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Ja, stimmt. Dennoch sehe ich keinerlei rechtliche Grundlage, deine Gedanken umzusetzen. Dass man sich solch ein Vorgehen manchmal wünschen würde, ist klar. Aber dann dürfte auch kein flüchtiger Bankräuber nach seinem Unfall während der Verfolgungsjagd mit der Polizei auf Kosten der GKV, bei der er Mitglied ist, behandelt werden. Der ht j schließlich auch durch eine Straftat diesen Zustand mutwillig herbeigeführt.