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  1. #5736
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Es gibt keine brauchbare Evidenz, die die Nutzung eines Fallschirmes begründet. Trotzdem tragen die Leute, die aus Flugzeugen springen, einen. Faszinierend!
    „Es gibt keine belastbare Evidenz für etwas“ ist nicht gleichbedeutend mit „davon ist grundsätzlich abzuraten“.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #5737
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Es gibt keine brauchbare Evidenz, die die Nutzung eines Fallschirmes begründet..
    Diese Evidenz - im philosophischen Sinn - gibt es schon, es gibt nur keine randomisierte Doppelblindstudie zum Nutzen von Fallschirmen.
    Geändert von habichnicht (25.02.2021 um 19:15 Uhr)



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  3. #5738
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    Hallo Leute,

    die Unfallversicherung meiner Klinik hat meine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkannt. Nun verlangt die Unfallversicherung mein Einverständnis zur Datenerhebung aller Erkrankungsverzeichnisse bei der KK, Krankengeschichten + Befunde, Auskünfte vom Finanzamt, Betriebsarzt, Auskünfte vom Arbeitgeber, etc pp (nur ein Auszug).

    Weiß jemand, ob ich dem wirklich zustimmen muss, um Anrecht auf Versicherungsleistung zu haben? Ich finde das geht ganz schön weit.
    Aktuell geht es mir gut und ich habe keine Folgen durch Corona (soweit ich weiß). Vielleicht hat ja jemand das Procedere schon durch und kann mich beraten. Vielen Dank



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  4. #5739
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    1.Schön zu hören, dass das mit der Anerkennung klappt.
    2. Ruf mal deinen Sachbearbeiter an und frag, was die mit so vielen Daten wollen. Ich kenne das in dem Umfang nur im Rahmen der Ermittlungen VOR der Anerkennung.
    Ich denke aber dass ich weiss, worum es geht: Nämlich um die Anerkennung möglicher Folgen.

    Dazu muss man eine Systematik im Berufskrankheitenrecht verstanden haben:
    - Einwirkungskausalität: Das ist die Prüfung, ob die berufliche Tätigkeit zu Einwirkungen von Belastungen geführt hat (gerade bei Corona einer DER Knackpunkte)
    - haftungsbegründende Kausalität: Diese Einwirkung muss eine Krankheit verursacht haben (bei Infektionskrankheiten und besonders Corona eher ein kniffeliges Problem- hier wird wohl der Nachweis der Infektion z.B. durch positiven PCR-Test ausreichend sein)
    - und haftungsausfüllende Kausalität : Die Krankheit muss wiederum Leistung auslösende Folgen verursacht haben. Da ist z.B. wichtig Vorbefunde zu betrachten.

    Edit: Wenn du zur Zeit beschwerdefrei bist, wird es keine Versicherungsleistungen geben. Es wird immer nur die Folge entschädigt bzw. bei Bedarf gibt es Therapien (z.B. eingeschränkte Lungenfunktion kann zu einer Entschädigungzahlung führen, zusätzlich auch zu Rehamaßnahmen)

    Mal an einem greifbareren Krankheitsbild:
    Ein angestellter Dachdecker hat im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses jahrelang Asbestplatten geschnitten. Das lässt sich auch durch Auskünfte seines Chefs nachvollziehen. Das Arbeitsverhältnis lässt sich durch die Auskunft bei der Rentenversicherung belegen. Einwirkungskausalität

    Bei einer Röntgenuntersuchung findet man irgendwann eine Asbestose. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Asbestexposition in der Lage, die Krankheit zu verursachen. Haftungsbegründende Kausalität. Er wird die Asbestose als Berufskrankheit anerkannt bekommen.

    Über die Jahre verschlechtert sich die Lungenfunktion durch zunehmende Asbestose. Die Asbestose hat die Einschränkung verursacht und die eingeschränkte Lungenfunktion wird entschädigt, evtl braucht der Versicherte auch mal ne Kur zur Verbesserung seiner Lungenfunktion/Belastbarkeit oder auch eine Umschulung in einen anderen Beruf: Haftungsausfüllende Kausalität.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  5. #5740
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Zitat Zitat von Choranaptyxis Beitrag anzeigen
    @Evil natürlich reden wir da nicht von Unmengen Personen. Trotzdem könnte man ja mal 2 Wochen nach Veröffentlichung der Impfverordnung irgendwo Infos darüber listen, wie das in dem Fall ablaufen soll.

    @Daisy den Gedankengang verstehe ich ja, aber er ist mMn hirnrissig. Ob Olympia stattfindet, bin ich echt gespannt. Aber selbst wenn, das wäre halt überhaupt nicht das Feeling wovon die Spiele ja leben. Speziell für unbekanntere Sportarten, die man sonst nicht sieht tut es mir aber leid. Die haben halt nur alle 4 Jahre den Moment zu glänzen. Aber das Risiko wäre wirklich enorm und eigentlich kaum zu verantworten (wenn nicht bis dahin auf einmal alles super läuft).
    Welchen Gedankengang nun?



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