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  1. #6
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    Achso Danke



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  2. #7
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    Zitat Zitat von Fischpudding Beitrag anzeigen
    Hey,
    ich hab verschiedene sogenannte „Studienplatzklagen“ geführt und war mit meiner Kanzlei auch sehr zufrieden. Kann jedem nur raten sich rechtzeitig eine Rechtschutzversicherung zu suchen, die Studienplatzklagen abdeckt. Da kann man dann auch ohne Mehrkosten in die höheren Instanzen gehen, wo die Chancen deutlich besser sind als im Eilverfahren.

    Hey Fischpudding,

    erst mal vielen Dank für deine Antwort

    Ja, dass mit der Rechtsschutzversicherung hatte ich bei dem Erstgespräch mit dem Anwalt tatsächlich angesprochen. Der riet mir jedoch davon ab. Weil die Versicherungen meistens nicht zahlen bei einer Studienplatzklage, selbst wenn es ausdrücklich im Kleingeschriebenen verzeichnet ist. Dann kommt noch die Wartezeit bei den Versicherungen hinzu. Das kommt zeitlich nicht mehr hin, da er jetzt schon Innerkapazitär anfangen müsste.

    Darf ich fragen, ob du die Klagen für Medizin durchführen lassen hast? Wenn ja wieviele Unis hast du verklagt? Und hattest du Erfolg?
    Bei mir kämen ,,nur“ zwei infrage, die jedoch nur zum Wintersemester möglich sind. Bedeutet, wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe, kann ich erst nächstes Jahr klagen.... ohne Versicherung im Worst Case laut Anwalt pro Uni 6000€ wenn man in alle vier Instanzen muss.


    Schwierige Entscheidung das Ganze....



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  3. #8
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    Also ich habe Verfahren gegen die Uni Frankfurt, Mainz, Erlangen-Nürnberg und Marburg geführt. In Mainz und Marburg hab ich in der 1. Instanz verloren und meine Anwältin hat auch keine Erfolgsaussichten gesehen für die höheren Instanzen. Bei der Uni Frankfurt und Uni Nürnberg-Erlangen hat meine Anwältin gegen die Entscheidung Beschwerde eingereicht und auch eine Verpflichtungsklage angestrebt. Da wären meine Chancen ziemlich gut gewesen, weil ich zb. beim Verfahren gegen Nürnberg-Erlangen der einzige Kläger war. Die Verfahren dauern aber mind. ein Jahr und in der Zwischenzeit hatte ich einen Platz an einer privaten bekommen und deshalb die Klagen beendet. Und das mit den Rechtsschutzversicherungen habe ich anders erlebt. Habe im Mai die Versicherung abgeschlossen + hatte noch eine Familienversicherung und beide Versicherungen haben anstandslos bezahlt. Ich würde mich nach einer Kanzlei umsehen, die Erfahrung in der Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen haben. Hab also mit Klagevorbereitung ca 3.500€ bezahlt. Ohne Versicherung wären es sicherlich ca. 8000€ gewesen.



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  4. #9
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    Danke nochmal Fischpudding

    Das Problem bei der Versicherung ist ja wie gesagt auch die Wartezeit. Es gibt nur noch sehr wenige, die das wirklich bezahlen. Und dann meistens nur eine Klage pro Kalenderjahr, eine im gesamten Versicherungszeitraum oder mit anderen Bedingungen. Wenn ich eine nehme, die erst in drei Monaten greift, dann wird die Versicherung die Klage sicherlich nicht übernehmen, da der Anwalt ja jetzt schon anfangen muss. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist. Wäre in meinem Fall ja nicht möglich.... oder wie war das bei dir? Weil du schreibst, dass du die Versicherung im Mai abgeschlossen hast und wie lange hattest du Wartezeit bei der Versicherung bzw. wann konntest du das Mandat erteilen? An der Kanzlei selber liegt es nicht. Die gehört schon mit zu den Top Kanzleien für Studienplatzklagen, da haben die bestimmt genug Erfahrung in der Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen.

    Hast du insgesamt für alle Verfahren 3500€ bezahlt oder pro Uni? Weil egal welche Versicherung ich mir ansehe, da wird nur eine Studienplatzklage übernommen. Hat sich das bei dir auf pro Uni bezogen oder wird das zusammen gezählt als eine Klage und die Versicherung übernimmt dann für z.B 5 verklagte Unis?



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  5. #10
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    Also hatte wie gesagt 2 Versicherungen, die jeweils ein Verfahren übernommen haben. War über die Familie bei Allrecht versichert und selbst bei der Allianz. Beide Versicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten. Verstehe im Moment nicht warum dein Anwalt jetzt schon den ausserkapazitären Antrag stellen will? Im ungünstigen Fall muss dieser am 15.07. gestellt werden, das gilt aber für die wenigsten Unis. Meine Anwältin hat Anfang September die Anträge gestellt, somit war die 3 monatige Frist schon rum. Hab insgesamt 3500€ bezahlt, was aber nur mit Versicherung möglich war. Denke dass ich ohne Versicherungen weitaus mehr hätte zahlen müssen. Ich war Mandant bei Partnerkanzlei Dr. Selbmann, Bergert und Hägele.



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