teaser bild
Seite 13 von 49 ErsteErste ... 39101112131415161723 ... LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 65 von 244
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.04.2019
    Beiträge
    31
    Ich verstehe immernoch nicht warum man jetzt akut die Aüprobationsordnung ändern sollte. Man wird halt einfach die M3 anpassen müssen und gut ist. Das trotz allem nicht so wahrscheinliche Szenario mit Zwangsrekrutierung würde doch bei der aktuellen Dynamik zeitlich eh erst nach der M3 sein. Oder hab ich da jetzt mega den Denkfehler?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #62
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.05.2014
    Ort
    im Rheinland
    Semester:
    4. WBJ - Labor
    Beiträge
    2.789
    So, habe mal mein Paper zur Seite gelegt und stattdessen einen Rohentwurf gebastelt. Sowas sollte aber dann von offizieller Seite der BVMD (ich glaube, irgendwer im Klinik-Thread hatte Insider-Infos/Kontakt) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sei es in Form von Medienberichten, einer Petition oder ähnlichem. Das ist zu wichtig, als dass es gehandhabt wird wie mit dieser M2-Fremdschäm-Petition.



    In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland in vielerlei Hinsicht über die Durchführungen von Abschlussprüfungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie diskutiert. Einige wurden nach hinten geschoben (das juristische Staatsexamen), andere finden nun doch wie geplant statt (Abiturprüfungen).
    Auch über einige Prüfungen im Bereich des Medizinstudiums kam es bereits zu großen medialen Diskussionen, hier vor allem im Bezug auf die M2, das schriftliche Examen nach Abschluss des klinischen Studienabschnitts und vor dem Beginn des Praktischen Jahres (PJ).

    Gestern Abend wurde in einem Positionspapier des Medizinischen Fakultätentages (MFT) das Abschlussexamen des Medizinstudiums, das sogenannte M3, in den Vordergrund gerückt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung entspricht der Berechtigung, die Approbation in Deutschland zu beantragen und damit die Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin zu führen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine planmäßige Durchführung dieser Prüfung im Mai und Juni diesen Jahres von allen Seiten (MFT; Bundesvereinigung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD); Marburger Bund (MB)) gefordert. Diese Durchführung soll nun auf Empfehlung des MFT abgesagt werden.

    Als Alternative zur Prüfung steht nun eine Teilapprobation für die angehenden M3-Prüflinge im Raum, verbunden mit einer Zwangsexmatrikulation von den Universitäten. Eine M3-Prüfung solle komplett entfallen, stattdessen soll zu einem späteren Zeitpunkt die sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist eine Anerkennungsprüfung für Ärztinnen und Ärzte, die im Nicht-EU-Ausland einen Studienabschluss erworben haben und in Deutschland tätig sein möchten. Sie entspricht keinesfalls einem ordentlichen Studienabschluss, der zur Führung der Vollapprobation berechtigen würde.

    Des Weiteren ergäben sich aus der undeutlichen Rechtslage viele Fallstricke und Benachteiligungen für alle Beteiligten.
    Den Studierenden wird ein ordentlicher Abschluss nach einem zwölfsemestrigen Studium nicht gewährt. Mit der Teilapprobation befinden Sie sich zudem in einer prekären Lage: Im Gesundheitssystem stehen Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel, weswegen klare Befugnisse wichtig sind. Über welche Befugnisse man mit so einer Teilapprobation verfügen würde, ist unklar und wird sicherlich in einem angemessenen Zeitraum nicht zu evaluieren sein. Dies bringt Unsicherheit für die teilapprobierten Ärzte, ihre Kolleginnen und Kollegen (sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite), für die Kliniken und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten, die eine rechtssichere Behandlung in Deutschland verdienen.

    Stattdessen sollte die reguläre Durchführung des M3 mit Anpassungen bezüglich des Infektionsschutzes für alle Beteiligten (Prüfenden und Studierende) erfolgen um die reguläre Vollapprobation und einen rechtssicheren Arbeitsbeginn für die Medizinstudierenden vor dem Abschluss zu gewährleisten.

    Dazu wären folgende Punkte in die Überlegungen mit Einzubeziehen:

    - Die vom BMG geplante Änderung, dass an jedem der beiden Tage nur 2 Prüfende das Examen abnehmen ist folgerichtig. Alternativ könnte die momentan verbindliche „Prüfergleichheit“ an beiden Tagen (ein Prüferwechsel darf nicht erfolgen) generell ausgesetzt werden um kurzfristigen Engpässen in der klinischen Akutversorgung auf Seiten der Prüfenden entgegensteuern zu können.

    - Das Verfassen einer Epikrise (Arztbrief mit erweiterter Diskussion des Falls und des Krankheitsbildes) sollte anhand von Aktenlage durchgeführt werden. Momentan haben die Kliniken noch genügend Zeit, für jeden Studierenden eine Akte bereitlegen zu lassen, die eine vollständige Anamnese, Vorbefunde und klinische Untersuchungsbefunde beinhaltet. Im ärztlichen Berufsalltag ist es zwischendurch auch nötig und möglich, Arztbriefe von Patienten zu verfassen, die man von Kollegen übernommen hat. Eine solche Form der Epikrise wäre folglich grundsätzlich auch in der klinischen Praxis zu finden.

    - Die Demonstration praktischer Untersuchungen (beispielsweise orthopädische Untersuchungen; Hirnnervenzeichen in der Neurologie) sollen ausschließlich an einem Dummy stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass wertvolle persönliche Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) während der Prüfung nur einmalig verwendet werden und nicht beim Betreten verschiedener Patientenzimmer gewechselt werden muss. Der Wegfall der direkten Patientendemonstration wäre aus infektiologischer Sicht eine Sicherheitsmaßnahme für die Patienten selbst, die Prüfenden und die Studierenden.

    - Der 2. Tag der Prüfung könnte ebenfalls grundsätzlich umgestaltet werden, zusätlich zu dem BMG-Vorschlag der 2 Prüfenden. Statt einer Prüfung mit 4 Studierenden und 4 Prüfenden könnte es konsekutive Einzelprüfungen geben. Jeder der vier Prüfenden sitzt in einem eigenen Raum, die vier Studierenden durchlaufen Parcours-artig jeden der vier Räume nacheinander, um so die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Für diesen Tag könnten unter Einverständnis aller Beteiligten auch eine Prüfung über ein alternatives Format (beispielsweise eine Gruppenprüfung über das Video-Konferenz-Tool des DFN) erarbeitet werden.

    Insgesamt gibt es genügend Spielraum, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden, das M3 im Mai/Juni diesen Jahres mehr oder weniger regelhaft durchführen zu können. Damit würde man für alle von der Krise Betroffenen Rechtssicherheit in Form eines regelrechten Abschluss des Medizinstudiums der Examenskandidatinnen und –kandidaten schaffen. Die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte stehen dann dem Gesundheitssystem wie geplant zur Verfügung, in dem Wissen, dass sie alle Rechte und Pflichten eines vollapprobierten Arztes haben.

    Wir bitten Sie, diese Punkte bei den Planungen in den kommenden Wochen zu prüfen und zur Kenntniss zu nehmen. Vielen Dank.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #63
    pj-student95
    Guest
    Zitat Zitat von Bonnerin Beitrag anzeigen
    So, habe mal mein Paper zur Seite gelegt und stattdessen einen Rohentwurf gebastelt. Sowas sollte aber dann von offizieller Seite der BVMD (ich glaube, irgendwer im Klinik-Thread hatte Insider-Infos/Kontakt) der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sei es in Form von Medienberichten, einer Petition oder ähnlichem. Das ist zu wichtig, als dass es gehandhabt wird wie mit dieser M2-Fremdschäm-Petition.



    In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland in vielerlei Hinsicht über die Durchführungen von Abschlussprüfungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie diskutiert. Einige wurden nach hinten geschoben (das juristische Staatsexamen), andere finden nun doch wie geplant statt (Abiturprüfungen).
    Auch über einige Prüfungen im Bereich des Medizinstudiums kam es bereits zu großen medialen Diskussionen, hier vor allem im Bezug auf die M2, das schriftliche Examen nach Abschluss des klinischen Studienabschnitts und vor dem Beginn des Praktischen Jahres (PJ).

    Gestern Abend wurde in einem Positionspapier des Medizinischen Fakultätentages (MFT) das Abschlussexamen des Medizinstudiums, das sogenannte M3, in den Vordergrund gerückt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung entspricht der Berechtigung, die Approbation in Deutschland zu beantragen und damit die Berufsbezeichnung Arzt/Ärztin zu führen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde eine planmäßige Durchführung dieser Prüfung im Mai und Juni diesen Jahres von allen Seiten (MFT; Bundesvereinigung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD); Marburger Bund (MB)) gefordert. Diese Durchführung soll nun auf Empfehlung des MFT abgesagt werden.

    Als Alternative zur Prüfung steht nun eine Teilapprobation für die angehenden M3-Prüflinge im Raum, verbunden mit einer Zwangsexmatrikulation von den Universitäten. Eine M3-Prüfung solle komplett entfallen, stattdessen soll zu einem späteren Zeitpunkt die sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung ist eine Anerkennungsprüfung für Ärztinnen und Ärzte, die im Nicht-EU-Ausland einen Studienabschluss erworben haben und in Deutschland tätig sein möchten. Sie entspricht keinesfalls einem ordentlichen Studienabschluss, der zur Führung der Vollapprobation berechtigen würde.

    Des Weiteren ergäben sich aus der undeutlichen Rechtslage viele Fallstricke und Benachteiligungen für alle Beteiligten.
    Den Studierenden wird ein ordentlicher Abschluss nach einem zwölfsemestrigen Studium nicht gewährt. Mit der Teilapprobation befinden Sie sich zudem in einer prekären Lage: Im Gesundheitssystem stehen Gesundheit und Leben von Menschen auf dem Spiel, weswegen klare Befugnisse wichtig sind. Über welche Befugnisse man mit so einer Teilapprobation verfügen würde, ist unklar und wird sicherlich in einem angemessenen Zeitraum nicht zu evaluieren sein. Dies bringt Unsicherheit für die teilapprobierten Ärzte, ihre Kolleginnen und Kollegen (sowohl auf ärztlicher, als auch auf pflegerischer Seite), für die Kliniken und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten, die eine rechtssichere Behandlung in Deutschland verdienen.

    Stattdessen sollte die reguläre Durchführung des M3 mit Anpassungen bezüglich des Infektionsschutzes für alle Beteiligten (Prüfenden und Studierende) erfolgen um die reguläre Vollapprobation und einen rechtssicheren Arbeitsbeginn für die Medizinstudierenden vor dem Abschluss zu gewährleisten.

    Dazu wären folgende Punkte in die Überlegungen mit Einzubeziehen:

    - Die vom BMG geplante Änderung, dass an jedem der beiden Tage nur 2 Prüfende das Examen abnehmen ist folgerichtig. Alternativ könnte die momentan verbindliche „Prüfergleichheit“ an beiden Tagen (ein Prüferwechsel darf nicht erfolgen) generell ausgesetzt werden um kurzfristigen Engpässen in der klinischen Akutversorgung auf Seiten der Prüfenden entgegensteuern zu können.

    - Das Verfassen einer Epikrise (Arztbrief mit erweiterter Diskussion des Falls und des Krankheitsbildes) sollte anhand von Aktenlage durchgeführt werden. Momentan haben die Kliniken noch genügend Zeit, für jeden Studierenden eine Akte bereitlegen zu lassen, die eine vollständige Anamnese, Vorbefunde und klinische Untersuchungsbefunde beinhaltet. Im ärztlichen Berufsalltag ist es zwischendurch auch nötig und möglich, Arztbriefe von Patienten zu verfassen, die man von Kollegen übernommen hat. Eine solche Form der Epikrise wäre folglich grundsätzlich auch in der klinischen Praxis zu finden.

    - Die Demonstration praktischer Untersuchungen (beispielsweise orthopädische Untersuchungen; Hirnnervenzeichen in der Neurologie) sollen ausschließlich an einem Dummy stattfinden. Damit wird sichergestellt, dass wertvolle persönliche Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe) während der Prüfung nur einmalig verwendet werden und nicht beim Betreten verschiedener Patientenzimmer gewechselt werden muss. Der Wegfall der direkten Patientendemonstration wäre aus infektiologischer Sicht eine Sicherheitsmaßnahme für die Patienten selbst, die Prüfenden und die Studierenden.

    - Der 2. Tag der Prüfung könnte ebenfalls grundsätzlich umgestaltet werden, zusätlich zu dem BMG-Vorschlag der 2 Prüfenden. Statt einer Prüfung mit 4 Studierenden und 4 Prüfenden könnte es konsekutive Einzelprüfungen geben. Jeder der vier Prüfenden sitzt in einem eigenen Raum, die vier Studierenden durchlaufen Parcours-artig jeden der vier Räume nacheinander, um so die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren. Für diesen Tag könnten unter Einverständnis aller Beteiligten auch eine Prüfung über ein alternatives Format (beispielsweise eine Gruppenprüfung über das Video-Konferenz-Tool des DFN) erarbeitet werden.

    Insgesamt gibt es genügend Spielraum, um sinnvolle Möglichkeiten zu finden, das M3 im Mai/Juni diesen Jahres mehr oder weniger regelhaft durchführen zu können. Damit würde man für alle von der Krise Betroffenen Rechtssicherheit in Form eines regelrechten Abschluss des Medizinstudiums der Examenskandidatinnen und –kandidaten schaffen. Die frisch approbierten Ärztinnen und Ärzte stehen dann dem Gesundheitssystem wie geplant zur Verfügung, in dem Wissen, dass sie alle Rechte und Pflichten eines vollapprobierten Arztes haben.

    Wir bitten Sie, diese Punkte bei den Planungen in den kommenden Wochen zu prüfen und zur Kenntniss zu nehmen. Vielen Dank.
    Das ist super! Wer hat denn die Kontakte zum BVMD?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #64
    pj-student95
    Guest
    Zitat Zitat von ARCOS Beitrag anzeigen
    "Wir wollen aber" fiel schon den M2-Kandidaten auf die Füße. Wenn das BGM den Vorschlag des MFT aufgreift (und das kann er nach dem Gesetzestext immernoch, da die beschriebenen M3-Änderungen lediglich Beispiele sind, der Schwerpunkt liegt auf: BGM kann Approbationsordnung ändern wie er will), dann wird das M3 nicht stattfinden. Generell sollte man also wenn man es stattfinden lassen will, direkt mit alternativen Prüfungskonzepten argumentieren und nicht wie die M2 Schreiber wochenlang davon reden dass man doch einfach das M2 stattfinden lassen soll, denn darauf lässt sich das BGM offensichtlich nicht ein.

    Ich finde da die Vorschläge von Bonnerin recht gut: Simulations oder "Aktenpatient", um einen Kontakt mit möglicherweise Immungeschwächten oder selbst infektiösen Patienten zu reduzieren. Anhand des Aktenpatienten dann das Schreiben des Briefes (die Bewertung des Berichtes sollte dann aber entsprechend gnädig ausfallen, in Mannheim verlangt man uns Massakerbriefe ab die jenseits von gut und böse sind, die anhand von Akten schlicht nicht zu leisten sind). Dann ggf. die Reduktion auf einen Prüfungstag um auch die weitere Kontaktzeit zu minimieren, d.h. die Inhalte von Tag 2 auch schon an Tag 1 abfragen.

    Wenn man das sachlich darlegt und zeigt, dass das prinzipiell dann möglich und ohne Risiko geht, dann lässt sich das BGM vielleicht darauf ein, aber ein "Wir wollen aber normal M3 machen!!!" ist bei den M2lern völlig nach hinten losgegangen, und das ewige zögern des bvmds und beharren auf dieser Lösung die für das BGM keine war, führt jetzt eventuell dazu dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird, das will ich beim M3 definitiv vermeiden!
    Das ist richtig! Bonnerin hat ja eine meiner Meinung nach sehr gute Stellungnahme verfasst. Die Frage ist jetzt, wie spielen wir das dem BGM und dem BVMD zu?



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #65
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    02.03.2019
    Beiträge
    120
    Also das M2 soll nun doch stattfinden; und da sind die infekt. Bedenken weitaus größer...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook