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  1. #1
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    Hallo,
    Ich habe für 1,5 Jahre nach dem Studium in der Schweiz gearbeitet und bin jetzt wieder in Deutschland. Nun hat mir die Ärztekammer (Niedersachsen) geschrieben, dass ich mich aufgrund meiner ärztlichen Einkünfte aus dem Jahr 2018 für die Beitragszahlung selbst einstufen soll. Ich habe dort eine E-Mail hingeschrieben, die wollen tatsächlich, dass ich meine Einkünfte aus der Schweiz als Basis nehme. Da habe ich aber natürlich viel mehr verdient als ich es in Deutschland tue (und die nächsten Jahre tun werde). Ich würde natürlich lieber weniger zahlen Hatte jemand schon das selbe Problem? Und ist es verpflichtend, diese Selbsteinschätzung abzugeben?
    Vielen Dank!



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Wenn man zum Datum der Einstufung weniger verdient als zu dem Zeitpunkt, den man als Berechnungsgrundlage heranziehen soll, dann gilt das verminderte aktuelle Einkommen. So ist es zumindest, wenn man auf Teilzeit oder in Elternzeit oder entsprechendes geht. Daher würde ich da noch einmal drauf aufmerksam machen bei der ÄK.



  3. #3
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    Vielen Dank für den Tipp, ich habe jetzt meinem Ansprechpartner dort geschrieben und nach der Möglichkeit gefragt. Danke!



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