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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Nach reiflicher Überlegung: ja. In der GKV zahlen wir Ärzte schließlich später auch die vollen (aktuell noch) 14.9% alleine (auf alle Einkünfte; Versorgungswerk genauso wie Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc.; 7.x% zahlen nur Personen die eine Rente aus der DRV erhalten), da ist die PKV kaum teurer. Und in jungen Jahren deutlich günstiger.

    Außerdem glaube ich nicht, dass das System GKV/PKV in der jetzigen Form in 40 Jahren noch existiert.
    Das haben die Leute vor 40 Jahren auch über das Zölibat gesagt. Manche Dinge ändern sich nie. ;) Ich denke nicht, dass sich das System tiefgreifend ändern wird so schnell. Vor allem die Private wird überdauern. Man kann ja auch schlecht verbieten privat weitere Risiken zu versichern. Es könnte natürlich trotzdem sein, dass die GKV für alle iwann Pflicht wird. Wobei das vermutlich auch nicht eintreffen wird, solange es Beamte gibt. Das wäre extrem teuer für den Staat.
    Man sollte aber bei allen Warnungen vor möglichen Steigerungen bei der PKV auch bedenken, dass die GKV Beiträge jedes Jahr ebenfalls steigen durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze. Solange man sich jetzt keine Großfamilie zulegen möchte, fährt man meiner Meinung nach mit der PKV billiger. Vor allem wenn man sich sonst in der GKV noch zusätzlich eine private Zusatzversicherung fürs Krankenhaus holt.



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  2. #7
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    Was allerdings häufig der Fall ist: Man hat nur 3 Monate Zeit nach Übersteigen der Beitragsbemessungsgrenze um mit einer Anwartschaft wieder ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren. Insofern sollte man da penibel drauf achten, wann genau die Grenze überschritten wurde. Und wenn man eh sicher ist in die PKV zurückzukehren, spart man ja auch mit jedem Monat den man früher wechselt Geld.



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    @schnix25
    Genau darum geht's mir. Soweit ich weiß endet die Versicherungspflicht ja mit Ablauf des Jahres in dem man sie überschritten hat. Dann wären 3 Monate Ende März.

    Edit:
    Ich sehe gerade, bei meiner Anwartschaft habe ich sogar nur 2 Monate Zeit. Danke an meine GKV die sich so viel Zeit lässt.
    Geändert von freak1 (03.02.2020 um 21:17 Uhr)



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  4. #9
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    @schnix25
    Genau darum geht's mir. Soweit ich weiß endet die Versicherungspflicht ja mit Ablauf des Jahres in dem man sie überschritten hat. Dann wären 3 Monate Ende März.

    Edit:
    Ich sehe gerade, bei meiner Anwartschaft habe ich sogar nur 2 Monate Zeit. Danke an meine GKV die sich so viel Zeit lässt.
    Sicher, dass sich das auf ein ganzes Jahr bezieht? Ich dachte die frist beginnt schon wenn man mit dem monatsgehalt voraussichtlich die bemessungsgrenze überschreitet



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  5. #10
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Vom Grundgehalt überschreite ich sie ganz knapp nicht, erst durch die Dienste und co. passiert das.

    (4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist.



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