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  1. #1
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    Hallo

    Ich habe eine Frage bzgl. der Anerkennung des Krankenpflegepraktikums. Ich wäre ab Mai fertig mit den Abiturklausuren und würde daher gerne die Zeit nutzen, in dieser Zeit das Krankenpflegepraktikum zu absolvieren. Laut Vorgabe darf dieses Praktikum aber nicht vor Erhalt des Abiturzeugnis/in den Schulferien absolviert werden. Offiziell ist diese unterrichtsfreie Zeit ja auch Schulzeit.

    Dürfte ich daher schon in der Unterrichtsfreien Zeit und in den darauffolgenden Sommerferien mit dem Krankenpflegepraktikum beginnen, oder muss ich bis nach den Sommerferien warten?

    Danke



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von GEN Beitrag anzeigen
    Laut Vorgabe darf dieses Praktikum aber nicht vor Erhalt des Abiturzeugnis/in den Schulferien absolviert werden.
    Da hast du deine Antwort. Ab Erhalt deines Zeugnisses bist du kein Schüler mehr, offiziell hast du also keine Sommerferien mehr.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Auf dem Abitur-Zeugnis steht ein Ausstellungsdatum. Ab diesem Datum ist dein Krankenpflegepraktikum gültig.
    Also nicht unbedingt die Übergabe/Erhalt Zeugnis sondern Ausstellungsdatum ist für dich wichtig.



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