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Zitat von
lux12345
Kassenärztl. Vereinigung Bayern:
28.02.2020
Die KBV informiert, dass der Vertragsarzt jetzt nach eigener Entscheidung die Spezialdiagnostik veranlassen kann.
Mit der neuen Regelung obliegt die Entscheidung, ob ein Patient getestet werden soll oder nicht, den Ärzten.
Heißt konkret, bis gestern durfte der einzelne Arzt noch nicht mal selbst entscheiden, ob er testet. Die Regelung ist aber klassischer Neusprech, es steht nämlich nicht drin, daß die Kosten vollständig von den Kassen übernommen werden, wenn der Arzt das für nötig hält. Die hier verwendete Formulierung heißt "veranlaßt" .Es kann also nach Belieben hinterher regressiert werden. Klappt ja auch bei nicht verbrauchten Grippeimpfungen oder anderen teuren Therapien.
Wäre das nicht so, hätte man es anders formuliert, zum Beispiel daß "die Wirtschaftlichkeitsprüfung für diese Ziffer ausgesetzt wird". Dann haben wir noch eine ganze Anzahl weiterer KVen. D.h. in Bayern wird der Test (vielleicht) bezahlt, in Thüringen aber noch nicht? Oder erst nächste Woche?
Im Übrigen hätte man die Regelung auch schon mit Aufkommen der ersten Meldungen aus China treffen können, oder? too little, to late....
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"