausnahme intracerebral, da operieren wir so selten )



  5. #20
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    Ja, bei der Dokumentation hast du sicher recht, man kann Korrektheit vorleben. Ich spreche jetzt nicht explizit von mir, das soll aber stellvertretend für sicher viele Kollegen gelten (kann ich mir zumindest vorstellen): als Anästhesist fallen Rö-Bilder (v.a. Thoraces) v.a. in der Weiterbildungszeit eigentlich nur während der Intensivrotation an. Diese RöBilder kann man z.T. EDV-bedingt gar nicht selbst befunden geschweige denn signieren, weil das ja ein geschlossenes System ist, das die Radiologen bedienen. Das hat aber niemand bei den regulierenden Stellen berücksichtigt, sondern es wird einfach eine Vorgabe an andere Fachgebiete gemacht.
    Natürlich könnte man den Befund auch auf dem Arztbrief oder auf ein anderes Dokument notieren, das ist mir bewußt.
    Ich glaube aber dennoch einfach nicht, dass für die FK Notfalldiagnostik Nicht-Radiologen auf diese (m.E. für relativ niedrige Strahlungswerte absurd hohen) Zahlen kommen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es von der Zunft der Radiologen eigentlich nicht gewünscht ist, die FK an Fachfremde auszuteilen, die Behörden sehen aber durchaus die Notwendigkeit der anderen Fachgebiete nach Strahlenanwendung.

    Körperverletzung ohne FK: ja klar. Aber wie gesagt: die FK birgt auch die Gefahr, dass man eben Rö-Thoraces "für seine Zwecke" anfertigt, die GESAMT-Kompetenz für das Bild aber nicht haben kann (als Nicht-Radiologe). Praktisch der Freifahrtschein, mit dem niemand mehr im Zweifel in Schutz genommen wird.
    Mein Beispiel bezog sich auch auf "Notfälle" (Pneu). Aber schaust du dir das Bild genauso gut an wie ein FA für Radiologie? Sieht das im Zweifel der Richter genauso? Ohne FA-Ausbildung für Radiologie? Möchte ich bezweifeln. Jeder hat seinen "Experten-Tunnelblick".

    Ich habe 4 gute Freunde, die Radiologen geworden sind. Wir haben das in den letzten Jahren in extenso diskutiert, und das deckt sich sehr mit deren Auffassung.
    Ich gebe es ehrlich zu, für mich ist die Überregulierung des Strahlenschutzes eine persönliche Gängelung. Ohne je Schwierigkeiten gehabt zu haben. ich finde es einfach idiotisch, dass eine Approbation lebenslang ohne Auffrischung gilt, die Anwendung von Strahlung durch Nicht-Radiologen jedoch alle 5 Jahre kostenpflichtig legitimiert werden muss.
    Geändert von Jukka666 (12.09.2019 um 08:44 Uhr)



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