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  1. #16
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Kandra Beitrag anzeigen
    aber nur, wenn das im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde.
    Ja, natürlich. In den ganzen MB-Standardverträgen ist das aber nicht der Fall. Was sollen sie auch reinschreiben? Daß man geltende Gesetze nicht beachten will? Und da ja im Falle einer "Beförderung" zum FA/OA normalerweise nicht der Vertrag, sondern nur die Einstufung geändert wird, wäre es auch im Sinne der Mitarbeiterbindung ziemlich unklug. Uniklinik ist natürlich was anderes, weil da je nach Bundesland auch wieder andere Regelungen zur Befristung gelten. Das richtet sich dann aber nicht "gegen" Ärzte, sondern betrifft alle Fachbereiche.
    Davon abgesehen, ist es ja auch nicht verboten, Ärzte unbefristet einzustellen. Mein zweiter WB-Vertrag war z.B. unbefristet.
    Ich bin da mittlerweile ziemlich "schadenfroh", wenn ich höre, daß sich ein Repressionsinstrument (und so war es gedacht in Zeiten der Ärzteschwemme) einmal mehr gegen seine Anwender richtet. Es ist ja nicht gerade so, daß wir Ärzte um Befristungen ersucht hätten (und es gibt noch viel kürzere als die 60Mo zum FA).
    Geändert von tarumo (07.11.2019 um 06:48 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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