Ich sag ja, die Regelung ist bescheuert. Aber ... isso...
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Und wo findet man hierzu irgendwas? Wenn ich krank bin, kann ich doch auch keinen Freizeitausgleich nutzen, oder?
Ich sag ja, die Regelung ist bescheuert. Aber ... isso...
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
Du wirst im "Krank" so geführt, wie im Dienstplan eingetragen. Das heißt, hättest Du vor Deiner Krankmeldung geplant Schichten mit je 12 Stunden, müssen Dir die Überstunden dafür gutgeschrieben werden. Wenn Du aber vor Deiner Krankmeldung mit FZA/Überstundenfrei eingetragen bist, werden Dir die Überstunden trotz "Krank" abgezogen. Anders verhält es sich mit Tarifurlaub, der muss Dir gutgeschrieben werden.
Entscheidend ist, wie der Dienstplan aussah, bevor Du Dich krankgemeldet hast.
Aktuelle Rechtsprechung zu FZA und krank
Unsere PA meint das immer ganz schlau regeln zu können, wenn man krank wird und BD hätte. Die Plusstunden für den BD streicht sie aus dem Dienstplan raus und trägt für den Tag des BD "normale" 8 Stunden Arbeitszeit ein - für den 0-Tag im Anschluss an den BD "vergisst" die PA dies allerdings regelhaft, weshalb man dadurch ins Minus rutschen würde.
Zumindest untereinander konnten wir das immer so klären, dass für beide Tage 8h Arbeitszeit unter das "Krank" gelegt werden, damit sich das egalisiert.
Naja, aber damit fährst Du doch immer noch schlechter Huhn. Denn die BD-Bezahlung, Nachtzuschlag etc fallen ja so auch unter den Tisch. Es sind ja nicht nur die 16h Arbeit.