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Restrisiko, deckt auch nichtleitende Notarztdienste in einer gewissen Anzahl pro Jahr mit ab.
Ich kann aus eigener Erfahrung (allerdings aus der Assiszenzarztzeit) sagen, dass die Versicherung des Hauses die Kosten übernimmt, und das war damals sogar Strafrecht und richtig teuer. (Bevor Fragen kommen: Vorwurf der fahrlässigen Tötung, letztendlich kein Verfahren eröffnet worden, da a) schicksalhafte operative (nicht anästhesiologische) Komplikation, über die korrekt aufgeklärt worden war und ich b) zum Zeitpunkt der Komplikation nachweislich nicht mehr anwesend war. Kosten für diese Feststellungen nur für mich durch Fachanwalt Medizinrecht bei >20k€. Hat die Versicherung der Klinik problemlos gezahlt).