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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke euch beiden für die Antworten und eure Hilfe!
    THawk, jetzt habe ich glaube ich verstanden worauf du in deinem ersten Beitrag hinauswolltest


    Man kann ja vom Marburger Bund und Hartmannbund seinen Arbeitsvertrag kostenlos überprüfen lassen (bin leider nur beim Hartmannbund). Macht das überhaupt Sinn in diesem Fall, denn es sind ja beides (Haustarifvertrag und Tarifvertrag Ärzte) Tarife, die vom Marburger Bund ausgehandelt wurden?

    Oder gibt es sonst noch Dinge auf die man vor Vertragsabschluss genauer achten sollte?

    LG Schenkelblock



  2. #7
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von schenkelblock Beitrag anzeigen

    Oder gibt es sonst noch Dinge auf die man vor Vertragsabschluss genauer achten sollte?
    "Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt."
    §1Abs 3 ÄArbVtrG
    An einer Uniklinik sind das ja regelhaft 60 Monate, ich sehe aber immer wieder Stellenagebote für 24 oder gar 12 Monate.

    Läßt man sich dagegen als "Wissenschaftler" einstellen, dann läuft man Gefahr, daß diese Stelle nicht für die Weiterbildung anerkannt wird, weil man ja "hauptberuflich" ärztlich tätig sein muß. Der Bayerische Ärztetag hat z.B. vor vier Wochen dies genau so festgelegt.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #8
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Interessant, kannte ich noch nicht. Wird evtl durch Absatz 6 begründet, dass der Rest nicht gilt wenn das Wissenschaftzeitvertragsgesetzt Anwendung findet?



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    "Die Befristung darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der weiterbildende Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt."
    §1Abs 3 ÄArbVtrG
    An einer Uniklinik sind das ja regelhaft 60 Monate, ich sehe aber immer wieder Stellenagebote für 24 oder gar 12 Monate.

    Läßt man sich dagegen als "Wissenschaftler" einstellen, dann läuft man Gefahr, daß diese Stelle nicht für die Weiterbildung anerkannt wird, weil man ja "hauptberuflich" ärztlich tätig sein muß. Der Bayerische Ärztetag hat z.B. vor vier Wochen dies genau so festgelegt.
    Danke für den Tip!



  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    An Unikliniken gilt aber nicht ÄArbVtrG... und wer hauptsächlich wissenschaftlich tätig ist fällt nicht unter TVÄ trotzdem ist WissZeitVG bei einer überwiegend ärztlichen Tätigkeit möglich. Wenn auf Drittmittel angestellt wird ist eine Befristung ohne Probleme möglich. Tarumo eigentlich sind dir die Regelungen doch bekannt...
    Wer natürlich parallel clinician scientist macht, monatelang für Forschung freigestellt ist muss sich nicht wundern wenn die Zeit nicht komplett anerkannt wird.
    Geändert von FirebirdUSA (19.11.2019 um 18:50 Uhr)



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