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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
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    Ich dachte es werden 6 Wochen des gesamten Mutterschutzes als Weiterbildung anerkannt. Zumindest hatte das mal eine Kollegin von mir behauptet. Hatte mich da nämlich geärgert dass ich mich entsprechend später zur FA Prüfung angemeldet hab, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Mutterschutz komplett nicht zählt. Frag doch mal bei der Ärztekammer nach.



  3. #8
    small but dangerous
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    Narkosefachzwerg
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    Also, in BaWü werden defintiv 6 Wochen des Mutterschutzes als Weiterbildung anerkannt! Am besten mal bei der ÄK nachfragen!



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Ich bezweifle, dass das funktioniert. Während des Mutterschutzes wir dein Gehalt über die U2-Umlage von der KK übernommen. 6 Wochen AU bedeutet, dass dein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss. Spätestens die Verwaltung wird sich querstellen



  5. #10
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    Ich bin recht überzeugt, dass in allen Bundesländern die 6 Wochen vorgeburtlicher Mutterschutz als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn das entsprechend im Weiterbildungszeugnis oder auf andere Weise als Mutterschutz-Zeit bescheinigt wird. Das war früher nicht so, gab dann Ärger, weil (werdende) Mütter nicht benachteiligt werden dürfen. Bei uns war das schon vor 10 Jahren umgesetzte Praxis. Kann mir nicht vorstellen, dass es noch ein Bundesland gibt, das es anders handhabt. Wie die anderen schon sagten: Bei der Ärztekammer nachfragen. Und sich das ganze im Zeugnis oder anderweitig korrekt bescheinigen lassen als Mutterschutz-Zeit.



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