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Zitat von
FirebirdUSA
[...]Der Ausgleichszeitraum beträgt 12 Monate, insofern kann dich die Klinik bei vollem Gehalt freistellen um keine Verletzung des Arbeitszeitgesetz zu riskieren. Natürlich sind das Minusstunden wenn du dafür Geld erhälst, das ist alles korrekt. Natürlich können diese Minusstunden auch mit Diensten in der Zukunft oder Überstunden verrechnet werden, in welchem Umfang und wie lange muss ggf. ein Anwalt prüfen.[...]
Das kommt darauf an, es könnte auch schlicht Annahmeverzugslohn fällig werden. Der Arbeitgeber verhält sich nämlich treuewidrig, wenn er weiter Dienste anordnet und ausbezahlt und dann Regelarbeitszeit abzieht. Der Arbeitgeber ist nämlich zur vertragsgemäßen Beschäftigung verpflichtet, kommt er dem nicht nach, dann schuldet er Annahmeverzugslohn. Der Bereitschaftsdienst ist tarifvertraglich auch kein Substitut der Regelarbeitszeit (vgl. z.B. § 10 I 1 TV-Ärzte/VKA "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit"), damit muss zuerst das Extra wegfallen bevor Regelarbeitszeit verkürzt werden kann. Handelt der Arbeitgeber anders, dann schuldet er Annahmeverzugslohn.