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  1. #11
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    Aber obwohl die Chancen, dass man einen Platz bekommt, natürlich da sind, muss man abwägen wie viel man investieren will. Meine Anwältin meinte zu mir dass Sie nicht guten Gewissens mehr als 10.000€ verlangen kann, da die Chancen eben pro Uni im Schnitt im unteren einstelligen Prozentbereich sind, zugelassen zu werden.Würde das ganze eher als zusätzliche Chance sehen aber keinesfalls als die ganze Strategie an einen Platz zu kommen.



  2. #12
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    Mein Anwalt will nicht jetzt den außerkapazitären Antrag stellen sondern den innerkapazitären Antrag. Den müsse man jetzt im April beginnen laut Anwalt. Wurde bei dir gar nicht innerkapazitär geklagt? Hatte bei einem anderen Anwalt das Erstgespräch gehabt. Aber von der Kanzlei die du nennst, habe ich auch schon gelesen.



  3. #13
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    Zitat Zitat von Fischpudding Beitrag anzeigen
    Also hatte wie gesagt 2 Versicherungen, die jeweils ein Verfahren übernommen haben. War über die Familie bei Allrecht versichert und selbst bei der Allianz. Beide Versicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten. Verstehe im Moment nicht warum dein Anwalt jetzt schon den ausserkapazitären Antrag stellen will? Im ungünstigen Fall muss dieser am 15.07. gestellt werden, das gilt aber für die wenigsten Unis. Meine Anwältin hat Anfang September die Anträge gestellt, somit war die 3 monatige Frist schon rum. Hab insgesamt 3500€ bezahlt, was aber nur mit Versicherung möglich war. Denke dass ich ohne Versicherungen weitaus mehr hätte zahlen müssen. Ich war Mandant bei Partnerkanzlei Dr. Selbmann, Bergert und Hägele.
    Mir stellt sich gerade die Frage, warum die Versicherung nicht die ganzen Kosten bei dir übernommen hat? Oder wie sind die 3500€ entstanden?

    Sorry, vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch



  4. #14
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    Zitat Zitat von Bellchen025 Beitrag anzeigen
    Mein Anwalt will nicht jetzt den außerkapazitären Antrag stellen sondern den innerkapazitären Antrag. Den müsse man jetzt im April beginnen laut Anwalt. Wurde bei dir gar nicht innerkapazitär geklagt? Hatte bei einem anderen Anwalt das Erstgespräch gehabt. Aber von der Kanzlei die du nennst, habe ich auch schon gelesen.
    Den innerkapazitären Antrag ? Er klagt also das Verfahren bei Hochschulstart an ? Normalerweise versucht man im Rahmen einer Studienplatzklage nachzuweisen, dass die Uni ihre Kapazität nicht vollständig ausgeschöpft hat(Außerkapazitär). Welchen Sinn macht ein innerkapazitärer Antrag? Hab davon noch nie gehört. Die Kosten setzen sich so zusammen: Uni Mainz - 1.200€ Uni Marburg - 1.200€ Uni Erlangen (Versicherung) - Selbstbeteiligung von 250€ Uni Frankfurt (Versicherung) - Selbstbeteiligung von 250€ , + die außergerichtliche Klagevorbereitung 500€



  5. #15
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    Innerkapazitär macht ja schon deshalb keinen Sinn, weil ja jeder Bewerber sich innerkapazitär um einen Studienplatz bewirbt. Wieso muss dein Anwalt dafür einen extra Antrag stellen?



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