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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen, ein weiteres Corona-Thema, diesmal zur Diskussion über Mund-Nase-/Atemschutz (FFP2) und weitere PSA

    In der Empfehlung der Charité, was auch die DIVI auf ihren Seiten postet heißt es, ein einfacher MNS ist auch bei Annäherung <2m ausreichend, so auch die Anordnung in unserer Klinik. https://divi.de/component/finder/sea...mns&Itemid=596
    - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schreibt ähnliches: https://www.krankenhaushygiene.de/in...giene-tipp/760

    Hingegen:

    - Selbst das RKI schreibt weiterhin, dass bei Behandlung von bestätigen Fällen bevorzugt FFP2 Masken getragen werden sollen, und nur wenn diese nicht zur Verfügung stehen auf MNS zurückgegriffen werden kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...s/Hygiene.html

    - Auch in der neuen Empfehlung zum ressourcenschonenden Einsatz von MNS und FFP2 des RKI ist mit keinem Wort erwähnt, dass von o.g. Auswahl an Schutzmaßnahmen abgewichen werden soll, hier geht es einzig um die Wiederverwendung dieser Masken, was wir ohnehin schon lange tun: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...en_Masken.html

    - Das Bundesministerium für Arbeitssicherheit hat SARS-CoV 2 als biologischen Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 eingestuft: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/...wirkungen.html

    - Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weist in der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA250) darauf hin, dass bei Stoffen der Risikogruppe 3 (wo SARS-CoV 2 eingeordnet ist, s.o.) ein einfacher Mund-Nasenschutz nicht ausreicht: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rech.../TRBA-250.html (Absatz 4.2.10, (3))

    - die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI (KRINKO) schreibt das ebenso, bezugnehmend auf TRBA250 : "Werden Tätigkeiten an Patienten, die an luftübertragbaren Krankheiten erkrankt sind, ausgeführt, und trägt der Patient einen MNS, reicht nach der TRBA 250 für den Behandler das gleichzeitige Tragen eines MNS als geeignete Präventionsmaßnahme in der Regel aus. Dies gilt nicht, wenn der Erreger der Risikogruppe 3 oder gar 4 zugeordnet ist.": https://www.rki.de/DE/Content/Infekt..._Therapie.html

    - der Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe erwähnt Mund-Nasenschutz gar nicht im Zusammenhang mit der Patientenversorgung, sondern empfiehlt sogar Gebläse unterstützten Atemschutz: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeit...cationFile&v=3

    - Die Bundesagentur für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat übrigens folgende Übersicht erstellt zu den verschiedenen Masken und ihren möglichen Einsatzbereichen (hier MNS nur möglich, wenn auch der Patient einen trägt): https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeit...cationFile&v=5


    Es muss seitens des Arbeitgebers nachgewiesen immer wieder alles versucht werden, geeignete Schutzkleidung zu besorgen, lt Gesetzlicher Unfallversicherung: (Unter: "Werden Unternehmen bei fehlender Schutzausrüstung in Regress genommen?") https://www.dguv.de/landesverbaende/..._dav/index.jsp

    Nun ist es ja auch so, dass eigene, mitgebrachte FFP2-Masken die Versicherung des Trägers bei der Arbeit aushebeln, es sind einem somit die Hände gebunden und man muss mit dem ausschließlich bereitgestellten MNS arbeiten.

    Wie wird das bei euch gehandhabt? Wie werdet ihr geschützt?



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    FFP2-Masken in der Notaufnahme und bei fraglich bzw. gesichert infektiösen Patienten (bei Aerosolbildung FFP3), ansonsten tragen alle (mittlerweile auch die Mütter unserer Frühchen) im Haus einen MNS, der nur zum trinken und essen abgenommen wird.



  3. #3
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Vermeidungsverhalten: Wenn es keine FFP2/3 Masken mehr gibt und du schreibst die müssen aber getragen werden, könnten die Mitarbeiter bei Infektion ja den Arbeitgeber verklagen oder sich weigern.

    Also wird dem unterstellten RKI befohlen die entsprechenden Regelungen anzupassen.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Vermeidungsverhalten: Wenn es keine FFP2/3 Masken mehr gibt und du schreibst die müssen aber getragen werden, könnten die Mitarbeiter bei Infektion ja den Arbeitgeber verklagen oder sich weigern.

    Also wird dem unterstellten RKI befohlen die entsprechenden Regelungen anzupassen.
    Das ist eben die Frage - auf welche Instanz kann man sich berufen, wenn dem Personal auf der CoViD-Station FFP2 verweigert werden (obwohl vorhanden, zwar nicht in großer Stückzahl, aber dennoch) und gesagt wird ein einfacher MNS ist ausreichend, auch bei Aufnahme, körperlicher Untersuchung und Abstrichen?
    Bei den ganzen Quellen oben sehe ich persönlich ja nicht unbedingt die Empfehlungen der DIVI, der DKG und Charité als primär maßgeblich...



  5. #5
    Wie konnte ich nur? Avatar von nitas
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    Wenn das Zeug noch vorhanden ist, aber VERWEIGERT wird, würde ich wahlweise die Zeitung anrufen (jemand anderes interessiert sich wahrscheinlich nicht dafür)

    oder der Arbeit fernbleiben. das ist ja zum kotzen.
    96 500 Coulumb scheiden ein Grammäquivalent eines Stoffes aus einer Lösung ab
    (Michael Faraday und André Marie Ampère)

    1 Gutti scheidet eine Dissertationsarbeit aus dem Internet ab
    (unbekannt)




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