Haben wir ... Lesekompetenz nach Mitternacht
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Haben wir ... Lesekompetenz nach Mitternacht
Ich bin als Weiterbildungsassistent Anästhesie mit abgeschlossener Intensivzeit verpflichtet worden, auf unserer internistischen"Corona-Station" zu arbeiten. Die Verhältnisse sind zwar bislang verhältnismäßig sortiert, wir haben personell massiv hochgerüstet. Jedoch mache ich mir große Sorgen über die kommende Zeit, wenn wir eine große Zahl an Weaning Patienten haben. Wohin mit all den Menschen, die wir nicht vom Respirator entwöhnt bekommen?
in der derzeitigen Lage flächendeckend sicher nicht.
Im echten Kriegsfall, den keiner von uns hier je erlebt hat und hoffentlich auch nicht erleben wird, werden aber nicht nur Berufssoldaten einberufen, sondern eine allgemeine Wehrpflicht wiedereingeführt und Leute eingezogen, die garantiert nie irgendwas derartiges unterschrieben haben. Frag mal Deine Groß- oder Urgroßeltern.
Einen vergleichbaren medizinischen Notfall sehe ich hier derzeit nicht und glaube auch nicht, daß der in Deutschland flächendeckend eintritt. In Bergamo oder New York herrschen aber solche Zustände, und das IST eine andere Hausnummer als alles, was wir bisher erlebt haben.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
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1. Wegen Verstoßes gegen Artikel 12 Absatz 2 GG verfassungswidrig, da die Ausnahme nicht greift, eben weil es nicht eine allgemeine und gleiche Pflicht ist, sondern eine konkret bestimmbare Gruppe trifft.
2. Nein, lässt sich nicht. In dem Fall ist der Staat verpflichtet für ausreichend Schutzausrüstung zu sorgen (die Gedienten werden noch aus der Grundausbildung das Beispiel kennen, dass ein Befehl verbindlich und rechtmäßig ist, wenn in die eigene Richtung geschossen wird, aber unverbindlich und unrechtmäßig wird, wenn man vom gezieltem Feuer festgenagelt ist, weil man dann sicher totgeweiht wäre).
Man muss sich den Fall mit dem man das Gesetz vor dem Verfassungsgericht angreift gezielt aussuchen. Ideal wäre jemand in Elternzeit ohne Vertrag mit einem ebenfalls systemrelevanten Partner. Die Zulässigkeitshürde ist aber hoch, da man eigentlich den Vollzugsakt abwarten muss, dementsprechend muss man den Fall (die Fälle besser, in NRW ist auch eine Landesverfassungsbeschwerde durch einen anderen Bürger möglich) sorgsam auswählen, damit das Abwarten wirklich unzumutbar wird (ich habe keinen Grundgesetzkommentar zur Hand und kann daher nicht in die Kasuistik gucken).
Merkwürdig ist auch Absatz 3, weil es arbeitsrechtliche Regelungen trifft, für die der Bund seine Gesetzgebungskompetenz ausgeübt hat. Ein Arbeitsplatzschutz besteht nicht, damit hätte der Arbeitgeber ein Kündigungsrecht. Der Kündigungsrechtsschutzprozess dürfte elendig vertrackt werden.
Wirklich spannende Fälle ergeben sich aber, wenn man im Nachbarbundesland wohnt, aber in NRW arbeitet und dann über einen Antrag an sein Bundesland einen vor grundrechtswidriger Zwangsarbeit zu schützen die schutzrechtliche Dimension der Grundrechte aktiviert.
Zitat von Evil