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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    Auslandsrückholungen und arzt bei großveranstaltungen ist nur was für Notärzte. Blutspende/Plasmazentren suchen immer wieder Leute, die da gerne auch Teilzeit arbeiten.
    Nein. Es gibt gelegentlich vom Veranstalter bzw. der Dachorganisation die Vorgabe der notwendigen Qualifikation; und das kann mitunter auch nur "Arzt" für unkomplizierte Repatriierungsaufträge und Transportbegleitungen sein.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Äh Polizeiarzt erfordert je nach Bundesland die Verbeamtung und eine Facharztanerkennung. Kollegen ohne Berufserfahrung sind quasi chancenlos.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #8
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Vielleicht meinte Rettungshase die Blutentnahmen im Zentralen Polizeigewahrsam, dessen Insassen häufig sonst zu einem Internisten in eine Notaufnahme gekarrt werden müssen?
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Eine Bekannte hat nach der Approbation neben ihrer Promotion Bereitschaftsdienste in einer Beleg-Klinik gemacht, wo irgendwer ja nachts auf die frisch Operierten aufpassen und ggf. Schmerzmittel genehmigen oder andere Kleinigkeiten machen muß. Das fand ich persönlich für einen Berufsanfänger ohne wesentliche kllinische Erfahrung zu riskant, ebenso wie so hier gelegentlich genannte Dinge wie Reiserückholungen, Veranstaltungsbetreuung, Rehasport-Gruppen oder andere mehr oder weniger selbständige Tätigkeiten. In so einer Beleg-Klinik passiert nachts quasi nie was, weil da eben nur einigermaßen Gesunde operiert werden, aber manchmal halt doch. Generell empfiehlt es sich aus meiner Sicht nicht, zu Berufsbeginn (wo man die rechtlichen Folgen seines Tuns viel schlechter abschätzen kann als später) irgendwelche Dinge zu machen, die mit Menschen zu tun haben und auf Honorarbasis bezahlt werden. Alkohol-Blutentnahmen geht vielleicht noch, aber im allgemeinen sind damit auch so Dinge wie Gewahrsamtauglichkeits-Untersuchung kaum trennbar verknüpft.

    Ich würde empfehlen, sich nur für Dinge zu entscheiden, bei denen man entweder nicht mit folgenreichen Problemen rechnen muß oder zumindest eine gewisse Supervision und Struktur hat. Also lieber so etwas wie (hier genannt) Unterricht an der Krankenpflege-Schule, Reha-Anträge etc. bearbeiten. Tätigkeit für einen Blutspende-Dienst wäre aus meiner Sicht vielleicht noch zu rechtfertigen, solange es im Angestellten-Verhältnis tut und nicht auf Honorarbasis. Es muß einem bewußt sein, dass man als jemand, der nur 1-2 mal pro Woche irgendwo arbeitet, immer weniger in die Struktur eingebunden ist als jemand, der voll irgendwo arbeitet. Das hat gewisse Nachteile.



  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Arzt bei Großveranstaltungen ist nicht ohne. Hab ich schon mehrfach gemacht. Meiner Meinung nach geht das nur mit zwei Konstellationen: Als Anfänger wenn man das nicht alleine macht und der erfahrene kollege nicht abhanden kommt. Oder mit ordentlich Berufserfahrung und Notarztschein.
    Ein großes Problem ist, dass man meist sehr wenig echtes Fachpersonal an seiner Seite hat, dafür reichlich Freiwillige der Hilfsorganisationen mit allen möglichen und durchaus undurchsichtigen Qualifikationen. Die Teams sind auch nicht unbedingt eingespielt und nicht immer sattelfest was das Equipment angeht.
    Dem gegenüber hat man es mit ALLEN möglichen Notfällen zu tun. Internistisch, traumatologisch, psychiatrisch, neurologisch, psycho-sozial...

    Die Dienste können sehr anstrengend sein und werden eher schlecht bezahlt. Dazu kommt dsa Problem, dass unklar ist, ob die Tätigkeit unter die neue Regelung für Notärzte fällt und das Finanzamt will immer mal wieder Umsatzsteuer dafür sehen.
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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